Betreff
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge;
- Beschaffung von Modulbauten zur Flüchtlingsunterbringung durch die Region Hannover -
- Festlegung von ersten Standorten für die von der Region beschafften Modulbauten -
Vorlage
2016 1048
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Das Angebot der Region Hannover, zur Unterbringung von Flüchtlingen Sammelunterkünfte zu beschaffen und zu errichten, wird angenommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die dafür notwendige Beschaffungsvereinbarung mit der Region Hannover abzuschließen.

 

2.   Als Standorte für die von der Region Hannover beschafften bzw. zu beschaffenden Modulbauten werden (nach Beratungsstand zu formulieren) festgelegt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf ist zuständig für die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge, anschließend auch für die Integration dieses Personenkreises, insbesondere bei denen mit längerer Bleibeperspektive.

 

In diesem Jahr wird die Stadt voraussichtlich zwischen 800 und 1.200 Flüchtlinge aufnehmen müssen, der Flüchtlingszustrom wird auch in 2017 nicht beendet sein. Selbst bei Realisierung sämtlicher derzeit in Prüfung/Planung befindlichen Standorte muss davon ausgegangen werden, dass nicht für alle Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann, in Teilen wird darüber hinaus nicht rechtzeitig entsprechender Wohnraum fertiggestellt sein. Die geplanten Abläufe sind den Anlagen zu dieser Vorlage zu entnehmen. Die Zuweisungs- und die Fertigstellungszeitpunkte bzw. Zeitpunkte der Inbetriebnahme der einzelnen Wohneinheiten sind nicht deckungsgleich.

 

Die (Vor-)Auswahl der einzelnen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften geeigneten Flächen hat eine verwaltungsintern eingerichtete Arbeitsgruppe getroffen, in der folgende Facheinheiten vertreten sind:

 

Stadtplanungsabteilung, Sozialabteilung, Gebäudewirtschaftsabteilung, Rechnungsprüfung, Abteilung für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie verschiedene andere Abteilungen je nach Bedarf.

 

Maßgebliche Kriterien für die Standortauswahl waren u.a. Verfügbarkeit des Grundstückes bzw. die Möglichkeit, relativ zeitnah Wohnraum schaffen zu können, die Eigentumsverhältnisse, die Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge (Mindest- und maximale Anzahl), andere von der Stadt zu verfolgende Ziele wie z.B. Gewerbeansiedlung, Förderung der Integration der Flüchtlinge und anderes mehr.

 

Nach dem Stand vom 08.02.2016 waren in den Gemeinschaftsunterkünften tatsächlich 27 Plätze verfügbar, die Restquote bis voraussichtlich 31.03.2016 war mit 117 zu beziffern. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die bis voraussichtlich 31.03.2016 zu erfüllende Quote der Stadt Burgdorf um 100 Personen reduziert wurde wegen Anrechnung der Einrichtung des Landes im Sennheiser-Gebäude. Bei Berücksichtigung einer Unterdeckung von derzeit 90 Plätzen, dem Umstand, dass die Mehrzweckhalle in Schillerslage lediglich als Notunterkunft gedacht ist und die dort untergebrachten Personen auf andere Einrichtungen zu verteilen sind sowie der Einrechnung der ‚Überbelegung‘ der neuen Modulbauanlage an der Friederikenstraße (24 Plätze) besteht ein Bedarf an 154 Plätzen.

 

Aufgrund des hohen Zustroms von Flüchtlingen besteht extrem hoher Handlungsbedarf zur Beschaffung geeigneter Wohnunterkünfte. In dieser schwierigen Situation hat die Region Hannover den regionsangehörigen Städten und Gemeinden Unterstützung bei der Unterbringung der Flüchtlinge angeboten, indem auf der Grundlage jeweils abzuschließender Beschaffungsvereinbarungen möglichst kurzfristig Sammelunterkünfte für die Kommunen beschafft und errichtet werden sollen.

 

Die Stadt Burgdorf, vertreten durch den Bürgermeister, hat gegenüber der Region verdeutlicht, in hohem Maße an dieser Unterstützungsleistung der Region interessiert zu sein. Die Region Hannover ihrerseits hat eine Beschlussdrucksache eingebracht, die voraussichtlich in der Regionsversammlung am 09.02.2016 (Sondersitzung) verabschiedet werden wird.

 

Nach der vom Regionspräsidenten eingebrachten Beschlussdrucksache soll die Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von rd. 8,2 Mio. € für den Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge in Burgdorf beschlossen werden.

 

Zur Realisierung der Modulbauten für die Flüchtlingsunterbringung sind der Region zunächst zwei Standorte benannt worden. Die Standorte sind in der als Anlage beigefügten Planunterlage, die in der Einwohnerversammlung am 27.01.2016 von der Verwaltung vorgestellt wurde, kenntlich gemacht. Es handelt sich um die Standorte östlich Feuerwehrtechnische Zentrale sowie K-Fläche GE Nordwest (hier wird derzeit verwaltungsintern die gesamte Positionierung überprüft). Beide Flächen sind grundsätzlich geeignet für die Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge, befinden sich in städt. Eigentum und sind jeweils ca. 15.000 m² groß. Die Stadt Burgdorf stellt in diesem Zusammenhang das Grundstück zur Verfügung und sichert die Erschließung bis zur Grundstücksgrenze. Auf dem Grundstück veranlasst die Region sämtliche Bautätigkeiten.

 

Bei der K-Fläche GE Nordwest handelt es sich um die Fläche, die Gegenstand einer Anfrage der WGS-Fraktion, vertreten durch Ratsherrn Kurt-Ulrich Schulz, ist.

 

Zwischenzeitlich hat die Region Hannover Entwürfe von Planungen zur Errichtung der Wohnanlagen erstellen lassen. Nach dem Entwurf des von der Region beauftragten Architekturbüros verfügen die Modulbauten über sehr kompakte Grundrisse für einen 3-Zimmer-Typ und einen 5-Zimmer-Typ mit jeweils einer kleinen Wohnküche. Der 5-Zimmer-Typ ist mit zwei separaten Duschbädern ausgestattet. Die Modulbauten gruppieren sich um einen Hof, zu dem auch ein Gebäude mit Gemeinschaftsbereich und Büro für Betreuungspersonal zählt.

 

Die Region formuliert in ihrer Beschlussdrucksache u.a. wie folgt:

‚Die Modulbauten werden konstruktiv aus großformatigen massiven Brettsperrholzplatten gefertigt und samt Installationen, