- Angebotsverfahren für die Vermarktung der Baufelder -
hier: Verkaufspreise
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag zu 3. der Ausgangsvorlage wird wie folgt ergänzt:
Sollte zum Vermarktungsstart der dem Preis für die Baufelder WA 1, WA 3
und WA 4 zugrundeliegende Bodenrichtwert (Ein- und Zweifamilienhäuser für WA 1
und WA 4, Mehrfamilienhäuser für WA 3) gegenüber dem Bodenrichtwert zum
Stichtag 31.12.2020 gestiegen sein, wird der dann geltende Bodenrichtwert,
erhöht um 5,8 % (WA 1 und WA 4) bzw. erhöht um 5,7 % (WA 3),
Mindestverkaufspreis.
Sachverhalt und Begründung:
Erst jetzt ist bekannt geworden, dass die für die Angebotskalkulationen der Bauträger nötigen Ergebnisse der geothermischen Untersuchungen sich deutlich verzögern werden. Da damit zum Vermarktungsstart unter Umständen bereits neue, höhere Bodenrichtwerte vorliegen können, sollten diese als Grundlage für die erbetenen Kaufpreisangebote genommen werden.
(Pollehn)