Betreff
Erhalt von Grabsteinen auf den Burgdorfer Friedhöfen
(Bezug: A 2021 1664)
Vorlage
BV 2022 0102
Aktenzeichen
67.033.004
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss ist aufgrund der Beratung auf Grundlage der unter VI. formulierten Entscheidungserfordernisse zu formulieren.

 

 

       

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I. Antrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2021 – Vorlage A 2021 1664

 

Mit dem Antrag aus Juni 2021 wurde von der SPD vorgeschlagen, Grabsteine von bedeutenden Bürger*innen nach Ablauf der jeweiligen Grabstellen auf dem Magdalenen-Friedhof dauerhaft aufzubewahren. Der VA fasste daraufhin in seiner Sitzung vom 23.06.2021 folgenden

 

Für die Umsetzung dieses Beschlusses ist es erforderlich, die Voraussetzungen und den Rahmen für den Erhalt der Grabsteine festzulegen.

 

 

II. Denkmalschutz

 

Der Magdalenen-Friedhof steht unter Denkmalschutz, daher wurde eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde (bei der Stadt Burgdorf Teil der Bauordnung) eingeholt:

 

 

Somit ist zurzeit noch offen, ob die untere Denkmalschutzbehörde ihre Zustimmung erteilen wird. Dies kann abschließend erst beurteilt werden, wenn genau entschieden ist, welche Grabsteine dort an welcher Stelle und in was für einer Form abgelegt werden sollen. Auch spielt eine Rolle, mit was für einer Anzahl zu rechnen ist, also welche Ausmaße letztlich zu erwarten sind. Zudem müsste bei jedem Grabstein geprüft werden, ob dieser den Anforderungen des Denkmalschutzes entspricht und dementsprechend auf dem Magdalenen-Friedhof abgelegt werden darf.

 

Mit der Zeit werden die dort abgelegten Grabmale voraussichtlich ein solches Ausmaß annehmen, dass das Denkmal „Magdalenen-Friedhof“ erheblich beeinträchtigt wird.

Da auf dem Stadtfriedhof ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, besteht auch keine Notwendigkeit, Grabsteine neueren Datums (Anlage Stadtfriedhof 1970) auf den Magdalenen-Friedhof zu bringen. Auch auf allen anderen städtischen Friedhöfen stehen ausreichend Flächen zur Verfügung, um den gewünschten Erhalt von Grabsteinen vor Ort zu ermöglichen.

 

Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen wird der Vorschlag daher als kritisch angesehen. Eine „pauschale“ Zustimmung, jeden Grabstein auf dem Magdalenen-Friedhof aufzubewahren kann nicht gegeben werden.

 

 

III. Bedeutende Bürger*innen

 

Im Antrag wird vorgeschlagen, dass diese Form der Erinnerung für „verdiente Bürger*innen“ ermöglicht wird. Wer in diesen Kreis gehört, ist zu diskutieren. Objektive, nachvollziehbare Kriterien festzulegen, wer für die Stadtgeschichte ein „bedeutende*r“ Bürger*in war, ist nicht einfach. Hier wäre zunächst zu klären, wer diese Kriterien erarbeiten soll: Ein Arbeitskreis aus Ratspolitiker*innen, die Verwaltung (Abteilung Kultur od. Denkmalschutz) oder ein externes Büro.

Dabei sollte schon im Vorfeld klar sein, welche „Bezugsgröße“ für die Bedeutung für die „Stadtgeschichte“ gewählt werden soll. Wäre dies Burgdorf in seiner heutigen „Gesamtheit“ als Zusammenschluss früher eigenständiger Teile oder ist jeder Ortsteil dabei separat zu betrachten? Gerade auch in den Stadtteilen kann es hierzu unterschiedliche Meinungen geben, wer als bedeutend einzustufen ist.

 

Aus Sicht der Fachabteilung sollte hier nicht zwischen für die Stadtgeschichte bedeutenden und unbedeutenden Bürger*innen unterschieden werden.

Der Vorschlag zum Erhalt der Grabsteine wurde gemacht, um die Friedhofskultur bzw. die Erinnerung zu erhalten. Sollte die Entscheidung getroffen werden, Aufbewahrungsstellen für Grabmale zu schaffen, wird vorgeschlagen, es jedem zu ermöglichen, die Grabmale der Angehörigen aufzubewahren.

 

Da die Verdienste der Bürger*innen häufig speziell auf ihren Ortsteil bezogen sind bzw. auch dort am ehesten die Erinnerung bewahrt werden soll, wäre eine zentrale Ablagestelle an anderem Ort wenig sinnvoll. Daher sollte für jeden Friedhof (sofern es aus dem Stadtteil die Nachfrage gibt) eine entsprechende Ablagestelle geplant werden.

