Betreff
Fortführung des Klimaschutzmanagements in der Stadt Burgdorf über das Jahr 2017 hinaus.
Vorlage
2017 0218/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich einer Förderzusage durch den Fördermittelgeber und Nutzung einer Förderquote von 56 Prozent für zwei weitere Jahre wird die Fortführung des Klimaschutzmanagements in der Stadt Burgdorf bis zum 31.12.2019 empfohlen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim PtJ zu stellen.

Sachverhalt und Begründung:

Während der Tätigkeit als Klimaschutzmanager wurden im Wesentlichen zwei verschiedene Arbeitsbereiche durch Herrn Rischbieter abgedeckt. Zum einen war dies der Arbeitsschwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit und zum anderen derjenige der verwaltungsinternen Beratung über Fördermittel im breiten Themenfeld des Klimaschutzes inklusive investiver Maßnahmen.

 

Die in der Ratssitzung vom 24.08.2017 zunächst mündlich vorgetragenen Zahlen über den Erwerb von Fördermitteln im Rahmen des Klimaschutzmanagements finden Sie im Folgenden in schriftlicher Form aufbereitet wieder.

  1. Tätigkeitsschwerpunkt: Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerberatung:

a)    Koordinierung / Organisation von der folgenden Aktionswochen und –kampagnen in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur der Region Hannover:

·         „Richtig Heizen/Heizungsvisite“

·         Beleuchtungscheck

·         Solarkampagne

·         KlimaCO2NTEST (eingestellt im Jahr 2016)

·         Fahrrad-Wettbewerb „Stadtradeln

 

b)    Betreuung bei klimaschutzrelevanten regionalen und bundesweiten Wettbewerben (Auswahl):

-      KlimaCO2NTEST (eingestellt im Jahr 2016)

-      Unterstützung von Privatpersonen bei der Antragsstellung im Rahmen der regionalen „Leuchtturmrichtlinie“

 

c)    Ausarbeitung und Durchführung von öffentlichen Abendveranstaltungen zum Themengebiet Klimaschutz und Klimawandel, sowie Tipps für einen energiebewussten Alltag:

-      Entwurf eines Vortrages in Anpassung an das zu erwartende Zielpublikum mit unterschiedlicher Gewichtung der Vortragsinhalte.

-      Koordinierung / Abstimmung des Vortragsabends und der Pressebegleitung mit den Veranstaltungsgastgebern.

 

d)    Auftritt als Ansprechpartner für Erstberatungen im Bereich Fördermittel und auf öffentlichen Aktionstagen, z. Bsp. Messeauftritten (Handwerk, Heim und Garten):

-      Vorbereitung in den Förderschwerpunkten für Privateigentümer (KfW), um eine Übersicht zur Akquise von Fördermitteln auf Bundesebene in einer individuellen Erstberatung zu ermöglichen.

-      Ständige Aktualisierungen des Wissens um Fördermittel aus dem Bereich der KfW(energieeffiziente Sanierungen etc.) und/oder des BAFA (erneuerbare Energieerzeugung).

-      Durchführung von initialen „Vor-Ort-Beratungen“ bei Privatpersonen und Gewerbetrieben um CO2-Minderungspotentiale aufzuzeigen und auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen.

 

e)     Betreuung des Internetauftritts der Stadt Burgdorf im Bereich Klimaschutz:

Erstellung von Informationsseiten:

o    Zu Fördermitteln und den wichtigsten Gesetzen/Verordnungen im Klimaschutz und für Sanierungen/Neubauten.

o    Zu kommunalen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Burgdorf.

o    Zu regionalen Beratungsangeboten rund um das Themenfeld Klimaschutz & Energieeffizienz.

-      Ständige Aktualisierung und Ergänzung der genannten Webseiten.

  1. Tätigkeitsschwerpunkt: Verwaltungsinterne Beratung

Beratung der Verwaltung zu Förderprogrammen:

-      Erläuterung von potentiell nutzbaren projektspezifischen Förderprogrammen auf Bundes- und/oder Landesebene zu Sanierungs- und/oder Bauvorhaben der Stadt Burgdorf.

o    Hierunter im Besonderen die Erstellung von Übersichten bezüglich der Förderhöhe und der Förderart (Zuschuss/Kredit).

o    Beratungen hinsichtlich der Fördervoraussetzungen (Einhaltung von (techn.) Mindestanforderungen)

o    Koordinierung der Antragsstellung und Abruf der Fördermittel (z. Bsp. bei investiven Maßnahmen im Radverkehr)

 

In der Stadt Burgdorf wurden für investive Maßnahmen im Themenfeld des Klimaschutzes bislang zwei verschiedene Bundesförderprogramme genutzt.

Zum einen wurden die, durch den Bund über das Land Niedersachsen, den finanzschwachen Kommunen zugewiesenen Finanzmittel („KIP-Mittel“) genutzt. Des Weiteren wurde der Förderbereich „Klimaschutz und nachhaltige Mobilität“ des Förderprogramms „Investive Klimaschutzmaßnahmen“ des Projektträger Jülichs GmbH (PtJ) verwendet.

 

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fördert der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 5,5 Jahren bis Ende 2020. Die für Niedersachsen zur Verfügung stehenden 327,5 Mio. Euro werden durch das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) bereitgestellt. Dieses Gesetz trat am 01.08.2015 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es den Kommunen möglich, ihre Anträge beim Ministerium für Inneres und Sport einzureichen.

Für die Nutzung der zugewiesenen „KIP-Mittel“ in Höhe von insgesamt 514.492,10 € (hierunter ein Eigenanteil in Höhe von 42.320,74 € (8,23 %)) wurde in Abstimmung mit den Abteilungen 25 (Gebäudewirtschaftsabteilung)und 66 bzw. 66.1 (Tiefbauabteilung bzw. Tiefbauverwaltungsabteilung) verschiedene investive energetische Sanierungsmaßnahmen in den kommunalen Liegenschaften vorgenommen. Die Förderquote für alle Maßnahmen unter Nutzung der „KIP-Mittel“ beträgt jeweils 91,77 %.

 

In Kooperation mit den Abteilungen 25 und 66 bzw. 66.1 wurden die, in der Anlage aufgelisteten, investiven Maßnahmen der energetischen Sanierung geplant und die Fördermittel in Abstimmung mit dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zur Auszahlung durch Herrn Rischbieter beantragt. Herr Rischbieter beriet die Fachabteilungen hinsichtlich der Förderfähigkeit der investiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen und sprach das Verfahren zur Antragsstellung mit dem beteiligten Ministerium im Vorfeld ab.

Abteilung 25 hat hierbei die technische Abwicklung und Ausgestaltung der Maßnahmen übernommen.

Abteilung 66 bzw. 66.1 hat die planerische und technische Umsetzung des Vorhabens im Bereich der Außenbeleuchtung durchgeführt.

 

 


Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung:

 

Umgesetzte Maßnahmen im Rahmen der Verwendung von „KIP-Mitteln“:

 

  1. Gymnasium Burgdorf: BHKW-Nachrüstung

Die ausführende Fachabteilung hat die folgende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vorfeld der energetischen Sanierungsmaßnahme durchgeführt.

Durch Reduzierung des jährlichen Stromverbrauchs infolge der Eigenstromerzeugung in dem Blockheizkraftwerk (BHKW) sowie unter anderem der Nutzung eines Zuschlages für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird davon ausgegangen, dass sich die beiden BHKWs im Keller des Gymnasiums nach rund fünf Jahren amortisieren.

 

  1. Gymnasium Burgdorf: LED-Leuchten Sanierung

Die zuständige Fachabteilung teilt folgende angenommene Energieeinsparungen im Rahmen der Umsetzung dieser energetischen Sanierung mit.

Insgesamt wurden die bestehenden 226 Strahler durch 226 LED-Strahler ersetzt. Die installierte Aufnahmeleistung konnte von rund 23 Kilowatt (kW) auf etwa 3 kW reduziert werden.

Bei einer angenommenen Mindestbeleuchtungsdauer von jährlich 3.000 Stunden ergibt sich aufgrund der energetischen Sanierung eine Stromeinsparung von rund 60.000 kWh pro Jahr.

Bei Stromkosten von rund 25 Eurocent/kWh werden durch die Stromeinsparung jährlich rund 15.000 €uro Stromkosten eingespart. Bei dieser Betrachtung wurden zukünftige Preissteigerungen für den Strombezug nicht berücksichtigt.

