Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die in § 107 Abs. 4 Satz 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) genannte Befugnis über die
Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten wird bis einschl.
Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. S 17 der Anlage C zum TVöD vom Verwaltungsausschuss
auf den Bürgermeister übertragen.
Auflösungsverträge aller
Beschäftigter (§ 107 Abs. 4 NKomVG) werden weiterhin auf den Bürgermeister
delegiert.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom 26.06.2012 wurde bereits zwecks Verwaltungsvereinfachung die Zuständigkeit für die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 10 TVöD vom Verwaltungsausschuss auf den Bürgermeister übertragen.
Gleichzeitig wurden Auflösungsverträge aller Beschäftigten (§ 107 Abs. 4 NKomVG) auf den Bürgermeister delegiert.
Im Stellenplan der Stadt Burgdorf sind 29,5 Stellen der Entgeltgruppe 11 TVöD enthalten, davon 25,5 im Ingenieursbereich. Die Bewerberzahlen sind stark zurückgegangen und nicht wenige Interessenten in diesem Entgeltbereich haben mehrere Bewerbungen parallel laufen.
Zusagen nach erfolgreichen Vorstellungsgesprächen sollten daher möglichst kurzfristig erteilt werden, ohne die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses abwarten zu müssen.
Eine Delegation auf den Bürgermeister würde dieses Verfahren deutlich beschleunigen.
Unbenommen bleibt die Möglichkeit des Verwaltungsausschusses, sich die Entscheidung in Einzelfällen vorzubehalten.
Die Aufnahme der Entgeltgruppe S 17 hat redaktionellen Charakter, da sie der EG 11 entspricht. Im Stellenplan sind 3 entsprechende Stellen vorhanden.
(Pollehn)