Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
- Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ wird zugestimmt.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf fasste am 23.01.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abt. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) entfallen. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes kann verzichtet werden. Die Stadt Burgdorf hat sich entschlossen, aufgrund der räumlichen Nähe zu dem nördlich angrenzenden Baugebiet Mönkeburg 6 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchzuführen. So sollen die Belange der Anwohner bereits frühzeitig in die Erarbeitung einfließen und Berücksichtigung finden.
Der städtebauliche Entwurf, der in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau vom 16.01.2018 sowie 19.02.2018 vorgestellt wurde, diente als Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfs. Als Ergänzung wurde ein Fußweg eingeplant, der die beiden Bauabschnitte Nördlich Zilleweg mit dem nördlich angrenzenden Grünstreifen und den daran anschließenden Wohngebieten verbindet (siehe Anlage 1).
Mit dem anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans (Anlage 2 und 3) können nun die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.
Anlage 1: Städtebaulicher Entwurf, Stand 10.01.2018
Anlage 2: Vorentwurf
des Bebauungsplans 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“, Stand: 26.04.2018
Anlage 3: Vorentwurf
der Begründung des Bebauungsplans 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“,
Stand: 26.04.2018