Betreff
Übertragung von Zuständigkeiten vom Verwaltungsausschuss auf den Bürgermeister
Vorlage
BV 2021 0060
Aktenzeichen
10.020.001
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in § 107 Abs. 4 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) genannte Befugnis über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten wird bis einschl. Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. S 17 der Anlage C zum TVöD vom Verwaltungsausschuss auf den Bürgermeister übertragen.

 

Auflösungsverträge aller Beschäftigter (§ 107 Abs. 4 NKomVG) werden weiterhin auf den Bürgermeister delegiert.

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 26.06.2012 wurde bereits zwecks Verwaltungsvereinfachung die Zuständigkeit für die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 10 TVöD vom Verwaltungsausschuss auf den Bürgermeister übertragen.

Gleichzeitig wurden Auflösungsverträge aller Beschäftigten (§ 107 Abs. 4 NKomVG) auf den Bürgermeister delegiert.

 

Im Stellenplan der Stadt Burgdorf sind 29,5 Stellen der Entgeltgruppe 11 TVöD enthalten, davon 25,5 im Ingenieursbereich. Die Bewerberzahlen sind stark zurückgegangen und nicht wenige Interessenten in diesem Entgeltbereich haben mehrere Bewerbungen parallel laufen.

 

Zusagen nach erfolgreichen Vorstellungsgesprächen sollten daher möglichst kurzfristig erteilt werden, ohne die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses abwarten zu müssen.

 

Eine Delegation auf den Bürgermeister würde dieses Verfahren deutlich beschleunigen.

 

Unbenommen bleibt die Möglichkeit des Verwaltungsausschusses, sich die Entscheidung in Einzelfällen vorzubehalten.

 

Die Aufnahme der Entgeltgruppe S 17 hat redaktionellen Charakter, da sie der EG 11 entspricht. Im Stellenplan sind 3 entsprechende Stellen vorhanden.

 

(Pollehn)