Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Kapitel 4.3. („Kosten“) der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in Otze aus Vorlage 2017 0197 wird wie umseitig beschrieben ergänzt.
Sachverhalt und Begründung:
Mittlerweile liegt eine Kostengrobschätzung für eine mögliche Ausstattung eines Kinderspielplatzes im Baugebiet „Nördlich Worthstraße“ in Otze vor.
Die Begründung soll daher in Kapitel 4.3 wie folgt ergänzt werden:
„Folgende Ausstattung ist geplant:
·
Einfassung
an drei Seiten mit einem 1 m hohen Stabgitterzaun,
·
Sicherung
des Zugangs zur Straße mit zwei Gatterschranken (als Schikane, um ein direktes Herauslaufen
auf die Straße zu verhindern),
·
zwei
Bänke,
·
ein
Mülleimer,
·
eine
Nestschaukel,
·
eine
kleine Spielanlage mit Rutsche und Sandspielelementen,
·
Sandspielbereich
mit Backtischen,
·
Bepflanzung
(1 Baum, Sträucher).
Bei Schaukel und
Spielanlage sind der Aufbau sowie die Anlage des Fallschutzbereichs (Aushub und
Auffüllen mit Fallschutzsand) mit eingerechnet.
Bei dieser
Ausstattung ist mit Herstellkosten in Höhe von rd. 35.000,- € zu rechnen. Für die laufende Unterhaltung (Kontrollen, Auffüllen
von Fallschutzmaterial, kl. Reparaturen) sind rd. 1100,- €/Jahr zu veranschlagen.“