Betreff
Mitteilung: SuedLink - Variante für Trassenkorridor
Vorlage
2016 0039
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Den nachfolgenden Sachstand bzgl. eines möglichen Trassenverlaufs der Erdverkabelung für den SuedLink über das Stadtgebiet Burgdorf gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

1 Bisheriger Sachstand

 

Im Zuge der Energiewende wurde mit der Bundesbedarfsplanung der Bedarf sowie Anfangs- und Endpunkt der Stromautobahn SuedLink beschlossen. Damit sollen zwei Trassen zwischen Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und Großgartach (Baden-Württemberg) sowie zwischen Wilster (Schleswig-Holstein) und Grafenrheinfeld (Bayern) entstehen. Beide Trassen sollen gebündelt und über eine sogenannte Stammstrecke geführt werden.

Im Jahr 2014 haben die Übertragungsnetzbetreiber und Planer des SuedLink, TenneT und TransnetBW, einen ersten Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht, in dem verschiedene Varianten der Trassenführung für die Stammstrecke vorgeschlagen wurden. Die Realisierung des SuedLink sollte aus wirtschaftlichen Gründen über Freileitungen erfolgen.

Aufgrund des zunehmenden Drucks aus der Bevölkerung beschloss die Bundesregierung im Dezember 2015, die Trassenführung des SuedLink über Erdkabel realisieren zu lassen und nur noch in Ausnahmefällen Freileitungen zuzulassen. TenneT und TransnetBW mussten die Planungen für den SuedLink grundlegend überarbeiten. Die ehemals geplante Trassenführung, die auch Burgdorf berührt hätte, wurde komplett verworfen.

 

2 Aktuelle Entwicklungen

 

Am 27. September 2016 veröffentlichte TenneT auf der Internetseite die Neuplanung für die möglichen Trassenkorridore. Bereits im Vorfeld wurden die Vertreter der berührten Kommunen im Rahmen von Informationsveranstaltungen über den Verlauf informiert.

Für den Raum Hannover sieht TenneT zwei mögliche Alternativen für Trassenkorridore vor. Die westliche Variante führt unter anderem durch die Gemeindegebiete Neustadt, Garbsen und Ronnenberg. In der östlichen Variante verläuft eine mögliche Trasse durch die Gemeindegebiete Celle, Burgdorf und Uetze bis nach Peine.

Mit der Vorgabe der Realisierung des SuedLinks durch Erdkabel kommt die Bundesregierung den Wünschen der Bevölkerung nach. Die Erdkabel werden nach Angaben der Netzbetreiber in einer Tiefe von etwa 1,80 m bis 2,00 m verlegt. Nach der Fertigstellung ist eine Schneise von etwa 20 m von tiefwurzelnden Gehölzen freizuhalten. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen sei jedoch möglich und mit der Bewirtschaftung von Flächen über Gasleitungskorridoren zu vergleichen. Bei der Durchquerung von Wäldern oder Ähnlichem möchte TenneT, soweit es möglich ist, bestehende Schneisen nutzen, um den Flächenverbrauch für den SuedLink zu minimieren. Naturschutzgebiete bis zu einer Breite von 1 km bzw. Hindernisse wie Straßen, Eisenbahnschienen oder Flüsse können über eine Bohrung untergraben werden und bleiben damit unberührt.

 

 

3 Berührte Belange der Stadt Burgdorf

 

Die Stadt Burgdorf wird von dem möglichen Trassenkorridorsegment (TKS) 53 im nördlichen Stadtgebiet berührt (siehe Anlage 1). Von Celle kommend verläuft der Korridor nördlich von Ehlershausen (Gemarkung Ehlershausen) und passiert in südöstlicher Richtung die Gemarkung Otze nach Hänigsen.

 

Nachfolgend sollen in Kürze die berührten Belange der Stadt Burgdorf zusammengetragen und ihre Auswirkungen dargestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenfassung der zu diesem Zeitpunkt abzuschätzenden Auswirkungen. Ergebnisse aus Gutachten u.ä. können zu diesem Zeitpunkt noch nicht in die Betrachtung eingebracht werden. Zudem können konkretere Aussagen erst nach Festlegung des tatsächlichen Korridors getroffen werden.

