Betreff
Bebauungsplan Nr. 5-14 "Kapellenweg"
- Planungskostenübernahmevertrag
Bezug: BV 2021 1736 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
BV 2021 1737
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 5-14 „Kapellenweg“ in Otze einen Planungskostenübernahmevertrag mit dem Eigentümer der Fläche abzuschließen (siehe auch Bezugsvorlage BV 2021 1736).

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Wie in der Bezugsvorlage BV 2021 1736 ausgeführt, bestehen für die Flächen im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ in Otze keine Baurechte.

 

Es liegt im Interesse sowohl des Eigentümers als auch der Stadt Burgdorf, hier Baurechte zu schaffen. Hierfür muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden (siehe auch Begründung zur Bezugsvorlage).

 

Die inhaltlichen Arbeiten für den Bebauungsplan sollen durch den Eigentümer der Flächen bzw. ein vom ihm beauftragtes Büro durchgeführt werden. Auch sollen sämtliche Kosten, die durch die Durchführung des Verfahrens entstehen, vom Eigentümer übernommen werden.

 

Demzufolge soll zwischen dem Eigentümer und der Stadt ein Planungskostenübernahmevertrag abgeschlossen werden. In diesem sollen u.a. folgende Sachverhalte geregelt werden:

 

-      Der Eigentümer verpflichtet sich, den gesamten entstehenden Aufwand für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ zu tragen.         

-      Der Eigentümer beauftragt im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit Zustimmung der Stadt ein geeignetes Fachbüro, welches die erforderlichen Planungsleistungen für den Bebauungsplan erbringt.       

-      Sollten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans weitere Planungsleistungen oder die Erstellung von Gutachten erforderlich werden, auch soweit diese im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht vorhergesehen wurden, werden auch diese von dem Eigentümer übernommen, z.B. Überarbeitungen des städtebaulichen Konzepts.            

 

 

 

 

(Pollehn)