Betreff
64. Flächennutzungsplanänderung (Projekt Aue Süd), Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung
Bezugsvorlage BV 2018 0762 Aufstellungsbeschluss,
Bezugsvorlage BV 2019 0927 Antrag zur Änderung des RROP
Vorlage
BV 2020 1295
Aktenzeichen
61.020
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorentwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 03.06.2020 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


      

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren der 64. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses am 11.12.2018 eingeleitet (vgl. Bezugsvorlage 2018 0762).

Vom Planungsbüro Lauterbach wurde zwischenzeitlich der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung ausgearbeitet und mit der Abteilung Stadtplanung und Umwelt abgestimmt.

Gleichzeitig mit dem Vorentwurf der 64. Flächennutzungsplanänderung wurden Anfang März 2020 von der Acribo vorgelegt:

-      Vorentwurf des Bebauungsplans 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“, erstellt vom Planungsbüro Lauterbach,

-      Verkehrsgutachten zum B-Plan 0-11/5, erstellt von SHP Ingenieure,

-      Schallgutachten zum B-Plan 0-11/5, erstellt vom Planungsbüro Lauterbach.

Diese Unterlagen werden noch zwischen der Stadtverwaltung, der Acribo und den beauftragten Planern/Gutachtern abgestimmt. Die bisherigen Ergebnisse der Gutachten lassen erwarten, dass die mit der 64. Flächennutzungsplanänderung verfolgten städtebaulichen Planungsziele umsetzbar sind.

Die “Auswirkungsanalyse zur Erweiterung und Verlagerung von Einzelhandelsbetrieben in Burgdorf“ wurde bereits für den Antrag zur Änderung des RROP (Bezugsvorlage BV 2019 0927) erstellt.

Mit dem anliegenden Vorentwurf der 64. Flächennutzungsplanänderung können die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

 

 

 

 

Anlage:

·         Vorentwurf 64. Flächennutzungsplanänderung, Planzeichnung und Planbegründung (Stand 03.06.2020)

    

 

(Pollehn)