Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
zu a) und b): Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu c) der Vorlage an.
zu c): Der Rat beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Anlage 1).
Sachverhalt und Begründung:
Über die Vorlage 2008 0413 - Urnen unter Bäumen auf dem Stadtfriedhof - wurde die Einrichtung einer neuen Grabart beschlossen. Die Anlage ist bereits mit einer Hecke eingefasst, der Auftrag für die Natursteinstelen wird kurzfristig erteilt. Es ist vorgesehen, die neue Grabart ab Ostern 2009 zur Belegung freizugeben.
Dem Rat liegt die Vorlage Nr. 2009 0482 – 1. Änderung der Friedhofssatzung – zur Beschlussfassung vor. In dem Entwurf der Änderungssatzung sind die Regelungen für die Grabart vorgesehen.
Entsprechend ist auch die Friedhofsgebührensatzung zu ändern und eine gesonderte Gebühr für Baumgräber auszuweisen.
Kalkulation Gebühr Baumgräber
1. Grabgebühr
Baumgräber sind einstellige Urnenwahlgräber. Zusätzlich wird eine besondere Gestaltung angeboten. Zum einen ist die Abteilung mit dieser Grabart durch eine Heckenpflanzung eingegrenzt, dazu werden im Eingangsbereich Natursteinstelen aufgestellt, an denen Gedenktafeln für die Verstorbenen angebracht werden können. Die Gedenktafeln werden aus Gründen der Einheitlichkeit von der Stadt beschafft und an den Stelen befestigt. Die Angehörigen entscheiden, welche Daten (Vor- und Nachname, evtl. Geburtsname, evtl. Geburts- und Sterbedatum) graviert werden und die Schriftart.
Das Urnenwahlgrab kostet lt. aktuellem Gebührentarif 950,00 €. Hier besteht allerdings die Möglichkeit 2 Urnen beizusetzen. Die Grabgröße beträgt 1 x 1 m. In einem Baumgrab kann nur eine Urne beigesetzt werden. Die Größe ist auch erheblich geringer. Von daher wird die halbe Gebühr von einem 2-stelligen Urnenwahlgrab angesetzt: 475,00 €.
2. Kosten der
Gestaltung
Die Kosten der Gestaltung werden anteilig auf die 40 Gräber in der Abteilung umgelegt. Die Kosten beruhen auf einer aktuellen Kostenkalkulation.
Pflanzung Hecke 1604,80 €
Pflanzung Stauden 438,90 €
Anschaffung und Aufstellen Stehlen 2834,98 €
Kosten Pflasterung 1391,60 €
Summe 6270,28 €
geteilt durch 40 Gräber
Betrag je Grabstelle 156,76 €
3.
Kosten der Gedenktafel
Bronzetafel inkl. Gravur 154,64 €
Montage 48,83 €
Kosten je Bronzetafel 203,47 €
4.
jährliche Unterhaltungskosten
Hecke schneiden (2xjährl.) 69,93 €
Pflanzfläche pflegen 7,86 €
Rasenpflege 176,12 €
Laubharken 24,00 €
Summe 277,91 €
x 25 Jahre inkl. Inflationsrate von 3,5 % 11.203,78 €
geteilt durch 40 Gräber
Betrag je Grabstelle 280,09 €
Gesamtkosten
Grabgebühr 475,00 €
Kosten der Gestaltung 156,76 €
Gedenktafel 203,47 €
Unterhaltungskosten 280,09 €
Gebühr gesamt 1115,32 €
Es wird vorgeschlagen, für die Baumgräber eine Gebühr in Höhe von 1.115,00 € für eine Ruhezeit von 25 Jahren zu erheben. Die Verlängerungsgebühr beträgt entsprechend 44,60 € / je Jahr.
In der Anlage 1 zur Vorlage ist die 1. Änderung der Friedhofsgebührenfassung beigefügt.
Anlage 1 – Entwurf der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung