Betreff
Änderung der Straßenreinigungssatzung und -verordnung
Vorlage
BV 2019 1041
Aktenzeichen
32.010.000
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) wird in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2019 1041 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung

und die

5. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung) wird in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. BV 2019 1041 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung

erlassen.

 

 

    

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach Inkrafttreten der 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und der 4. Änderungsverordnung zur Straßenreinigungsverordnung sind folgende Anpassungen in der Satzung (Anlage 1) und Verordnung (Anlage 2) bzw. im Straßenverzeichnis (Anlage 3) notwendig:

 

Die Straßen des Neubaugebietes „An den Hecken“ müssen in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden:

 

Weimarer Bogen:            Reinigungsklasse 2 (14-tägig)    Winterdienstklasse 1 (nachrangig)

ohne Stichwege

 

Weimarer Bogen:           Reinigungsklasse 0                                        Winterdienstklasse 0

Stichwege

 

Schweriner Reihe:  Reinigungsklasse 2 (14-tägig)            Winterdienstklasse 1 (nachrangig)

ohne Stichwege

 

Schweriner Reihe:  Reinigungsklasse 0                                Winterdienstklasse 0

Stichwege

 

Potsdamer Winkel: Reinigungsklasse 2 (14-tägig)           Winterdienstklasse 1 (nachrangig)

 

 

 

Folgende Änderungen müssen bei (Bestands-)Straßen vorgenommen werden:

 

Peiner Weg – zwischen Ostlandring und Weimarer Bogen:

Bislang war dieser Teil des Peiner Weges der Reinigungsklasse 0 zugeordnet. Da er nun zur Erschließung des Neubaugebietes „An den Hecken“ dient, soll er zukünftig, wie auch die Straßen im Neubaugebiet (außer Stichwege) der Reinigungsklasse 2 zugeordnet werden.

 

Schwüblingser Weg – zwischen Peiner Weg und Weimarer Bogen:

Bislang wurde der Schwüblingser Weg nur bis zur Leipziger Straße gereinigt. Durch das Neubaugebiet „An den Hecken“ erfolgt die Reinigung jetzt bis zur Straße Weimarer Bogen. Die Reinigungsklasse wird beibehalten. Das Straßenverzeichnis wird durch eine nähere Bezeichnung ergänzt.

 

Lohgerberstraße – Stichweg:

Ein Stich der Lohgeberstraße (Flurstück 78/19) wurde ausgebaut. Dieser Stichweg soll wie folgt klassifiziert werden:

  • RK 2 (14-tägliche Straßenreinigung) und
  • RK 1 (nachrangiger Winterdienst).

 

Wasserwerksweg – zwischen Vor dem Celler Tor und Blücher Straße:

In dieser Straße wurde bisher keine Reinigung durchgeführt. Durch die wachsenden Bäume ist nun eine (Straßen-)Reinigung erforderlich. Die Straße soll zukünftig 14-tägig gereinigt und somit der Reinigungsklasse 2 zugeordnet werden.

 

Immenser Straße – zwischen Dammgartenstraße und L 412 (Flurstück 65/18):

Ein Teil der Immenser Straße (alte Streckenführung am ehemaligen Hotel „Schwarzer Herzog“) wurde nach dem Umbau der Landstraße „abgehängt“ und ist nun als Gemeindestraße eingeordnet.

 

 

Dieser Bereich soll wie folgt klassifiziert werden:

·         RK 2 (14-tägliche Straßenreinigung) und

·         RK 1 (nachrangiger Winterdienst).

 

Ostlandring – Stichwege:

Die Stichwege müssen in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden, da nur nachrangiger Winterdienst (RK 1) durchgeführt wird.

 

Ellerngrund – Stichweg:

Der Stichweg muss in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden, da nur nachrangiger Winterdienst (RK 1) durchgeführt wird.

 

Hinterstraße:

Das Straßenverzeichnis muss präzisiert werden, da die Straßenreinigung (RK 1, nachrangiger Winterdienst) nur von der Straße Dorfwiesen bis einschließlich Hausnummer 7 erfolgt.

 

Lise-Meitner-Straße: 

Das Straßenverzeichnis muss präzisiert werden, da die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst nur vom Kreisverkehrsplatz bis zum ersten Abzweig Otto-Hahn-Straße und im Stich zu den Häusern Nr. 2, 4, 8 und 10 durchgeführt wird. 

 

 

(Baxmann)

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1        5. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung)

 

Anlage 2        5. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung)

 

Anlage 3        Straßenverzeichnis