Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2018 0525
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf (2018-2020) wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung:

Das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz (NGG) sieht gem. § 15 die Erstellung eines Gleichstellungsplanes vor. Danach hat jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsplan (Zeitraum 2018-2020) wurde unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der Personalrat hat bereits seine Zustimmung erteilt.

Der Gleichstellungsplan ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG als Richtlinie, nach der die Verwaltung geführt werden soll, vom Rat zu beschließen.