Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
14.000,00 € 27.500,00 € |
36500.783160 36503.783160 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG den außerplanmäßigen
Auszahlungen in Höhe von insgesamt 41.500,00 € zu.
Sachverhalt und Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021
beschlossen, die Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen und
Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen vorzunehmen (s. Vorlage BV 2021
1711/1). Im Haushalt wurden dafür keine Mittel veranschlagt. Diese sind daher
außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
In einem ersten Schritt müssen die nachfolgenden
Mittel für die Architektenverträge der ersten drei Leistungsphasen
bereitgestellt werden:
Produktkonto |
Bezeichnung |
Einrichtung |
Apl. Betrag |
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36500.783160 |
Raumlufttechnische
Anlage |
KiTa Freibad |
14.000,00 € |
36503.783160 |
Raumlufttechnische
Anlage |
KiTa Otze mit Krippe |
27.500,00 € |
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Die Zuständigkeit für die
Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der
Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des
Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m.
§ 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlungen ist durch Minderauszahlung bei dem Produktkonto 21101.787103 (Astrid-Lindgren GS – Photovoltaikanlage Dach Sporthalle) gewährleistet.
(Pollehn)