Betreff
Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen (K 117) - Stellungnahme der Region Hannover zum Fragenkatalag der CDU-Fraktion im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen zur Umgestaltung K 117
Bezugsvorlagen: BV 2020 1340, M 2020 1340/1; M 1340/2
Vorlage
M 2020 1340/3
Aktenzeichen
66.011.011
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 


1          Planungsvereinbarung Umgestaltung K 117 – bisherige Beratungen

 

Die Vorlage BV 2020 1340 zum Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen (K 117) wurde am 29.09.2020 erstmalig im Ortsrat Ramlingen-Ehershausen beraten.

 

Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen lehnte den Abschluss der Vereinbarung ab und fasste folgenden Beschluss:

 

Die vorgelegte Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen soll dahingehend überarbeitet werden, dass die Forderung des Ortsrates nach Abschaffung des Schutzstreifens und Herrichtung eines Geh-/Radweges Berücksichtigung findet. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt und die Übernahme der Baulast für den Gehweg wird ausdrücklich begrüßt.

 

Die Region Hannover gab folgende Stellungnahme ab.

 

"Nach StVO (Straßenverkehrsordnung) ist bei dem vorhandenen DTVw (durchschnittlicher täglicher Verkehr an Werktagen, Mo-Fr) in Höhe von 3.681 Kfz/24 (MSVw (maßgebliche stündliche Verkehrsstärke an Werktagen, Mo-Fr) 387 Kfz/h) in der OD Ehlershausen die Führung der Radfahrenden auf der Fahrbahn angezeigt. Nach der in der StVO verankerten ERA ist zudem die Markierung von Schutzstreifen empfohlen. Die Breite der Fahrbahn ist nur für einen einseitigen Schutzstreifen ausreichend, so dass in die entgegengesetzte Fahrtrichtung voraussichtlich Piktogramme markiert werden. Dies begründet sich darin, dass die nach gültigem Verkehrsrecht auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrenden oft keine richtige Akzeptanz erfahren, zum Teil angehupt, bedrängt und der Straße verwiesen werden. Dies vermindert das Sicherheitsempfinden der Radfahrenden, die sich dadurch beim Fahren auf der Straße nicht sicher fühlen. Mit der Markierung von Schutzstreifen und Piktogrammketten auf der Straße werden die Rechte der Radfahrenden verdeutlicht und Konflikte mit dem Kraftfahrzeugverkehr minimiert. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch die Markierung die Akzeptanz der Radfahrenden auf der Fahrbahn deutlich erhöht ist.

Das der Vereinbarung zugrundeliegende Angebot der Region Hannover den Gehweg zu sanieren und anschließend die Baulast der bereits heute als Gehweg beschilderten Seitenräume an Burgdorf zu übergeben impliziert, dass es sich bei dem Seitenraum um einen Gehweg ohne Benutzungspflicht für Radfahrende handelt. Dies begründet sich in dem Ziel der Region Hannover, dass die Zuständigkeit (Baulast) mit der tatsächlichen Nutzung einhergeht: Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen sollen in der Baulast der Region Hannover liegen, Gehwege in der Baulast der Kommune. Ohne Zustimmung des Ortsrates zu der vorliegenden Vereinbarung mit Führung des Radverkehrs auf der Straße verbleibt die Baulast der Seitenräume bei der Region Hannover, der Ausbau der Ortsdurchfahrt ist dann nicht vorgesehen.

Ob der Gehweg in Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben wird (Schrittgeschwindigkeit) liegt in der Entscheidung der Verkehrsbehörde."

 

Dies wurde über die Mitteilungsvorlage M 2020 1340/1 dem Ortsrat zur Kenntnis gegeben. Daraufhin wurde in der Sitzung des Ortsrates am 01.12.2020 erneut nicht über die Beschlussvorlage BV 2020 1340 abgestimmt, sondern folgender Beschluss gefasst:

 

Vor dem Beschluss über die Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen soll die Region gebeten werden, darzulegen, dass die Fahrbahnbreite der K 117 auch nach der Umgestaltung und Sanierung ausreichend dimensioniert ist, um den Schutzstreifen für Radfahrer anzuordnen.

 

In der Diskussion im Ortsrat wurde außerdem auf die Regularien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hingewiesen, die Schutzstreifen nicht auf Fahrbahnen unter 7 Metern Breite vorsieht.

 

Die Region Hannover hat am 28.12.2020 zur angesprochenen Problematik folgende Hinweise gegeben, die mit der Vorlage M 2020 1340/2 dem Ortsrat zur Kenntnis gegeben wurde:

 

"Bei der Broschüre „Schutzstreifen für den Radverkehr in Ortsdurchfahrten“ handelt es sich um eine Broschüre der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, worin die Landesbehörde die eigenen Ansätze zur Gestaltung von Schutzstreifen darlegt.

 

Die Broschüre ist für uns nicht maßgebend. Grundlage für unsere Planung sind die gesetzlichen Vorgaben aus der StVO (Straßenverkehrsordnung) sowie die darin verankerte ERA (Empfehlung für die Anlage von Radverkehrsanlagen von der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen) sowie weitere Richtlinien, DIN-Vorschriften usw..

 

Nach der ERA ist bei der Markierung von Schutzstreifen eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m für das Begegnen von Kraftfahrzeugen ausreichend. Der Schutzstreifen hat eine Breite von mindestens 1,25 m (Regelmaß 1,50m). Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und kann im Bedarfsfall überfahren werden. Das bedeutet, einseitige Schutzstreifen können theoretisch bereits ab einer Fahrbahnbreite von 5,75 m markiert werden, beidseitige ab einer Fahrbahnbreite von 7,0 m.

