Den nachfolgenden Sachstand bzgl. eines möglichen
Trassenverlaufs der Erdverkabelung für den SuedLink über das Stadtgebiet
Burgdorf gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
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Bisheriger Sachstand
Im Zuge der Energiewende wurde mit der
Bundesbedarfsplanung der Bedarf sowie Anfangs- und Endpunkt der Stromautobahn
SuedLink beschlossen. Damit sollen zwei Trassen zwischen Brunsbüttel
(Schleswig-Holstein) und Großgartach (Baden-Württemberg) sowie zwischen Wilster
(Schleswig-Holstein) und Grafenrheinfeld (Bayern) entstehen. Beide Trassen
sollen gebündelt und über eine sogenannte Stammstrecke geführt werden.
Im Jahr 2014 haben die
Übertragungsnetzbetreiber und Planer des SuedLink, TenneT und TransnetBW, einen
ersten Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht, in dem verschiedene Varianten
der Trassenführung für die Stammstrecke vorgeschlagen wurden. Die Realisierung
des SuedLink sollte aus wirtschaftlichen Gründen über Freileitungen erfolgen.
Aufgrund des zunehmenden Drucks aus der
Bevölkerung beschloss die Bundesregierung im Dezember 2015, die Trassenführung
des SuedLink über Erdkabel realisieren zu lassen und nur noch in Ausnahmefällen
Freileitungen zuzulassen. TenneT und TransnetBW mussten die Planungen für den
SuedLink grundlegend überarbeiten. Die ehemals geplante Trassenführung, die
auch Burgdorf berührt hätte, wurde komplett verworfen.
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Aktuelle Entwicklungen
Am 27. September 2016 veröffentlichte
TenneT auf der Internetseite die Neuplanung für die möglichen Trassenkorridore.
Bereits im Vorfeld wurden die Vertreter der berührten Kommunen im Rahmen von
Informationsveranstaltungen über den Verlauf informiert.
Für den Raum Hannover sieht TenneT zwei
mögliche Alternativen für Trassenkorridore vor. Die westliche Variante führt
unter anderem durch die Gemeindegebiete Neustadt, Garbsen und Ronnenberg. In
der östlichen Variante verläuft eine mögliche Trasse durch die Gemeindegebiete Celle,
Burgdorf und Uetze bis nach Peine.
Mit der Vorgabe der Realisierung des
SuedLinks durch Erdkabel kommt die Bundesregierung den Wünschen der Bevölkerung
nach. Die Erdkabel werden nach Angaben der Netzbetreiber in einer Tiefe von
etwa 1,80 m bis 2,00 m verlegt. Nach der Fertigstellung ist eine Schneise von
etwa 20 m von tiefwurzelnden Gehölzen freizuhalten. Eine landwirtschaftliche
Nutzung der Flächen sei jedoch möglich und mit der Bewirtschaftung von Flächen
über Gasleitungskorridoren zu vergleichen. Bei der Durchquerung von Wäldern
oder Ähnlichem möchte TenneT, soweit es möglich ist, bestehende Schneisen
nutzen, um den Flächenverbrauch für den SuedLink zu minimieren. Naturschutzgebiete
bis zu einer Breite von 1 km bzw. Hindernisse wie Straßen, Eisenbahnschienen
oder Flüsse können über eine Bohrung untergraben werden und bleiben damit
unberührt.
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Berührte Belange der Stadt Burgdorf
Die Stadt Burgdorf wird von dem möglichen
Trassenkorridorsegment (TKS) 53 im nördlichen Stadtgebiet berührt (siehe Anlage
1). Von Celle kommend verläuft der Korridor nördlich von Ehlershausen (Gemarkung
Ehlershausen) und passiert in südöstlicher Richtung die Gemarkung Otze nach
Hänigsen.
Nachfolgend sollen in Kürze die berührten
Belange der Stadt Burgdorf zusammengetragen und ihre Auswirkungen dargestellt
werden. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenfassung der zu diesem Zeitpunkt
abzuschätzenden Auswirkungen. Ergebnisse aus Gutachten u.ä. können zu diesem
Zeitpunkt noch nicht in die Betrachtung eingebracht werden. Zudem können
konkretere Aussagen erst nach Festlegung des tatsächlichen Korridors getroffen
werden.
Auswirkungen auf den Menschen
Gesundheit: Die Planung, die Errichtung und der
Betrieb der Erdkabel für SuedLink werden nach Angaben von TenneT so geplant,
dass die gesetzlichen Grenzwerte für elektrische und elektromagnetische Felder
deutlich unterschritten werden. Maßgeblich sind hier die Vorgaben der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Die Einhaltung ist ggf. über
Gutachten nachzuweisen.
