Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Burgdorf beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von
Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege in der sich
aus der Anlage der Vorlage BV 2021 0080/1 ergebenden und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügten Fassung.
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund der Vorberatung über die Vorlage BV 2021 0080 im Ausschuss für Jugendhilfe und Familien am 06.12.2021 wird folgende Änderung im Vergleich zu der Ursprungsvorlage aufgenommen und in die der Ergänzungsvorlage BV 2021 0080/1 beigefügten Anlage eingefügt:
Die in der Änderungssatzung enthaltene Neuformulierung des § 6 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
(6) Der Anspruch auf Gewährung einer
laufenden Geldleistung darüber hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn
die Tagespflegeperson ausfällt und das geförderte Kind in einer
Ersatzkindertagespflegestelle betreut wird bzw. auf die Betreuung in einer
Ersatzkindertagespflegestelle angewiesen ist. Dies gilt nicht für einen
Ausfallzeitraum der Tagespflegeperson infolge von Urlaub, Krankheit oder
Fortbildung im Umfang von 30 Tagen, in dem die laufende Geldleistung weiter gewährt
wird.
Bei einer anderen
Verteilung der wöchentlichen Betreuungszeit erhöht oder vermindert sich der
Anspruch auf Fortzahlung während der Ausfallzeiten dementsprechend.
Beginnt oder endet die
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson im Laufe eines Kita-Jahres, erhält die
Kindertagespflegeperson für jeden vollen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel des
Ausfallzeitenanspruches. Bei Ruhen aller Betreuungsverhältnissen vermindert
sich die Dauer des Ausfallzeitenanspruches für jeden vollen Monat um ein
Zwölftel.
Auf Wunsch der Eltern wird eine geeignete
Tagespflegeperson für die Vertretung gesucht. Die in Vertretung tätige
Tagespflegeperson erhält dann eine entsprechende Geldleistung.
Die
Tagespflegepersonen haben ihre Ausfall- und Betreuungszeiten der Stadt Burgdorf
auf Anforderung anzuzeigen und nachzuweisen.
(Pollehn)