- Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Bezugsvorlage: BV 2019 0895
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, mit folgenden Änderungen des Entwurfs zum
Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ in der Fassung vom 28.08.2019 die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen: zusätzlich zur erlaubten
4-Geschossigkeit soll ein Staffelgeschoss zugelassen werden. In den örtlichen
Bauvorschriften soll unter Punkt 2.2 eine Überschreitung des obersten
Geschosses um bis zu 3,00 m als Ausnahme zugelassen werden.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 einstimmig den Beschlussvorschlag zur Entwurfsfassung für den Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ geändert.
Die Änderung umfasst die Festsetzungen zur Geschossigkeit. Statt den bisher festgesetzten vier Vollgeschossen, mit Ausschluss eines fünften Staffelgeschosses über örtliche Bauvorschriften, sollen künftig vier Vollgeschosse plus fünftem Staffelgeschoss zugelassen werden. Darüber hinaus sollen auch Technikaufbauten bis zu einer Höhe von 3,00 m möglich sein (Punkt 2.2 der örtlichen Bauvorschriften).
Die Änderungen werden in die Unterlagen zu den Beteiligungsverfahren integriert.
In Vertretung
(Kugel)