Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich einer Förderzusage durch den Fördermittelgeber und Nutzung einer Förderquote von 56 Prozent für zwei weitere Jahre wird die Fortführung des Klimaschutzmanagements in der Stadt Burgdorf bis zum 31.12.2019 empfohlen.
Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim PtJ zu stellen.
Sachverhalt und Begründung:
Während der
Tätigkeit als Klimaschutzmanager wurden im Wesentlichen zwei verschiedene
Arbeitsbereiche durch Herrn Rischbieter abgedeckt. Zum einen war dies der Arbeitsschwerpunkt
der Öffentlichkeitsarbeit und zum anderen derjenige der verwaltungsinternen
Beratung über Fördermittel im breiten Themenfeld des Klimaschutzes inklusive
investiver Maßnahmen.
Die in der
Ratssitzung vom 24.08.2017 zunächst mündlich vorgetragenen Zahlen über den
Erwerb von Fördermitteln im Rahmen des Klimaschutzmanagements finden Sie im
Folgenden in schriftlicher Form aufbereitet wieder.
·
„Richtig
Heizen/Heizungsvisite“
·
„Beleuchtungscheck“
·
Solarkampagne
·
KlimaCO2NTEST
(eingestellt im Jahr 2016)
·
Fahrrad-Wettbewerb
„Stadtradeln“
b)
Betreuung
bei klimaschutzrelevanten regionalen und bundesweiten Wettbewerben (Auswahl):
-
KlimaCO2NTEST (eingestellt im Jahr 2016)
-
Unterstützung
von Privatpersonen bei der Antragsstellung im Rahmen der regionalen „Leuchtturmrichtlinie“
-
Entwurf
eines Vortrages in Anpassung an das zu erwartende Zielpublikum mit unterschiedlicher
Gewichtung der Vortragsinhalte.
-
Koordinierung
/ Abstimmung des Vortragsabends und der Pressebegleitung mit den Veranstaltungsgastgebern.
-
Vorbereitung
in den Förderschwerpunkten für Privateigentümer (KfW), um eine Übersicht zur
Akquise von Fördermitteln auf Bundesebene in einer individuellen Erstberatung
zu ermöglichen.
-
Ständige
Aktualisierungen des Wissens um Fördermittel aus dem Bereich der
KfW(energieeffiziente Sanierungen etc.) und/oder des BAFA (erneuerbare Energieerzeugung).
-
Durchführung
von initialen „Vor-Ort-Beratungen“
bei Privatpersonen und Gewerbetrieben um CO2-Minderungspotentiale
aufzuzeigen und auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen.
e)
Betreuung des
Internetauftritts der Stadt Burgdorf im Bereich Klimaschutz:
Erstellung von Informationsseiten:
o Zu Fördermitteln und den wichtigsten
Gesetzen/Verordnungen im Klimaschutz und für Sanierungen/Neubauten.
o Zu kommunalen Klimaschutzaktivitäten der
Stadt Burgdorf.
o Zu regionalen Beratungsangeboten rund um das
Themenfeld Klimaschutz & Energieeffizienz.
- Ständige Aktualisierung und Ergänzung der
genannten Webseiten.
Beratung der Verwaltung zu Förderprogrammen:
-
Erläuterung
von potentiell nutzbaren projektspezifischen Förderprogrammen auf Bundes-
und/oder Landesebene zu Sanierungs- und/oder Bauvorhaben der Stadt Burgdorf.
o Hierunter im Besonderen die Erstellung von
Übersichten bezüglich der Förderhöhe und der Förderart (Zuschuss/Kredit).
o Beratungen hinsichtlich der Fördervoraussetzungen
(Einhaltung von (techn.) Mindestanforderungen)
o Koordinierung der Antragsstellung und Abruf
der Fördermittel (z. Bsp. bei investiven Maßnahmen im Radverkehr)
In der Stadt
Burgdorf wurden für investive Maßnahmen im Themenfeld des Klimaschutzes bislang
zwei verschiedene Bundesförderprogramme genutzt.
Zum einen wurden
die, durch den Bund über das Land Niedersachsen, den finanzschwachen Kommunen
zugewiesenen Finanzmittel („KIP-Mittel“)
genutzt. Des Weiteren wurde der Förderbereich „Klimaschutz und nachhaltige Mobilität“ des Förderprogramms „Investive Klimaschutzmaßnahmen“ des
Projektträger Jülichs GmbH (PtJ) verwendet.
Mit dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fördert der Bund Investitionen finanzschwacher
Kommunen in den Ländern mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 5,5
Jahren bis Ende 2020. Die für Niedersachsen zur Verfügung stehenden 327,5 Mio.
Euro werden durch das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) bereitgestellt. Dieses
Gesetz trat am 01.08.2015 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es den Kommunen
möglich, ihre Anträge beim Ministerium für Inneres und Sport einzureichen.
Für die Nutzung der
zugewiesenen „KIP-Mittel“ in Höhe von
insgesamt 514.492,10 € (hierunter ein Eigenanteil in Höhe von 42.320,74 € (8,23
%)) wurde in Abstimmung mit den Abteilungen 25 (Gebäudewirtschaftsabteilung)und
66 bzw. 66.1 (Tiefbauabteilung bzw. Tiefbauverwaltungsabteilung) verschiedene
investive energetische Sanierungsmaßnahmen in den kommunalen Liegenschaften
vorgenommen. Die Förderquote für alle Maßnahmen unter Nutzung der „KIP-Mittel“ beträgt jeweils 91,77 %.
In Kooperation mit
den Abteilungen 25 und 66 bzw. 66.1 wurden die, in der Anlage aufgelisteten, investiven
Maßnahmen der energetischen Sanierung geplant und die Fördermittel in
Abstimmung mit dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zur
Auszahlung durch Herrn Rischbieter beantragt. Herr Rischbieter beriet die
Fachabteilungen hinsichtlich der Förderfähigkeit der investiven Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen und sprach das Verfahren zur
Antragsstellung mit dem beteiligten Ministerium im Vorfeld ab.
Abteilung 25 hat
hierbei die technische Abwicklung und Ausgestaltung der Maßnahmen übernommen.
Abteilung 66 bzw.
66.1 hat die planerische und technische Umsetzung des Vorhabens im Bereich der
Außenbeleuchtung durchgeführt.
Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung:
Umgesetzte
Maßnahmen im Rahmen der Verwendung von „KIP-Mitteln“:
- Gymnasium Burgdorf: BHKW-Nachrüstung
Die ausführende Fachabteilung hat die folgende
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vorfeld der energetischen Sanierungsmaßnahme
durchgeführt.
Durch Reduzierung des jährlichen Stromverbrauchs infolge der
Eigenstromerzeugung in dem Blockheizkraftwerk (BHKW) sowie unter anderem der
Nutzung eines Zuschlages für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird davon
ausgegangen, dass sich die beiden BHKWs im Keller des Gymnasiums nach rund fünf
Jahren amortisieren.
- Gymnasium Burgdorf: LED-Leuchten
Sanierung
Die zuständige Fachabteilung teilt folgende angenommene
Energieeinsparungen im Rahmen der Umsetzung dieser energetischen Sanierung mit.
Insgesamt wurden die bestehenden 226 Strahler durch 226 LED-Strahler
ersetzt. Die installierte Aufnahmeleistung konnte von rund 23 Kilowatt (kW) auf
etwa 3 kW reduziert werden.
Bei einer angenommenen Mindestbeleuchtungsdauer von jährlich 3.000
Stunden ergibt sich aufgrund der energetischen Sanierung eine Stromeinsparung
von rund 60.000 kWh pro Jahr.
Bei Stromkosten von rund 25 Eurocent/kWh werden durch die
Stromeinsparung jährlich rund 15.000 €uro Stromkosten eingespart. Bei dieser
Betrachtung wurden zukünftige Preissteigerungen für den Strombezug nicht
berücksichtigt.
Die Gesamtkosten zur Umsetzung dieser energetischen Sanierungsmaßnahme betragen
circa 50.000 €. Die Amortisierungszeit beträgt dementsprechend rund 4 Jahre.
