Betreff
Zuschussantrag des SV Ramlingen-Ehlershausen von 1921 e.V. für Bestandssicherungsmaßnahmen
Vorlage
BV 2019 0992
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

x nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt (Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2019/2020 oder Haushalt 2021) durch den Rat und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover erhält der SV Ramlingen-Ehlershausen von 1921 e.V. für die im Antragsschreiben vom 17.06.2019 genannten Bestandssicherungsmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von …. Euro.       

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Antrag auf Bezuschussung von Bestandssicherungsmaßnahmen an den Gebäuden bzw. für die Gebäude des SV Ramlingen-Ehlershausen von 1921 e.V. vom 17.06.2019 ist von Vertretern des Vereins am 15.07.2019 persönlich überreicht worden.

 

Der Verein beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte Maßnahmen durchzuführen, für die Angebote schon eingeholt wurden:

 

-      Dachsanierung (Erneuerung der Dacheindeckung) rd.  58.300 Euro

-      Anbau für Umkleide Schiedsrichter und Duschräume rd. 165.000 Euro

-      Einbau einer Belüftungsanlage                                                        rd.   17.000 Euro

-      Erstellung eines Bohrbrunnens mit Brunnenpumpe              rd.     9.800 Euro

 

Der Verein beziffert das Gesamtvolumen in seinem Antrag auf 250.000 Euro. In dem dem Antrag beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan ist ein Zuschuss der Stadt Burgdorf in Höhe von 62.500 Euro beziffert.

 

Nach den Sportförderrichtlinien können auf Antrag Anschaffungen und Investitionen zur Erhalt eigener Vereinsanlagen mit Einzelbeträgen ab 5.000 Euro mit einem Betrag von 15 % des Gesamtbetrages im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden. Entscheidungen hierüber trifft der Bürgermeister. Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsausschuss nach vorherigen Beteiligung des für Sportförderung zuständigen Fachausschusses.

 

Da der Verein eine Quote von 25 % als Zuschuss beantragt, muss hierüber als Ausnahme von den Sportförderrichtlinien befunden werden.

 

Der SV Ramlingen-Ehlershausen hat in den zurückliegenden Jahren Zuschüsse in folgender Höhe erhalten.

 

Haushaltsjahr

Zuschuss für Anschaffungen und Baumaßnahmen

Zuschuss erhalten
in Euro (gerundet)

1992

Sanierungsarbeiten

10.226

1995

Ergänzungs- u. Erhaltungsmaßnahmen der Sportanlagen

 

 

10.226

2001

Reparatur Rasenmäher

  1.023

2002

Flutlichtanlage

  2.300

2002

Rasenmäher

  2.000

2006

Trainingsplätze

50.000

2011

Spindelrasenmäher

  1.000

2016

Umbau und Erneuerung der Duschanlagen

 

 

  2.300

2017

Spindelrasenmäher

  3.552

   

Der Verein beabsichtigt, die Baumaßnahmen nach Vorlage aller Genehmigungen und Zuschusszusagen noch im Jahr 2019 zu beginnen.

 

Haushaltsmittel stehen in den Haushaltsplänen für 2019 und 2020 für die beantragten Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 

 

(Baxmann)