Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-73 "Nordwestlich Weserstraße"
- Angebotsverfahren für die Vermarktung der Baufelder -
hier: Verkaufspreise
Vorlage
BV 2021 1692/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag zu 3. der Ausgangsvorlage wird wie folgt ergänzt:

 

Sollte zum Vermarktungsstart der dem Preis für die Baufelder WA 1, WA 3 und WA 4 zugrundeliegende Bodenrichtwert (Ein- und Zweifamilienhäuser für WA 1 und WA 4, Mehrfamilienhäuser für WA 3) gegenüber dem Bodenrichtwert zum Stichtag 31.12.2020 gestiegen sein, wird der dann geltende Bodenrichtwert, erhöht um 5,8 % (WA 1 und WA 4) bzw. erhöht um 5,7 % (WA 3), Mindestverkaufspreis.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Erst jetzt ist bekannt geworden, dass die für die Angebotskalkulationen der Bauträger nötigen Ergebnisse der geothermischen Untersuchungen sich deutlich verzögern werden. Da damit zum Vermarktungsstart unter Umständen bereits neue, höhere Bodenrichtwerte vorliegen können, sollten diese als Grundlage für die erbetenen Kaufpreisangebote genommen werden.

 

(Pollehn)