Betreff
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
2009 0506/1
Aktenzeichen
873-02-2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b):     Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu c) der Vorlage an.

 

zu c):                  Der Rat beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Anlage 1).

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

In Burgdorf erfolgen, in Absprache mit der Verwaltung des kirchlichen Friedhofs, die Beisetzungen im Stundenrhythmus. 2004 wurde mit der Änderung der Satzungsvorschriften geregelt, dass Trauerfeiern nicht länger als 60 Minuten dauern dürfen. Diese Regelung sollte derart ausgelegt werden, dass die Trauerfeier nicht nur die tatsächliche Feier in der Kapelle, sondern auch die Abschiednahme am Grab umfasst. Die Kapellennutzung selbst soll nicht länger als 30 Minuten andauern.

 

Für die Kapellennutzung wird eine Gebühr von 250,00 € erhoben. Aufgrund aktueller Nachfragen wird vorgeschlagen, in der städtischen Gebührenordnung, entsprechend der Gebührenordnung des kirchlichen Friedhofs, einen Verweis auf die halbstündige Nutzungszeit zu ergänzen.

 

 

Kapellenbenutzung (ca. 30 Min.)                                                  250,00 €

 

 

 

 

In der Anlage zu dieser Vorlage ist die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung entsprechend neu formuliert beigefügt.