Die Gesamtkosten zur Umsetzung dieser energetischen Sanierungsmaßnahme betragen circa 50.000 €. Die Amortisierungszeit beträgt dementsprechend rund 4 Jahre.

 

  1. Gymnasium Burgdorf: LED-Umrüstung der Pausenhofbeleuchtung

Für die Sanierung der Außenbeleuchtung des Gymnasiums Burgdorf unter Verwendung von LED-Technik und Bewegungsmeldern wurde in der Mitteilungsvorlage 2016 1136 eine grobe Kostenbetrachtung durchgeführt. In der dortigen Vorlage wurde berechnet, dass die vollständige Amortisierung des städtischen Anteils der energetischen Sanierung der Pausenhofbeleuchtung durch Reduzierung der Stromkosten (ca. 800,00 Euro pro Jahr) innerhalb von rd. 4 ½ Jahren erfolgen würde. Infolge der Ausschreibungsergebnisse kommt es zu einer Abweichung der zuvor geplanten Investitionskosten nach oben, wodurch sich die Amortisierung des Eigenanteils der Stadt Burgdorf verzögern wird. Gegenwärtig liegen die Gesamtkosten noch nicht vollständig vor, da noch einige Schlussrechnungen ausstehen. Nach Eingang aller Rechnungen kann die finale Fördersumme berechnet und zur Mittelabrufung beantragt werden.

 

Durch die hohe Lebensdauer der Leuchtdioden (bis zu 100.000 Brennstunden) reduzieren sich außerdem die Kosten für die Wartung der Beleuchtungsanlage. Als weiterer zusätzlicher Mehrwert steigt das Sicherheitsgefühl in dem Außenbereich durch eine bessere Ausleuchtung von „dunklen Ecken“.

 

  1. Stadthaus Burgdorf: Energetische Sanierung der RLT-Anlagen und des Heizkessels

Die Maßnahmen werden in zwei Arbeitsschritte unterteilt. Die Kesselsanierung erfolgt in diesem Jahr. Die Sanierung der RLT-Anlagen erfolgt im Jahr 2018.

Die Sanierung wird entsprechend den Angaben der zuständigen Fachabteilung eine Energieersparnis in Höhe von rund 30 Prozent erzielen.

Bei der Sanierung der RLT-Anlagen wird eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung eingesetzt. Zudem wird durch Nutzung einer reversiblen Wärmepumpe die Kühlung des Gebäudes ermöglicht. Weitere, dezentrale Kältekomponenten, welche direkt in der Dachkuppel angeordnet werden, können zukünftig über eine zusätzliche energiesparende Kältemaschine als Kühlung genutzt werden.

Die vorhandene Beleuchtung wird ebenfalls gegen LED-Leuchtmittel mit einer neuen Dimmertechnik ausgetauscht, sofern die technischen Spezifikationen dieser Sonderleuchten im Bestand bedient werden können.

 

Maßnahmen aus den Förderprogrammen des PtJs - Investitionen im Radverkehr:

Für die Errichtung von Radverkehrsinfrastruktur wurde keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, da diese nicht abbildbar ist.

 

 

 

Schlussbemerkungen:

 

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist keine Ratszuständigkeit für die Antragstellung gegeben. Der Fördermittelgeber (PtJ) verweist auf seine internen Regelungen, in denen ein Ratsbeschluss für die Bearbeitung der Antragsstellung gefordert wird. Der Fördermittelgeber vertritt die Auffassung, dass eine Übertragung der Beschlussfassung auf den Verwaltungsausschuss nicht ausreichend ist. Die Verwaltung ist hierzu derzeit in Gesprächen mit dem Projektträger.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, in der Sitzung des Verwaltungsausschuss den vorgeschlagenen Beschluss zu fassen. Sollte mit dem Projektträger keine Einigung in der Frage erzielt werden können, ist ein Beschluss des Rates in der Sitzung am 26.10.2017 erforderlich.

 

Die Verwaltung kann bei einer positiven Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss bereits ein Bewerbungsverfahren starten. Eine Einstellung wird erst nach einem ggf. notwendigen Ratsbeschluss erfolgen.