Betreff
Klärschlammentsorgung und innovative Abwasseraufbereitung
Vorlage
BV 2020 1207/1
Aktenzeichen
66.047.004
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Es werden Versuche zur Ermittlung der Entwässerbarkeit und Lagerung des Klärschlamms unter Einsatz von Polymeren bei der Schlammkonditionierung vorab durchgeführt und bei einer möglichen Anwendung der Monoverbrennung wird eine Umstellung der Schlammkonditionierung in Abhängigkeit von den Ergebnissen vorgenommen.

 

  1. Es wird eine verwertungsoffene Ausschreibung (Verbrennung oder landwirtschaftliche Verbringung, siehe BV 2019 1067) des auf der Kläranlage Burgdorf anfallenden Klärschlamms für ca. 1-5 Jahre durchgeführt. Eine Garantie zur kontinuierlichen Klärschlammabnahme, auch bei zeitweiliger Überschreitung einzelner Grenzwerte, wird abgefordert. Die Kosten für die dadurch notwendige Vorhaltung der Zwischenlagerkapazitäten beim Entsorger sollen in den Angeboten separat ausgewiesen werden. Es sollen Pauschalangebote eingeholt werden (also keine Einzelabrechnung tatsächlicher Zwischenlagerfälle) um eine Vergleichbarkeit der Kosten zum Bau eigener städtischer Zwischenlagerkapazitäten herstellen zu können.

 

  1. Überlegungen zum möglichen Bau eines (Notfall)Klärschlammlagers werden nach Auswertung der eigegangenen Angebote angestellt. Bis dahin ruht weiterhin der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 zur Beauftragung der Planung des Klärschlammlagers.
  2. Überlegungen zur Anwendung von innovativen Verfahren zur Abwasserreinigung werden erst wieder angestellt, wenn Investitionssicherheit durch Schaffung entsprechender Randbedingungen von Seiten des Gesetzgebers besteht.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau hat sich in seiner Sitzung am 12.05.2020 mit der Ursprungsvorlage BV 2020 1207 vom 03.03.2020 befasst und nach intensiver Diskussion die vorstehenden Beschlussvorschläge zu den Punkten 1, 2 und 4 einstimmig und zum Punkt 3 mehrheitlich mit 5 Ja und 4 Nein-Stimmen zur Annahme empfohlen.

 

(Pollehn)