Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans 5-12 "Nördlich Worthstraße" - Entwurf
Vorlage
2017 0197
Aktenzeichen
61 26 - 05 12/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Bebauungsplan-Änderung Nr. 5-12/1) mit dem Ziel, auf der festgesetzten Aktionsfläche Spielgeräte regulär zuzulassen, soll eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

 

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in der Fassung vom 15.03.2017 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 3 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Burgdorfer Ortsteil Otze wurde im Jahr 2008 ein neues Baugebiet für ca. 30 Einfamilienhäuser entwickelt.

Der entsprechend neu aufgestellte Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ verzichtet dabei auf die Festsetzung eines Spielplatzes.

Stattdessen erfolgte die Festsetzung einer „Aktionsfläche“, die (lediglich) das zeitweise Aufstellen von Spielgeräten zulässt.

Diese Festsetzung erweist sich nun als ungeeignet (ausführlich siehe Kapitel 3.1 der anliegenden Begründung).

Daher soll die textliche Festsetzung in der Weise geändert werden, dass Spielgeräte auch längerfristig aufgestellt werden können.

Die Planänderung wird im so genannten vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Von der Erstellung eines Vorentwurfs und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB) und der Behörden (§4 Abs.1 BauGB) wird daher abgesehen.

Vielmehr erfolgt auf der Basis der vorliegenden Entwurfsfassung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 3 BauGB.

Hierüber ist zu entscheiden.

Anlage:
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ mit Begründung vom 15.03.2017