Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-93 "Schulzentrum Nord"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Bezugsvorlage: BV 2019 0895
Vorlage
BV 2019 1014
Aktenzeichen
61.026.002-2018/003374
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ in der Fassung vom 28.08.2019 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf hat am 14.12.2017 den Neubau der Integrierten Gesamtschule am Standort „Vor dem Celler Tor“ beschlossen. Die Region Hannover hat beschlossen, auf dem benachbarten Grundstück für die Förderschule am Wasserwerk einen Neubau zu errichten. Zur Realisierung der Schulneubauten muss der derzeit gültige Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In seiner Sitzung am 14.05.2019 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf bereits dem Vorentwurf zum Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ zugestimmt. In der Zeit vom 27.05. bis 14.06.2019 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 17.05. bis 21.06.2019 beteiligt.

 

Im Vergleich zur Vorentwurfsfassung wurde der vorliegende Entwurf deutlich konkretisiert. Beispielsweise wurde folgende Änderungen vorgenommen:

  • Es wurden Änderungen zum Maß der baulichen Nutzung (Gebäudehöhen) geändert.
  • Die maximale Gebäudehöhe im Nordwesten wurde unter Berücksichtigung des Denkmals „Sorgenser Mühle“ deutlich reduziert.
  • Es wurden Flächen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmpegelbereiche) festgesetzt.
  • Die Kompensationsfläche im Osten des Plangebiets wurde aus dem Geltungsbereich entfernt.
  • Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung im Südosten des Plangebiets wurde aus dem Geltungsbereich entfernt.
  • Auf die Darstellung der Schutzstreifen der Leitungen wurde verzichtet.

 

Die im Rahmen der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der Begründung in Kapitel 6 aufgeführt.

 

Alle Änderungen im Vergleich zur Vorentwurfsfassung sind in der Begründung und den textlichen Festsetzungen wie gewohnt grau hinterlegt.

 

Weiteres Vorgehen/Ausblick:

Die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich von Mitte/Ende Oktober bis Ende November durchgeführt. Nach Bearbeitung aller Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss ggf. in der ersten Sitzung 2020 gefasst werden. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplans (voraussichtlich Dezember 2019/Januar 2020) kann der Bebauungsplan in Kraft treten.

 

Anlagen:

Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ – Planzeichnung (Stand: 28.08.2019)

Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ – Begründung (Stand: 28.08.2019)

(Baxmann)