Betreff
Fortführung des Klimaschutzmanagements in der Stadt Burgdorf über das Jahr 2017 hinaus.
Vorlage
2017 0218
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

69.560 € für 2 Jahre

56100.401200

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich einer Förderzusage durch den Fördermittelgeber und Nutzung einer Förderquote von 56 Prozent für zwei weitere Jahre wird die Fortführung des Klimaschutzmanagements in der Stadt Burgdorf bis zum 31.12.2019 empfohlen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim PtJ zu stellen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stelle des Klimaschutzmanagers der Stadt Burgdorf ist bis zum 31.12.2017 befristet und wurde für drei Jahre mit 85 Prozent durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über den Projektträger Jülich (PtJ) durch Bundesmittel gefördert.

 

Bei verschiedenen investiven Maßnahmen im Bereich der Gebäudeunterhaltung stand der derzeitige Stelleninhaber, Herr Rischbieter, der Verwaltung in Bezug auf den Einsatz klimaschonender Technologien sowie den Möglichkeiten zur Generierung von Fördermitteln beratend zur Seite. Weiterhin hat er an der Ausgestaltung von Förderanträgen im Bereich des Ausbaus des Radverkehrs mitgewirkt.

Zusätzlich hat Herr Rischbieter im Rahmen seiner Tätigkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit dazu beigetragen, den lokalen Klimaschutz im öffentlichen Bewusstsein zu stärken und die Tätigkeiten der Stadt Burgdorf in ihrem Klimaschutzengagement einer breiten Öffentlichkeit aufgezeigt.

 

Aufgrund der zeitlichen Befristung konnten nicht alle im Klimaschutzaktionsprogramm aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Die Fortführung des Klimaschutzmanagements für zwei weitere Jahre bietet unter anderem die Möglichkeit, einen Antrag für eine „ausgewählte Maßnahme im Klimaschutz“ bei dem Fördermittelgeber PtJ zu stellen. Im Rahmen dieser Maßnahme könnten infolge einer Sanierungsmaßnahme mit einhergehender Verringerung der CO2-Emissionen um 70 Prozent Fördermittel in Höhe von maximal 200.000 Euro bzw. 50 Prozent beantragt werden.

 

Neben der Beantragung von Fördermitteln im Bereich von klimaschonenden Technologien und energetischen Sanierungsmaßnahmen wird der/die Klimaschutzmanager/-in auch die übrigen laufenden Projekte von Herrn Rischbieter übernehmen.

Zu diesen zählen unter anderem:

 

  • die Betreuung der Schulen im Rahmen der „Einführung von Energiesparmodellen“,
  • die Organisation von öffentlichen Aktionen im Klimaschutz: (z. Bsp. dem STADTRADEL-Wettbewerb),
  • die Organisation von öffentlichen Vorträgen/Präsentationen (u.a. auch abends oder auf lokalen Messen),
  • Erstberatung über die Möglichkeiten zur Abrufung von Fördermitteln durch Gewerbenutzer inkl. die Beratung über die gesetzlichen energetischen Bestimmungen
  • sowie die Pflege bzw. Abwicklung der JobCard für die Verwaltungsmitarbeiter-Innen.

 

Zudem wird der/die Klimaschutzmanager/-in den interessierten BürgerInnen Burgdorfs weiterhin in Erstberatungen die verschiedenen Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit der spezifischen investiven Maßnahmen beratend aufzeigen und bei Fragen rund um das Themenfeld des Klimaschutzes als Ansprechperson zur Verfügung stehen.

 

Auf 2 Jahre betrachtet entstehen für die Stelle insgesamt rund 158.091 € Personal- und Sachkosten. Aufgrund der potentiell möglichen Förderquote in Höhe von maximal 40 bzw. 56 Prozent für Haushaltssicherungskommunen verbleiben als Eigenanteil bei der Stadt Burgdorf Kosten in Höhe von bis zu 69.560 € für einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Höhe der Bundesmittel beträgt in diesem Fall rund 88.531 €.

 

Für die Fortsetzung der Maßnahme ist ein entsprechender Beschluss des Rates erforderlich. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist zudem die Bereitstellung der weiteren finanziellen Mittel durch den Rat erforderlich.

Die Stelle ist bereits im Stellenplan 2017 mit dem KW-Vermerk (befristet bis 31.12.2019) berücksichtigt.

 

Da der derzeitige Stelleninhaber, Herr Rischbieter, nach dem 31.12.2017 nicht mehr zur Verfügung steht, soll die Stelle unter Vorbehalt einer Förderzusage zeitnah ausgeschrieben werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang zum 01.01.2018 zu ermöglichen.