- Gymnasium Burgdorf: LED-Umrüstung der
Pausenhofbeleuchtung
Für die Sanierung der Außenbeleuchtung des Gymnasiums Burgdorf unter Verwendung
von LED-Technik und Bewegungsmeldern wurde in der Mitteilungsvorlage 2016 1136
eine grobe Kostenbetrachtung durchgeführt. In der dortigen Vorlage wurde
berechnet, dass die vollständige Amortisierung des städtischen Anteils der
energetischen Sanierung der Pausenhofbeleuchtung durch Reduzierung der
Stromkosten (ca. 800,00 Euro pro Jahr) innerhalb von rd. 4 ½ Jahren erfolgen
würde. Infolge der Ausschreibungsergebnisse kommt es zu einer Abweichung der
zuvor geplanten Investitionskosten nach oben, wodurch sich die Amortisierung
des Eigenanteils der Stadt Burgdorf verzögern wird. Gegenwärtig liegen die Gesamtkosten
noch nicht vollständig vor, da noch einige Schlussrechnungen ausstehen. Nach
Eingang aller Rechnungen kann die finale Fördersumme berechnet und zur
Mittelabrufung beantragt werden.
Durch die hohe Lebensdauer der Leuchtdioden (bis zu 100.000
Brennstunden) reduzieren sich außerdem die Kosten für die Wartung der
Beleuchtungsanlage. Als weiterer zusätzlicher Mehrwert steigt das
Sicherheitsgefühl in dem Außenbereich durch eine bessere Ausleuchtung von
„dunklen Ecken“.
- Stadthaus Burgdorf: Energetische
Sanierung der RLT-Anlagen und des Heizkessels
Die Maßnahmen werden in zwei Arbeitsschritte unterteilt. Die
Kesselsanierung erfolgt in diesem Jahr. Die Sanierung der RLT-Anlagen erfolgt
im Jahr 2018.
Die Sanierung wird entsprechend den Angaben der zuständigen
Fachabteilung eine Energieersparnis in Höhe von rund 30 Prozent erzielen.
Bei der Sanierung der RLT-Anlagen wird eine Lüftung mit
Wärmerückgewinnung eingesetzt. Zudem wird durch Nutzung einer reversiblen
Wärmepumpe die Kühlung des Gebäudes ermöglicht. Weitere, dezentrale
Kältekomponenten, welche direkt in der Dachkuppel angeordnet werden, können zukünftig
über eine zusätzliche energiesparende Kältemaschine als Kühlung genutzt werden.
Die vorhandene Beleuchtung wird ebenfalls gegen LED-Leuchtmittel mit
einer neuen Dimmertechnik ausgetauscht, sofern die technischen Spezifikationen
dieser Sonderleuchten im Bestand bedient werden können.
Maßnahmen aus
den Förderprogrammen des PtJs - Investitionen im Radverkehr:
Für die Errichtung
von Radverkehrsinfrastruktur wurde keine Wirtschaftlichkeitsberechnung
durchgeführt, da diese nicht abbildbar ist.
Schlussbemerkungen:
Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist keine Ratszuständigkeit für die Antragstellung gegeben. Der Fördermittelgeber (PtJ) verweist auf seine internen Regelungen, in denen ein Ratsbeschluss für die Bearbeitung der Antragsstellung gefordert wird. Der Fördermittelgeber vertritt die Auffassung, dass eine Übertragung der Beschlussfassung auf den Verwaltungsausschuss nicht ausreichend ist. Die Verwaltung ist hierzu derzeit in Gesprächen mit dem Projektträger.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, in der Sitzung des Verwaltungsausschuss den vorgeschlagenen Beschluss zu fassen. Sollte mit dem Projektträger keine Einigung in der Frage erzielt werden können, ist ein Beschluss des Rates in der Sitzung am 26.10.2017 erforderlich.
Die Verwaltung kann bei einer positiven Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss bereits ein Bewerbungsverfahren starten. Eine Einstellung wird erst nach einem ggf. notwendigen Ratsbeschluss erfolgen.