 

Auswirkungen auf den Menschen

 

Gesundheit:             Die Planung, die Errichtung und der Betrieb der Erdkabel für SuedLink werden nach Angaben von TenneT so geplant, dass die gesetzlichen Grenzwerte für elektrische und elektromagnetische Felder deutlich unterschritten werden. Maßgeblich sind hier die Vorgaben der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Die Einhaltung ist ggf. über Gutachten nachzuweisen.

Die elektromagnetischen Felder von Erdkabeln sind Studien zufolge deutlich geringer als die der Freileitungen. Zudem nehmen die Feldstärken mit zunehmender Entfernung von der Kabeltrasse deutlich schneller ab. Insbesondere aufgrund des Abstands von mindestens 500 m zum Siedlungsbereich von Ehlershausen und der Unterschreitung der Grenzwerte sind hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

 

Freizeit/Erholung:     Das Trassenkorridorsegment 53 beinhaltet auch Teile des Segelfluggeländes „Großes Moor“ nördlich von Ehlershausen. Bei einer Entscheidung für einen Trassenkorridor über das Fluggelände wäre insbesondere während der Bauphase des SuedLinks mit Beeinträchtigungen des Betriebs zu rechnen. Inwieweit der Betrieb nach der Fertigstellung des SuedLink eingeschränkt würde, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Es wird ein entsprechender Hinweis an TenneT zum Standort des Segelfluggeländes über die Online-Beteiligung übermittelt werden.

 

Aufgrund der Ausführung des SuedLink als Erdverkabelung sind aus derzeitiger Sicht keine Auswirkungen wie Lärm, Geruch oder Ähnliches nach der Fertigstellung zu erwarten. Während der Bauarbeiten kann es zu Beeinträchtigungen (z.B. Lärm) kommen.

 

Ökologische Auswirkungen

 

Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft wurden durch die Umweltabteilung einer vereinfachten Prüfung unterzogen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Neuplanung – insbesondere aufgrund des nur kurzen Trassenabschnitts – für die Stadt Burgdorf deutlich günstiger ist, als die vorherigen Planungen der Freileitungen. Dennoch sind innerhalb des Trassenkorridors u.a. Biotope mit sehr hoher Bedeutung (Ehlershäuser Moor) sowie Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet LSG H-16 „Burgdorfer Holz“) von der Neuplanung betroffen. Die detaillierte Trassenbeurteilung für das Segment 53 auf dem Stadtgebiet Burgdorf ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Durch das LSG H-16 „Burgdorfer Holz“ verläuft bereits eine 110 kV Freileitung. Inwieweit diese bestehende Schneise für den SuedLink genutzt werden könnte, ist nicht abzusehen und wird sich im Verlauf des weiteren Verfahrens zeigen. Ein Hinweis auf die o.g. Belange wird an TenneT übermittelt.

 

Auswirkungen auf Böden

 

Angaben von TenneT zufolge sollen bereits im Rahmen der Planung Bodenschutzkonzepte erarbeitet werden. Hier werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während der Bauarbeiten und während des Betriebs festgelegt. Für die Bauarbeiten werden beispielsweise durch Baustraßen, Fahrzeuge mit geringem Gewicht und ähnliche Maßnahmen Bodenverdichtungen verhindert sowie beim Aushub Ober- und Unterboden voneinander getrennt. Während des Betriebs soll die Erwärmung der Kabel durch entsprechende Abstände der Kabel zueinander sowie ihre Bettung minimiert werden.

Es steht außer Frage, dass während der Bauarbeiten massive Eingriffe in den Boden vorgenommen werden. Im Rahmen des Freiburger Experiments, einer fünfjährigen Feldstudie zu den Auswirkungen von Erdkabeln, wurde jedoch belegt, dass während des Betriebs der Erdkabel die entstehenden Wärmeemissionen keine oder nur marginale Auswirkungen auf die Bodenökologie haben und einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter diesem Gesichtspunkt nicht entgegenstehen.

 

Auswirkungen auf die Landwirtschaft

 

Während der Bauarbeiten wird auf einem etwa 60 m breiten Streifen keine landwirtschaftliche Nutzung möglich sein. TenneT gibt an, dass nach der Fertigstellung keine Einschränkungen für die Landwirtschaft zu erwarten sind. Lediglich der Bewuchs mit tiefwurzelnden Gehölzen sei auf einer Trassenbreite von mindestens 20 m untersagt. Die Bewirtschaftung sei dabei vergleichbar mit der Bewirtschaftung über Gasleitungskorridoren.