Die elektromagnetischen Felder von
Erdkabeln sind Studien zufolge deutlich geringer als die der Freileitungen.
Zudem nehmen die Feldstärken mit zunehmender Entfernung von der Kabeltrasse
deutlich schneller ab. Insbesondere aufgrund des Abstands von mindestens 500 m
zum Siedlungsbereich von Ehlershausen und der Unterschreitung der Grenzwerte
sind hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Freizeit/Erholung:
Das Trassenkorridorsegment 53
beinhaltet auch Teile des Segelfluggeländes „Großes Moor“ nördlich von
Ehlershausen. Bei einer Entscheidung für einen Trassenkorridor über das
Fluggelände wäre insbesondere während der Bauphase des SuedLinks mit Beeinträchtigungen
des Betriebs zu rechnen. Inwieweit der Betrieb nach der Fertigstellung des
SuedLink eingeschränkt würde, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Es wird
ein entsprechender Hinweis an TenneT zum Standort des Segelfluggeländes über
die Online-Beteiligung übermittelt werden.
Aufgrund der Ausführung des SuedLink als
Erdverkabelung sind aus derzeitiger Sicht keine Auswirkungen wie Lärm, Geruch
oder Ähnliches nach der Fertigstellung zu erwarten. Während der Bauarbeiten kann
es zu Beeinträchtigungen (z.B. Lärm) kommen.
Ökologische Auswirkungen
Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft
wurden durch die Umweltabteilung einer vereinfachten Prüfung unterzogen. Im
Ergebnis ist festzuhalten, dass die Neuplanung – insbesondere aufgrund des nur
kurzen Trassenabschnitts – für die Stadt Burgdorf deutlich günstiger ist, als
die vorherigen Planungen der Freileitungen. Dennoch sind innerhalb des
Trassenkorridors u.a. Biotope mit sehr hoher Bedeutung (Ehlershäuser Moor)
sowie Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet LSG H-16 „Burgdorfer Holz“) von
der Neuplanung betroffen. Die detaillierte Trassenbeurteilung für das Segment 53
auf dem Stadtgebiet Burgdorf ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Durch das LSG H-16 „Burgdorfer Holz“
verläuft bereits eine 110 kV Freileitung. Inwieweit diese bestehende Schneise
für den SuedLink genutzt werden könnte, ist nicht abzusehen und wird sich im
Verlauf des weiteren Verfahrens zeigen. Ein Hinweis auf die o.g. Belange wird
an TenneT übermittelt.
Auswirkungen auf Böden
Angaben von TenneT zufolge sollen bereits
im Rahmen der Planung Bodenschutzkonzepte erarbeitet werden. Hier werden Vermeidungs-
und Minimierungsmaßnahmen während der Bauarbeiten und während des Betriebs
festgelegt. Für die Bauarbeiten werden beispielsweise durch Baustraßen,
Fahrzeuge mit geringem Gewicht und ähnliche Maßnahmen Bodenverdichtungen
verhindert sowie beim Aushub Ober- und Unterboden voneinander getrennt. Während
des Betriebs soll die Erwärmung der Kabel durch entsprechende Abstände der
Kabel zueinander sowie ihre Bettung minimiert werden.
Es steht außer Frage, dass während der
Bauarbeiten massive Eingriffe in den Boden vorgenommen werden. Im Rahmen des
Freiburger Experiments, einer fünfjährigen Feldstudie zu den Auswirkungen von
Erdkabeln, wurde jedoch belegt, dass während des Betriebs der Erdkabel die entstehenden
Wärmeemissionen keine oder nur marginale Auswirkungen auf die Bodenökologie
haben und einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter diesem Gesichtspunkt
nicht entgegenstehen.
Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Während der Bauarbeiten wird auf einem
etwa 60 m breiten Streifen keine landwirtschaftliche Nutzung möglich sein.
TenneT gibt an, dass nach der Fertigstellung keine Einschränkungen für die
Landwirtschaft zu erwarten sind. Lediglich der Bewuchs mit tiefwurzelnden
Gehölzen sei auf einer Trassenbreite von mindestens 20 m untersagt. Die Bewirtschaftung
sei dabei vergleichbar mit der Bewirtschaftung über Gasleitungskorridoren.
