Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2018 0525
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt und Begründung:
Das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz (NGG) sieht gem. § 15 die
Erstellung eines Gleichstellungsplanes vor. Danach hat jede Dienststelle mit
mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu
erstellen.
Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsplan (Zeitraum 2018-2020)
wurde unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der
Personalrat hat bereits seine Zustimmung erteilt.
Der Gleichstellungsplan ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG als
Richtlinie, nach der die Verwaltung geführt werden soll, vom Rat zu
beschließen.