Bezugsvorlage: 2017 0293
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
1.
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden
ab dem 01.01.2018 wie folgt festgelegt:
Montag 12.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 12.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch Schließtag
Donnerstag 12.00 – 19.00 Uhr
Freitag 12.00 – 18.00 Uhr
Zusätzlich
ist die Stadtbücherei ab 2018 an jedem 1. Samstag im Monat in der Zeit von
10.00 Uhr – 14.00 Uhr geöffnet.
2. Die Jahresgebühr für die
Nutzung der Stadtbücherei wird ab dem 01.01.2018 wie folgt angepasst:
Jahresgebühr Erwachsene von 15,00 € auf 20,00 €
Jahresgebühr Familie von 20,00 € auf
25,00 €
Für
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (§ 6
Abs. 1 Buchstabe d der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei
der Stadt Burgdorf) bleibt die Nutzung weiterhin kostenfrei.
Die ermäßigte Jahresgebühr (§ 6 Abs. 1 Buchstabe c der Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Burgdorf) beträgt weiterhin
5,00 €.
2. Die
als Anlage 1 der Vorlage 2017 0293/1 und dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Burgdorf wird
beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 15.08.2017 mit der Ursprungsvorlage befasst und den vorstehenden Beschlussvorschlag zur Annahme empfohlen.
Im Rahmen der Beratungen und der Beschlussempfehlung war auch über den von der Fraktion Die Linke gestellten Änderungsantrag (Anlage 2) befunden worden. Dieser Antrag ist bei 1 Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen abgelehnt worden.
Die Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport sieht eine Änderung in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Burgdorf vor. Im §§ 6 – Gebühren – ist die Ziffer 8 „Internetnutzung“ verändert worden. Die Formulierung „Für die Nutzung des öffentlichen Internetzuganges in der Stadtbücherei werden pro angefangene ½ Stunde 1,00 € als Nutzungsentgelt erhoben. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Nutzung des Internetzugangs kostenlos.“ soll ersatzlos gestrichen werden.
Ebenfalls verändert wurde die Überschrift der Ziffer 8 in „Kopierkosten“.