- Beschaffung von Modulbauten zur Flüchtlingsunterbringung durch die Region Hannover -
- Festlegung von ersten Standorten für die von der Region beschafften Modulbauten -
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Beschlussvorschlag:
1. Das Angebot der Region Hannover, zur Unterbringung von Flüchtlingen Sammelunterkünfte zu beschaffen und zu errichten, wird angenommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die dafür notwendige Beschaffungsvereinbarung mit der Region Hannover abzuschließen.
2. Als Standorte für die von der Region Hannover beschafften bzw. zu beschaffenden Modulbauten werden (nach Beratungsstand zu formulieren) festgelegt.
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt Burgdorf ist zuständig für die
Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge, anschließend auch für die
Integration dieses Personenkreises, insbesondere bei denen mit längerer
Bleibeperspektive.
In diesem Jahr wird die Stadt voraussichtlich
zwischen 800 und 1.200 Flüchtlinge aufnehmen müssen, der Flüchtlingszustrom
wird auch in 2017 nicht beendet sein. Selbst bei Realisierung sämtlicher
derzeit in Prüfung/Planung befindlichen Standorte muss davon ausgegangen
werden, dass nicht für alle Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung gestellt werden
kann, in Teilen wird darüber hinaus nicht rechtzeitig entsprechender Wohnraum
fertiggestellt sein. Die geplanten Abläufe sind den Anlagen zu dieser Vorlage
zu entnehmen. Die Zuweisungs- und die Fertigstellungszeitpunkte bzw. Zeitpunkte
der Inbetriebnahme der einzelnen Wohneinheiten sind nicht deckungsgleich.
Die (Vor-)Auswahl der einzelnen für die
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften geeigneten Flächen hat eine
verwaltungsintern eingerichtete Arbeitsgruppe getroffen, in der folgende
Facheinheiten vertreten sind:
Stadtplanungsabteilung, Sozialabteilung,
Gebäudewirtschaftsabteilung, Rechnungsprüfung, Abteilung für
Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie verschiedene andere Abteilungen
je nach Bedarf.
Maßgebliche Kriterien für die Standortauswahl
waren u.a. Verfügbarkeit des Grundstückes bzw. die Möglichkeit, relativ zeitnah
Wohnraum schaffen zu können, die Eigentumsverhältnisse, die Anzahl der
unterzubringenden Flüchtlinge (Mindest- und maximale Anzahl), andere von der
Stadt zu verfolgende Ziele wie z.B. Gewerbeansiedlung, Förderung der Integration
der Flüchtlinge und anderes mehr.
Nach dem Stand vom 08.02.2016 waren in den
Gemeinschaftsunterkünften tatsächlich 27 Plätze verfügbar, die Restquote bis
voraussichtlich 31.03.2016 war mit 117 zu beziffern. In diesem Zusammenhang ist
zu betonen, dass die bis voraussichtlich 31.03.2016 zu erfüllende Quote der
Stadt Burgdorf um 100 Personen reduziert wurde wegen Anrechnung der Einrichtung
des Landes im Sennheiser-Gebäude. Bei Berücksichtigung einer Unterdeckung von
derzeit 90 Plätzen, dem Umstand, dass die Mehrzweckhalle in Schillerslage
lediglich als Notunterkunft gedacht ist und die dort untergebrachten Personen
auf andere Einrichtungen zu verteilen sind sowie der Einrechnung der
‚Überbelegung‘ der neuen Modulbauanlage an der Friederikenstraße (24 Plätze)
besteht ein Bedarf an 154 Plätzen.
Aufgrund des hohen Zustroms von Flüchtlingen
besteht extrem hoher Handlungsbedarf zur Beschaffung geeigneter
Wohnunterkünfte. In dieser schwierigen Situation hat die Region Hannover den
regionsangehörigen Städten und Gemeinden Unterstützung bei der Unterbringung
der Flüchtlinge angeboten, indem auf der Grundlage jeweils abzuschließender
Beschaffungsvereinbarungen möglichst kurzfristig Sammelunterkünfte für die
Kommunen beschafft und errichtet werden sollen.
Die Stadt Burgdorf, vertreten durch den
Bürgermeister, hat gegenüber der Region verdeutlicht, in hohem Maße an dieser
Unterstützungsleistung der Region interessiert zu sein. Die Region Hannover
ihrerseits hat eine Beschlussdrucksache eingebracht, die voraussichtlich in der
Regionsversammlung am 09.02.2016 (Sondersitzung) verabschiedet werden wird.
Nach der vom Regionspräsidenten eingebrachten
Beschlussdrucksache soll die Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe
von rd. 8,2 Mio. € für den Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge in Burgdorf
beschlossen werden.
