Betreff
Abdeckung der Kalirückstandshalde Wathlingen - Stellungnahme der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2018 0465/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

(Anliegenden Entwurf des Bürgermeisters der Gemeinde Wathlingen Herrn Harms für eine gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Wathlingen, Nienhagen, Uetze, der Samtgemeinde Wathlingen und der Stadt Burgdorf hinsichtlich der geplanten Abdeckung der Kali-Halde in Wathlingen gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Im Verlauf der Gremiensitzungen ist zu diskutieren, ob und inwieweit sich die Stadt den in dem Text getroffenen Äußerungen anschließen kann.)

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Entwurf des Bürgermeisters der Gemeinde Wathlingen vom 16.02.2018 für eine gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Wathlingen, Nienhagen, Uetze, der Samtgemeinde Wathlingen und der Stadt Burgdorf hinsichtlich der geplanten Abdeckung der Kali-Halde in Wathlingen lautet:

 

„Die Stadt Burgdorf, Gemeinde Uetze mit der Ortschaft Hänigsen sowie die Gemeinden Nienhagen  und  Wathlingen mit der Samtgemeinde Wathlingen fordern für den Fall Haldenabdeckung in Bezug auf die Verkehrsführung ausschließlich die Prüfung zweier Varianten:

Für den Fall, dass alle fachlichen Bedenken ausgeräumt werden und die Haldenabdeckung genehmigt wird, wird die Akzeptanz dieser Maßnahme bei der Bevölkerung in dem Maße steigen, wie es gelingt, die zugehörige Verkehrsführung  im Einvernehmen mit der Bevölkerung in Hänigsen, Nienhagen und Wathlingen zu erreichen. Angesichts zur Verfügung stehender Alternativen halten wir die Verkehrsführung durch unsere Ortschaften für unzumutbar.

Die weitgehendste Vermeidung von Anlieferverkehr durch unsere Gemeinden verspricht die Schaffung einer Verkehrsverbindung von der L 311 zwischen Hänigsen  und Wathlingen und dem  Rhöndamm. Wir halten die Prüfung einer  entsprechenden Durchführungsplanung im Interesse unserer Gemeinden für zwingend erforderlich. Die Finanzierung einer solchen Verbindung ist u.E. anteilig sowohl durch die K+S AG als auch durch das Land Niedersachsen zu leisten. Eine Beteiligung an der Finanzierung dieser Verbindung ist für die K+S AG  im wirtschaftlichen Eigeninteresse  zumutbar. Eine Beteiligung an der Finanzierung dieser Verbindung durch das Land Niedersachsen ist zudem gerechtfertigt, weil die Nutzung der Ablagerungskapazität der Halde für mineralischen Abraum nicht nur im Eigeninteresse der K+S AG, sondern  zusätzlich  durchaus auch im überregionalen, also im Landesinteresse liegt.

Eine aus Sicht unserer Gemeinden mit der Verbindung von der L 311  zum Rhöndamm gleichwertige Alternative für eine belastungsarme Verkehrsführung ist der Antransport über die die Schiene unter Nutzung der ehemaligen Grubenanschlussbahn . Dies Alternative ist aus unserer Sicher daher mit gleich Priorität zu prüfen . Soweit das anzuliefernde Material nicht bereits am Herkunftsort auf die Bahn verladen werden kann, sondern erst vor Ort auf die Bahn umzuschlagen ist, fordern wir dazu einen Umschlagplatz ausschließlich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung des Schienenstrangs und der B3. Für die Finanzierung  des Transportes über die Bahn gilt die im Zusammenhang mit der Verbindung von der L 311  zum Rhöndamm getroffene Aussage gleichermaßen.“

 

Im Verlauf der Gremiensitzungen ist zu diskutieren, ob und inwieweit sich die Stadt den in dem Text getroffenen Äußerungen anschließen kann.