 

Weiterhin müsste geklärt werden, wie lange die Steine dort aufbewahrt werden sollen. Wenn es allen Hinterbliebenen ermöglicht werden soll, ist es sinnvoll, über eine zeitliche Beschränkung nachzudenken, damit die Ablageplätze nicht zu sehr ausufern.

 

Zur Erhaltung der Friedhofskultur bzw. der Erinnerung wäre es wünschenswert, wenn nicht einfach nur eine Ablagefläche geschaffen wird. Um eine Verbindung zu den Verstorbenen zu erhalten, könnte seitens der Dorfgemeinschaft eine Erinnerungstafel erstellt werden.

 

 

IV. Kosten

 

Der Abbau von Grabsteinen sowie der Wiederaufbau bzw. die Ablage an anderer Stelle verursacht Kosten. Beim Steinmetz wurden die Kosten für den Abbau, Transport innerhalb des Friedhofes und die sichere Ablage an einer festgelegten Stelle abgefragt. Ohne konkrete Planungen zu einer solchen Anlage können die Kosten nur schwer geschätzt werden. Zudem ist es von dem jeweiligen Grabmal abhängig (Größe, Befestigung / Fundament, Transportweg). Als groben Richtwert kann man jedoch Kosten in Höhe von 150 € (Grabplatte, Kissenstein) bis 550 € (größerer stehender Stein) annehmen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt. Mit Hinweis auf die Haushaltskonsolidierung kann eine Aufbewahrung von Grabsteinen auf Kosten der Stadt Burgdorf somit nicht erfolgen.

Daher sollte ein Steinmetz von den Angehörigen beauftragt werden, welcher auf Kosten der Angehörigen die Umsetzung des Grabsteins vornimmt. Die Umsetzung des Grabsteins ist im Vorfeld bei der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.

 

Soll es grundsätzlich allen Hinterbliebenen angeboten werden, die Grabsteine an anderer Stelle zu erhalten, müsste dafür ein neuer Gebührentatbestand beschrieben und berechnet werden. Diese Gebühr wäre für die Planung, Herstellung und Pflege der Ablagestelle zu erheben.

 

Für den Erhalt eines Grabsteines fallen somit zum einen die Kosten für die Umsetzung an und zum anderen die Gebühr für die Nutzung der Ablagestelle.

 

Darüber hinaus fallen Kosten für die Planung, Anlage und Pflege der Ablagestellen an. Diese können jedoch erst nach einer Entscheidung über Anzahl und Umfang der Ablagestellen veranschlagt werden.

 

 

V. Art der Aufbewahrung / Gestaltung

 

Um weitere Kosten für eine jährliche Standsicherheitsprüfung zu vermeiden, sind die Grabmale so abzulegen, dass die Standsicherheit auf Dauer gewährleistet wird (z. B. Ablage an einer schrägen Böschung o.ä.). Eine konkrete Planung gibt es hierzu noch nicht und wäre für jeden Friedhof gesondert situationsbezogen durchzuführen.

 

Die Ablageflächen sind so zu gestalten, dass sie pflegearm sind. Die Mitarbeitenden des Gärtnerbauhofs sind mit der Pflege und Unterhaltung der Burgdorfer Friedhöfe bereits ausgelastet, so dass keine zusätzlichen Arbeiten mehr leistbar sind. Vielmehr wird u. a. durch die Friedhofsentwicklungsplanung versucht, die intensivere Pflege möglichst auf zentrale Bereiche zu konzentrieren und mittel- bis langfristig die Flächen an der Peripherie nur noch extensiv zu pflegen. Damit sollen auch stabile Friedhofsgebühren gesichert werden. 

 

 

VI. Erforderliche Entscheidungen

 

Damit das weitere Vorgehen verwaltungsseitig geplant werden kann, sind folgende Punkte zu entscheiden:

 

1)   Soll eine Ablagemöglichkeit geschaffen werden für:

a)    Alle Bürgerinnen und Bürger?

b)    Nur für Bürger*innen, die für die Stadtgeschichte bedeutsam sind?

2)   Im Falle einer Entscheidung für 1) b: Wer soll die Kriterien für diese Einstufung festlegen?

a)    Ein politischer Arbeitskreis,

b)    Die Verwaltung,

c)    Ein externes Büro.

3)   Wo soll eine Ablagemöglichkeit geschaffen werden?

a)    Auf dem Magdalenen-Friedhof,

b)    Auf jedem aktiven Friedhof.

 

Auf dieser Grundlage, kann ein detaillierterer Vorschlag erarbeitet werden. Haushaltsmittel für die Planung und den Bau solcher Ablagestellen sowie die Kostenübernahme für das Versetzen von Grabsteinen ausgewählter Bürger*innen stehen nicht zur Verfügung.

 

(Pollehn)