Betreff
Eilentscheidung - Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen für Raumlufttechnische Anlagen - Planung und Beschaffung in 2022
Vorlage
BV 2021 0062/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe:

293.000 €

232.500 €

298.000 €

522.500 €

248.900 €

114.000 €

164.400 €

301.000 €

301.000 €

301.000 €

914.000 €

422.000 €

598.000 €

797.000 €

   150.000 €

5.657.300

36500.783160 Kita Freibad

36501.783160 Kita Südstern

36502.783160 Kita Weststadt

36503.783160 Kita + Krippe Otze

36504.783160 Kita Gartenstraße

36506.783160 Kita Schillerslage

36507.783160 Kita Sorgensen

36509.783160 Kita Awo

36509.783161 Kita Pusteblume

36509.783162 Kita Villa Merz.

21101.783160 ALGS

21102.783160 GS Otze

21103.783170 Waldschule

21700.783160 Gymnasium Kl.5+6

42400.783160 Mehrzw.-Halle Sch.

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5.657.300 € für die Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen zu.

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, die Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen vorzunehmen (s. Vorlage BV 2021 1711/1). Im Haushalt 2022 wurden dafür keine Mittel veranschlagt. Diese sind daher außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Mit der Beschlussvorlage BV 2021 0062 sowie einer Verfügung des Bürgermeisters vom 11.11.2021 wurden für die Entwurfsplanung einiger Lüftungsanlagen in den KiTas bereits Haushaltsmittel für 2021 in Höhe von insgesamt 77.700 € außerplanmäßig bereitgestellt.

Mit den nun aufgestellten Finanzierungskosten sollen für alle städtischen Kindertagesstättengebäude einschließlich der eigenen Objekte für freie Träger, Grundschulen und das Gymnasium (5. bis 6. Klasse) die Planungen, Ausschreibungen und Ausführungen für 2022 bereitgestellt werden. Aufgrund der vom Bund limitierten Ausführungszeit sind die Planungen für alle Objekte umgehend fortzusetzen und die Ausschreibung mit Vergaben und Umsetzungen entsprechend zu beschleunigen. Dafür ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für 2022 unabdingbar.

Die Maßnahmen werden vom Bund bis zu 80 % und einer max. Fördersumme von 500.000 € je Objekt übernommen. Voraussetzung zur Antragsstellung ist die Bereitstellung der Haushaltsmittel.

Die Kosten je Objekt setzen sich wie folgt zusammen:

Name

Produkt

Konto

Ges.-Kosten
inkl. MwSt.
(EUR)

Eigenanteil
20 %
(EUR)

Anteil Bund 80 %
(EUR)

Apl
Entw.-Kosten
2021

Apl Pl.+ Beschaffung 2022

KiTa Südstern

36501

783160

241000

48.200

192.800

8.500

232.500

KiTa Weststadt

36502

783160

304000

60.800

243.200

6.000

298.000

KiTa Freibad

36500

783160

307000

61.400

245.600

14.000

293.000

KiTa + Krippe Otze

36503

783160

550000

110.000

440.000

27.500

522.500

KiTa Gartenstraße

36504

783160

258000

51.600

206.400

9.100

248.900

KiTa Schillerslage

36506

783160

120000

24.000

96.000

6.000

114.000

KiTa Sorgensen

36507

783160

171000

34.200

136.800

6.600

164.400

KiTa Pusteblume (NW)

36509

783160

301000

60.200

240.800

0

301.000

KiTa DRK Villa Mercedes

36509

783160

301000

60.200

240.800

0

301.000

KiTa AWO

36509

783160

301000

60.200

240.800

0

301.000

Mehrzw.-Halle Schillersl.

42400

783160

150000

30.000

120.000

0

150.000

ALGS

21101

783160

914000

414.000

500.000

0

914.000

GS Otze

21102

783160

422000

84.400

337.600

0

422.000

Waldschule

21103

783170

598000

119.600

478.400

0

598.000

Gymnasium

21700

783160

  797000

  297.000

  500.000

          0

  797.000

Summe

 

 

5.735.000

1.515.800

4.219.200

77.700

5.657.300

 

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5.657.300 € ist durch Minderauszahlungen im Jahr 2022 bei den Produktkonten


53810.787218 (Kanalbau Gewerbegebiet Nordwest, 3. BA) =     544.500 €
54100.787214 (Straßenbau Gewerbegebiet Nordwest, 3. BA) =  832.500 €
21700.787101 (Photovoltaikanlage Dach Gymnasium)           =  100.000 €

21700.787118 (Umbau, Sanierung, Brandschutz Gymnasium) =   38.800 €

                                                        Zwischensumme                                            1.515.800 €

 

 

sowie den Investitionszuweisungen des Bundes bei den einzelnen Produkten auf den Konten 6810xx in Höhe von insgesamt 4.219.200 € gewährleistet.

 

Die Haushaltsmittel für den Kanal- und Straßenbau im 3. BA Gewerbegebiet Nordwest werden voraussichtlich im Haushalt 2023/2024 wieder zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

 

(Pollehn)