Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
x nein |
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Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt
(Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2019/2020 oder Haushalt 2021) durch den
Rat und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover erhält
der SV Ramlingen-Ehlershausen von 1921 e.V. für die im Antragsschreiben vom
17.06.2019 genannten Bestandssicherungsmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von ….
Euro.
Sachverhalt und Begründung:
Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Antrag auf Bezuschussung von Bestandssicherungsmaßnahmen an den Gebäuden bzw. für die Gebäude des SV Ramlingen-Ehlershausen von 1921 e.V. vom 17.06.2019 ist von Vertretern des Vereins am 15.07.2019 persönlich überreicht worden.
Der Verein beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte Maßnahmen durchzuführen, für die Angebote schon eingeholt wurden:
- Dachsanierung (Erneuerung der Dacheindeckung) rd. 58.300 Euro
- Anbau für Umkleide Schiedsrichter und Duschräume rd. 165.000 Euro
- Einbau einer Belüftungsanlage rd. 17.000 Euro
- Erstellung eines Bohrbrunnens mit Brunnenpumpe rd. 9.800 Euro
Der Verein beziffert das Gesamtvolumen in seinem Antrag auf 250.000 Euro. In dem dem Antrag beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan ist ein Zuschuss der Stadt Burgdorf in Höhe von 62.500 Euro beziffert.
Nach den Sportförderrichtlinien können auf Antrag Anschaffungen und Investitionen zur Erhalt eigener Vereinsanlagen mit Einzelbeträgen ab 5.000 Euro mit einem Betrag von 15 % des Gesamtbetrages im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden. Entscheidungen hierüber trifft der Bürgermeister. Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsausschuss nach vorherigen Beteiligung des für Sportförderung zuständigen Fachausschusses.
Da der Verein eine Quote von 25 % als Zuschuss beantragt, muss hierüber als Ausnahme von den Sportförderrichtlinien befunden werden.
Der SV Ramlingen-Ehlershausen hat in den zurückliegenden Jahren Zuschüsse in folgender Höhe erhalten.
Haushaltsjahr |
Zuschuss für Anschaffungen und
Baumaßnahmen |
Zuschuss erhalten |
1992 |
Sanierungsarbeiten |
10.226 |
1995 |
Ergänzungs- u. Erhaltungsmaßnahmen der Sportanlagen |
10.226 |
2001 |
Reparatur Rasenmäher |
1.023 |
2002 |
Flutlichtanlage |
2.300 |
2002 |
Rasenmäher |
2.000 |
2006 |
Trainingsplätze |
50.000 |
2011 |
Spindelrasenmäher |
1.000 |
2016 |
Umbau und Erneuerung der Duschanlagen |
2.300 |
2017 |
Spindelrasenmäher |
3.552 |
Der Verein beabsichtigt, die Baumaßnahmen nach Vorlage aller Genehmigungen und Zuschusszusagen noch im Jahr 2019 zu beginnen.
Haushaltsmittel stehen in den Haushaltsplänen für 2019 und 2020 für die beantragten Maßnahmen nicht zur Verfügung.
(Baxmann)