Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-93 "Schulzentrum Nord"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Bezugsvorlage: BV 2019 0895
Vorlage
BV 2019 1014/1
Aktenzeichen
61.026.002-2018/003374
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, mit folgenden Änderungen des Entwurfs zum Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ in der Fassung vom 28.08.2019 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen: zusätzlich zur erlaubten 4-Geschossigkeit soll ein Staffelgeschoss zugelassen werden. In den örtlichen Bauvorschriften soll unter Punkt 2.2 eine Überschreitung des obersten Geschosses um bis zu 3,00 m als Ausnahme zugelassen werden.

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 einstimmig den Beschlussvorschlag zur Entwurfsfassung für den Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ geändert.

 

Die Änderung umfasst die Festsetzungen zur Geschossigkeit. Statt den bisher festgesetzten vier Vollgeschossen, mit Ausschluss eines fünften Staffelgeschosses über örtliche Bauvorschriften, sollen künftig vier Vollgeschosse plus fünftem Staffelgeschoss zugelassen werden. Darüber hinaus sollen auch Technikaufbauten bis zu einer Höhe von 3,00 m möglich sein (Punkt 2.2 der örtlichen Bauvorschriften).

 

Die Änderungen werden in die Unterlagen zu den Beteiligungsverfahren integriert.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)