Zur Realisierung der Modulbauten für die
Flüchtlingsunterbringung sind der Region zunächst zwei Standorte benannt
worden. Die Standorte sind in der als Anlage beigefügten Planunterlage, die in
der Einwohnerversammlung am 27.01.2016 von der Verwaltung vorgestellt wurde,
kenntlich gemacht. Es handelt sich um die Standorte östlich Feuerwehrtechnische
Zentrale sowie K-Fläche GE Nordwest (hier wird derzeit verwaltungsintern die
gesamte Positionierung überprüft). Beide Flächen sind grundsätzlich geeignet
für die Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge, befinden sich in städt.
Eigentum und sind jeweils ca. 15.000 m² groß. Die Stadt Burgdorf stellt in
diesem Zusammenhang das Grundstück zur Verfügung und sichert die Erschließung
bis zur Grundstücksgrenze. Auf dem Grundstück veranlasst die Region sämtliche
Bautätigkeiten.
Bei der K-Fläche GE Nordwest handelt es sich
um die Fläche, die Gegenstand einer Anfrage der WGS-Fraktion, vertreten durch
Ratsherrn Kurt-Ulrich Schulz, ist.
Zwischenzeitlich hat die Region Hannover
Entwürfe von Planungen zur Errichtung der Wohnanlagen erstellen lassen. Nach
dem Entwurf des von der Region beauftragten Architekturbüros verfügen die Modulbauten
über sehr kompakte Grundrisse für einen 3-Zimmer-Typ und einen 5-Zimmer-Typ mit
jeweils einer kleinen Wohnküche. Der 5-Zimmer-Typ ist mit zwei separaten
Duschbädern ausgestattet. Die Modulbauten gruppieren sich um einen Hof, zu dem
auch ein Gebäude mit Gemeinschaftsbereich und Büro für Betreuungspersonal
zählt.
Die Region formuliert in ihrer
Beschlussdrucksache u.a. wie folgt:
‚Die Modulbauten werden konstruktiv aus großformatigen
massiven Brettsperrholzplatten gefertigt und samt Installationen, Heizungen,
Bädern, Küchen und Fassaden im Werk vorgefertigt. Die schlüsselfertigen
Raummodule werden auf bauseits vorbereitete Fundamente aufgestellt. Dabei
entsprechen die Abmessungen der Wohneinheiten mit 12,0 m x 2,70 m den maximalen
LKW-Transporten. Im Zuge der Montage der Modulbauten vor Ort werden
Laubengänge, Treppen und die äußere Holzverkleidung montiert sowie die
Anschlüsse der Medien an das öffentliche Netz hergestellt.
Die Brettsperrholzplatten stellen dabei eine
sehr dauerhafte Holzbaumassivbauweise dar und erfüllen zusätzlich die
Anforderungen an die EnEV. Um den hygienischen und bauphysikalischen
Luftwechsel sicherzustellen, werden in den Fensterrahmen Frischluftelemente angeordnet.
Die Räume sind durch hell lasierte
Holzoberflächen der vorgefertigten Elemente geprägt. Die Fußböden der
Wohneinheiten werden mit Linoleum ausgelegt, die Nassbereiche mit Fliesen oder
einer wasserabweisenden Beschichtung versehen. Alle Gebäude erhalten eine
Satellitenempfangsanlage sowie ein WLAN-Netz‘.
Nach der Beschlussdrucksache der Region
Hannover ist für den Standort Burgdorf eine zweigeschossige Wohnanlage geplant.
Wie bereits in der Einwohnerversammlung am
27.01.2016 ausgeführt wurde, wird es zeitnah (Teil-)Einwohnerversammlungen
bezogen auf die einzelnen Standorte, die für die Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften vorgesehen sind, geben. Die Einladungen hierzu werden
kurzfristig auf den Weg gebracht.
Die Kosten für die Wohnanlage werden von der
Region Hannover auf ca. 5,6 Mio. € geschätzt, die zusätzlichen Kosten für
Grundleitungen, Hausanschlüsse, Bodenplatte und Nebenkosten belaufen sich auf
rd. 2,6 Mio. €.
Die Realisierung von Wohnraum für Flüchtlinge
durch die Region Hannover bedeutet für die Verwaltung der Stadt Burgdorf eine
erhebliche Entlastung, was Begründung dafür war, dass die Erklärung erfolgte,
von dem Angebot der Region Hannover Gebrauch machen zu wollen.
Der Rat wird hiermit gebeten, die Erklärung
des Bürgermeisters gegenüber der Region zu bestätigen sowie die Standorte für
die von der Region zu errichtenden Wohnanlagen für Flüchtlinge und die
Reihenfolge der Bebauung festzulegen.