Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Anliegende Stellungnahme zur geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen soll dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie übermittelt werden.
Sachverhalt und Begründung:
1.
Vorhaben
Die Firma K+S Baustoffrecycling GmbH beabsichtigt die Rekultivierung der bestehenden Kalirückstandshalde Niedersachsen in Wathlingen. Hierfür werden insgesamt 12 Millionen bis 14 Millionen Tonnen Bodenmaterial benötigt.
Die Anlieferung erfolgt per Lkw. Aufgrund der Betriebszeiten (in der Regel Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr), des Fassungsvermögens eines Lkw und der jährlichen Einbaumenge ist damit zu rechnen, dass – je nach realisierter Variante der Rekultivierung – über einen Zeitraum von 16 bis 25 Jahren täglich 100 Lkw-Lieferungen mit Bodenaushub zu erwarten sind. Dies bedeutet 100 Hin- und 100 Rückfahrten am Tag.
Das Verkehrsgutachten geht dabei davon aus, dass etwa 5 % dieser Verkehre über Sorgensen und Dachmissen erfolgen. Dies entspricht täglich 5 Lkw-Hin- und 5 Lkw-Rückfahrten im Zeitraum von 7.00 bis 17.00 Uhr. Diese Lkw-Belastung tritt aber nur dann ein, wenn eine entsprechende Verkehrslenkung erfolgt. Ohne verkehrslenkende Maßnahmen würden nach Einschätzung des Verkehrsgutachtens 30% der Verkehre über Sorgensen und Dachmissen erfolgen. Dies entspräche täglich 30 Lkw-Hin- und 30 Lkw-Rückfahrten. Die Lenkung der Verkehre soll allein über eine entsprechende Beschilderung erfolgen.
Abb. 1: Lkw-Verteilung ohne Verkehrslenkung |
Abb. 2: Lkw-Verteilung mit Verkehrslenkung |
2.
Verfahren
Der Planfeststellungsantrag für das entsprechende Vorhaben wurde von der Firma K+S Baustoffrecycling GmbH gestellt. Planfeststellungsbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie LBEG in Clausthal-Zellerfeld.
Die Planungsunterlagen sind unter dem Link
einsehbar. Sie liegen aber auch in der Stadtplanungsabteilung der Stadt Burgdorf aus.
Stellungnahmen können bis zum 22. März 2018 abgegeben werden.
3.
Stellungnahme
der Stadt Burgdorf
Folgende sind die wesentlichen Punkte des anliegenden Entwurfes einer Stellungnahme der Stadt Burgdorf zu dem Planvorhaben (Kurzfassung; ausführlich siehe Anlage):
-
Die möglichen Alternativen für eine
Verkehrsführung sind aus Sicht der Stadt Burgdorf nicht ausreichend geprüft
worden. Um die Bevölkerung vor Ort besser zu schützen, sollte erneut in die
Alternativenprüfung eingestiegen werden. Das Schutzgut „Mensch“ ist stärker
zu berücksichtigen als bislang. Abb.
3: Übersicht über mögliche im Verkehrsgutachten untersuchte Alternativen der
Verkehrsführung |
- Eine Verkehrslenkung allein auf der Basis der vorgesehenen Beschilderung ist nicht ausreichend. Es sind weitere Maßnahmen vorzusehen.
- Im Falle eines nicht grundsätzlich auszuschließenden 2-Schichtbetriebs darf es in keinem Fall zur Störung der Nachtruhe kommen.
Bildnachweis: Alle Abbildungen sind der „Verkehrsuntersuchung Abdeckung der Kalihalde der K+S Baustoffrecycling GmbH in der Gemeinde Wathlingen“ entnommen, erstellt von: Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover 2017
Anlagen:
- Kurzbeschreibung
des Vorhabens
(Quelle: Anschreiben des LBEG an die Stadt Burgdorf)
- Entwurf einer Stellungnahme der Stadt
Burgdorf