Betreff
Bebauungsplan Nr. 5-14 "Kapellenweg"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV 2021 1736
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ wird für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauGB).

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurechten für Wohnhäuser (Einfamilienhäuser als Einzel- und ggf. Doppelhäuser).

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Der Geltungsbereich bezieht sich auf den südlichen Bereich einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle in Otze, der bislang unbebaut ist. Aufgrund der Größe dieser innerörtlichen Freifläche ist diese nicht als Baulücke anzusehen, sodass keine Baurechte bestehen.

 

Diese Baurechte sollen mit der Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden. Dabei soll ein Teilbereich im Südosten, der durch vorhandene Bäume geprägt ist, als innerörtliche (private) Grünfläche erhalten bleiben.

 

Der Beschlussvorschlag bezieht sich allein auf den Umstand, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Welches Ausmaß die Bebauung haben soll und wie bzw. mit welcher baulichen Ausgestaltung die Gebäude angeordnet werden sollen, wird im Rahmen einer weiteren Sitzungsvorlage in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt und diskutiert, sobald ein entsprechender Entwurf als Vorschlag der Verwaltung vorliegt.

 

Die Flächen befinden sich im Besitz eines privaten Eigentümers, der das Interesse an einer baulichen Entwicklung in diesem Bereich hat. Aufgrund der hohen Nachfrage und des hohen Bedarfs an Wohnraum hat auch die Stadt ein Interesse an einer Schaffung von Wohnbauland in diesem Bereich, insbesondere weil der Ortsteil Otze über eine attraktive S-Bahn-Anbindung verfügt.

 

Die Planungen werden durch ein vom Eigentümer der Fläche beauftragtes Planungsbüro auf dessen Kosten durchgeführt. Hierüber wird eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer der Fläche und der Stadt Burgdorf abgeschlossen (siehe BV 2021 1737).

 

 

Anlage:

Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-14 „Kapellenweg“

 

(Pollehn)