Betreff
Eilentscheidung - Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen für Raumlufttechnische Anlagen
Vorlage
BV 2021 0062
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

14.000,00 €

27.500,00 €

36500.783160

36503.783160

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 41.500,00 € zu.

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, die Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen vorzunehmen (s. Vorlage BV 2021 1711/1). Im Haushalt wurden dafür keine Mittel veranschlagt. Diese sind daher außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

In einem ersten Schritt müssen die nachfolgenden Mittel für die Architektenverträge der ersten drei Leistungsphasen bereitgestellt werden:

 

 

Produktkonto

Bezeichnung

Einrichtung

Apl. Betrag

 

 

 

 

36500.783160

Raumlufttechnische Anlage

KiTa Freibad

14.000,00 €

36503.783160

Raumlufttechnische Anlage

KiTa Otze mit Krippe

27.500,00 €

 

 

 

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlungen ist durch Minderauszahlung bei dem Produktkonto 21101.787103 (Astrid-Lindgren GS – Photovoltaikanlage Dach Sporthalle) gewährleistet.

 

(Pollehn)