 

Auswirkungen auf die Forstwirtschaft

 

Für die Führung des Erdkabels durch ein Waldgebiet ist es notwendig, für die Bauarbeiten eine 60 m breite Schneise zu schlagen. Nach der Fertigstellung kann der Bereich bis auf einen 20 m breiten Streifen wieder aufgeforstet werden. Eine solche Schneise führt zu einer deutlichen Zerschneidung des Forstgebietes.

 

Landschaftsbild

 

In der freien Landschaft werden die Erdkabelkorridore nicht sichtbar sein. Der Verlauf der Trasse muss daher durch farbige Pfähle markiert werden, um die Kabel im Havariefall wiederfinden zu können. Deutlich sichtbar ist die Trasse nur bei der Durchquerung von Waldgebieten bzw. Gebieten mit hohem Bewuchs.

 

Windenergiepark

 

Der Trassenkorridor für den SuedLink berührt den westlichen Teil des Windenergieparks von Ehlershausen. Nach Rückfragen bei TenneT wurde mitgeteilt, dass die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen bei der Planung für den Korridor Berücksichtigung finden werden.

 

Hochwasser

 

Mit dem am 27.09.2016 beschlossenen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für die Region Hannover wird das Vorranggebietes für Windenergie in Ehlershausen nicht mehr als solches festgelegt. Vielmehr ist hier nun ein Vorranggebiet für den Hochwasserschutz ausgewiesen. Auf Nachfrage gab TenneT an, dass die Führung eines Erdkabels in einem Überschwemmungsgebiet ohne Einschränkung möglich sei.

 

 

4 Beteiligungsmöglichkeiten

 

Die Übertragungsnetzbetreiber haben für die Öffentlichkeit und die Behörden zahlreiche Möglichkeiten zur Beteiligung eröffnet. In einer 8-wöchigen Beteiligungsphase von Oktober bis Ende November 2016 soll jedermann die Möglichkeit erhalten, sich zu den Trassenkorridorvorschlägen zu äußern. Diese Hinweise können sowohl postalisch als auch elektronisch über E-Mail versandt werden. Darüber hinaus wurde ein webbasiertes Geoinformationssystem (WebGIS) eingerichtet, in dem Hinweise standortgenau eingegeben werden können (https://gis.ilf.com/K509/synserver?project=K509). In diesem WebGIS können sich Bürger und andere Interessierte außerdem über die Kriterien informieren, die zur Auswahl der Trassenkorridore geführt haben. Damit sind die Planer der Forderung nach mehr Transparenz gefolgt.

Anfang November finden Fachgespräche der Netzbetreiber mit den Oberen Behörden, d.h. auf Regions- bzw. Landkreisebene, statt. Die Region Hannover lädt darüber hinaus auch zu einer Informationsveranstaltung für betroffene Kommunen ein. Auf beiden Veranstaltungen wird auch die Stadtverwaltung Burgdorf vertreten sein. Für die interessierte Öffentlichkeit bieten die Betreiber außerdem Bürgerinformationsveranstaltungen an. Für die Region Hannover soll diese am 09.11.2016 stattfinden. Auch bei diesem Termin können Fragen und Hinweise vorgebracht werden.

 

 

5 Ausblick

 

Nach Ablauf der informellen Beteiligung Ende November 2016 und der Bearbeitung der eingegangenen Hinweise planen TenneT und TransnetBW die Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung im 1. Quartal 2017. Im Rahmen der Bundesfachplanung prüft die Bundesnetzagentur den Antrag und die Trassenvorschläge. Auf der sogenannten Antragskonferenz haben sowohl Öffentlichkeit als auch Behörden die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und auch Alternativvorschläge zu unterbreiten. Erst nach der Prüfung des Antrags unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Bevölkerung und den Behörden wird ein Verlauf der Trasse ausgewählt. Für das folgende Planfeststellungsverfahrens, in dem erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme für Öffentlichkeit und Behörden besteht, wird schließlich der grundstücksgenaue, 60 m breite Korridor von der Bundesnetzagentur festgelegt, in dem das Projekt schließlich realisiert werden soll.

Das Ziel von TenneT ist die Fertigstellung des SuedLink bis zum Jahr 2025. Die Antragskonferenzen als erster formeller Beteiligungsschritt sollen voraussichtlich Mitte 2017 stattfinden.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1:       Verlauf des Trassenkorridorsegments 53

Anlage 2:       Trassenbeurteilung zu Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Anlage 3:       Karte zur Trassenbeurteilung