Die Region Hannover kombiniert in der Regel keine Mindestmaße, so dass einseitige Schutzstreifen normalerweise bei einer Fahrbahnbreite ab 6,25 m (mindestens jedoch 6,00 m) markiert werden. In die entgegengesetzte Fahrtrichtung werden Piktogrammketten berücksichtigt. Beidseitige Schutzstreifen kommen in der Regel ab einer Fahrbahnbreite von 7,50 m (mindestens jedoch 7,00 m) zum Einsatz.

In Ehlershausen beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite rund 6,50 m, die Restfahrbahnbreite ist mit 4,50 m berücksichtigt. Die Gestaltung entspricht den gültigen Richtlinien.

 

Dieser Ansatz entspricht dem der Landesbehörde. Die Broschüre geht in allen betrachteten Fällen von der Markierung von beidseitigen Schutzstreifen aus, für diesen Fall ist die ermittelte Breite von mindestens 7,00 m (4,50 + 2 * 1,25 m) richtig."

 

Die Sitzung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen fiel am 28.01.2021 aus, so dass die Beschlussvorlage BV 2020 1340 nicht beraten und deshalb kein Beschluss gefasst werden konnte. Zwischenzeitlich hat die CDU-Fraktion im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen, die in der Anlage beigefügten Fragen gestellt, die von der Region Hannover wie folgt beantwortet wurden.

 

 

2       Beantwortung der Fragen der CDU-Fraktion zur Planungsvereinbarung Umgestaltung K 117

 

 

Antwort der Region Hannover:

Bei der angegebenen Verkehrsstärke pro Stunde handelt es sich um die maßgebende Verkehrsstärke nach der die Verkehrsanlage dimensioniert wird und nicht um das Ergebnis einer einzelnen Erhebung oder um einen durchschnittlichen Wert. Als maßgebende Verkehrsstärke wird die 30. höchstbelastete Stunde des Jahres als Bemessungsverkehrsstärke angesetzt, die in diesem Fall mit 387 Kfz/h unter 400 Kfz/h liegt. Es handelt sich also bereits um die Spitzenstundenbelastung. Lediglich in 29 Stunden des Jahres ist mit einer höheren Verkehrsbelastung zu rechnen.

 

 

Antwort der Region Hannover:

Auf einseitige Schutzstreifen wird in der ERA nicht explizit eingegangen. Die minimal erforderliche Restfahrbahnbreite von 4,50 m ist in Kapitel 3.2 definiert.

 

 

Antwort der Region Hannover:

Bei Fahrbahnen mit weicher Separation oder im Mischungsprinzip sind z.B. Anwohnerstraßen mit keiner harten Trennung durch ein Hochbord zwischen Gehweg und Fahrbahn gemeint (siehe z.B. RASt Bild auf Seite 38). Die Führung der Radfahrenden auf der Fahrbahn ohne z.B. Schutzstreifen wird hingegen als Mischverkehr bezeichnet. Nach §3, Satz 3 der StVO beträgt die zulässige Geschwindigkeit in Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Entsprechend §45 der StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs und damit eine Beschränkung auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) nur im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden.

 

 

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Ohne Kenntnis der genauen Unfallumstände ist eine Einschätzung schwer möglich.

Dennoch bleibt folgendes festzuhalten:

Der Streudienst/ Winterdienst wird von der Stadt gemäß den rechtlichen Vorgaben auf Radwegen wie Straßen ausgeführt.

Für die Ortsdurchfahrten ist die Stadt reinigungs – und winterdienstpflichtig.

Mit der Region Hannover wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, in der geregelt ist, dass die Region in der Ortsdurchfahrt den Winterdienst durchführt.

Sollte der von uns für die Gemeindestraßen beauftragte Maschinenring früher vor Ort  sein, streut dieser die Kreisstraßen mit ab.

 

Sollte ein höherer Standard, z.B. streuen bereits ab 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr, gewünscht werden, kann das ggfs. gegen entsprechende Mehrkosten vereinbart werden. Das müsste dann aber voraussichtlich der Bauhof wegen einheitlicher Regelungen im ganzen Stadtgebiet auch leisten. Ohne Aufstockung des Personals dürfte dies aber kaum möglich sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies nicht. Es ist nach den jetzigen Vorgaben bis 7.00 Uhr ab zu streuen.

 

Für den Fußweg sind die Anlieger streupflichtig. Das gilt auch, wenn er für Radfahrer frei gegeben wird. Hier gelten ebenfalls die Vorgaben der Straßenreinigungssatzung und –verordnung. Es ist bis 7.00 Uhr zu streuen.

Nicht immer wird dies auch von allen Anliegern so umgesetzt.

Die Rechtsprechung hat bisher im Übrigen darauf verwiesen, dass im Bedarfsfall (Glätte), das Fahrrad zu schieben ist.

 

 

3          Zusammenfassung

 

Die Region Hannover hat dargelegt, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Markierung eines einseitigen Schutzstreifens (Fahrbahnbreite mindestens 5,75 m) in Ehlershausen mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m mehr als deutlich eingehalten werden, siehe Vorlage M 2020 1340/2. Darüber hinaus wurden die Fragen der CDU-Fraktion im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen mit dieser Vorlage beantwortet.

 

Die Fachabteilung ist der Auffassung, dass nun alle Aspekte hinsichtlich der Planungsvereinbarung zur Umgestaltung der K 117 mit der Region Hannover seitens der Region Hannover und seitens der Fachabteilung ausführlich behandelt und erläutert wurden.

 

Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Ursprungsvorlage BV 2030 1340 zu folgen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die anliegende Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen abzuschließen.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)