Auswirkungen auf die Forstwirtschaft
Für die Führung des Erdkabels durch ein
Waldgebiet ist es notwendig, für die Bauarbeiten eine 60 m breite Schneise zu
schlagen. Nach der Fertigstellung kann der Bereich bis auf einen 20 m breiten
Streifen wieder aufgeforstet werden. Eine solche Schneise führt zu einer
deutlichen Zerschneidung des Forstgebietes.
Landschaftsbild
In der freien Landschaft werden die
Erdkabelkorridore nicht sichtbar sein. Der Verlauf der Trasse muss daher durch
farbige Pfähle markiert werden, um die Kabel im Havariefall wiederfinden zu
können. Deutlich sichtbar ist die Trasse nur bei der Durchquerung von Waldgebieten
bzw. Gebieten mit hohem Bewuchs.
Windenergiepark
Der Trassenkorridor für den SuedLink
berührt den westlichen Teil des Windenergieparks von Ehlershausen. Nach
Rückfragen bei TenneT wurde mitgeteilt, dass die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen
bei der Planung für den Korridor Berücksichtigung finden werden.
Hochwasser
Mit dem am 27.09.2016 beschlossenen
Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für die Region Hannover wird das
Vorranggebietes für Windenergie in Ehlershausen nicht mehr als solches
festgelegt. Vielmehr ist hier nun ein Vorranggebiet für den Hochwasserschutz ausgewiesen.
Auf Nachfrage gab TenneT an, dass die Führung eines Erdkabels in einem
Überschwemmungsgebiet ohne Einschränkung möglich sei.
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Beteiligungsmöglichkeiten
Die Übertragungsnetzbetreiber haben für
die Öffentlichkeit und die Behörden zahlreiche Möglichkeiten zur Beteiligung
eröffnet. In einer 8-wöchigen Beteiligungsphase von Oktober bis Ende November
2016 soll jedermann die Möglichkeit erhalten, sich zu den Trassenkorridorvorschlägen
zu äußern. Diese Hinweise können sowohl postalisch als auch elektronisch über
E-Mail versandt werden. Darüber hinaus wurde ein webbasiertes Geoinformationssystem
(WebGIS) eingerichtet, in dem Hinweise standortgenau eingegeben werden können (https://gis.ilf.com/K509/synserver?project=K509).
In diesem WebGIS können sich Bürger und andere Interessierte außerdem über die
Kriterien informieren, die zur Auswahl der Trassenkorridore geführt haben.
Damit sind die Planer der Forderung nach mehr Transparenz gefolgt.
Anfang November finden Fachgespräche der
Netzbetreiber mit den Oberen Behörden, d.h. auf Regions- bzw. Landkreisebene,
statt. Die Region Hannover lädt darüber hinaus auch zu einer
Informationsveranstaltung für betroffene Kommunen ein. Auf beiden Veranstaltungen
wird auch die Stadtverwaltung Burgdorf vertreten sein. Für die interessierte
Öffentlichkeit bieten die Betreiber außerdem Bürgerinformationsveranstaltungen
an. Für die Region Hannover soll diese am
09.11.2016 stattfinden. Auch bei diesem Termin können Fragen und Hinweise
vorgebracht werden.
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Ausblick
Nach Ablauf der informellen Beteiligung
Ende November 2016 und der Bearbeitung der eingegangenen Hinweise planen TenneT
und TransnetBW die Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung im 1. Quartal
2017. Im Rahmen der Bundesfachplanung prüft die Bundesnetzagentur den Antrag
und die Trassenvorschläge. Auf der sogenannten Antragskonferenz haben sowohl Öffentlichkeit
als auch Behörden die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und auch
Alternativvorschläge zu unterbreiten. Erst nach der Prüfung des Antrags unter
Berücksichtigung der Hinweise aus der Bevölkerung und den Behörden wird ein Verlauf
der Trasse ausgewählt. Für das folgende Planfeststellungsverfahrens, in dem
erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme für Öffentlichkeit und Behörden
besteht, wird schließlich der grundstücksgenaue, 60 m breite Korridor von der
Bundesnetzagentur festgelegt, in dem das Projekt schließlich realisiert werden
soll.
Das Ziel von TenneT ist die Fertigstellung
des SuedLink bis zum Jahr 2025. Die Antragskonferenzen als erster formeller
Beteiligungsschritt sollen voraussichtlich Mitte 2017 stattfinden.
Anlagen
Anlage 1: Verlauf
des Trassenkorridorsegments 53
Anlage 2: Trassenbeurteilung
zu Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Anlage 3: Karte
zur Trassenbeurteilung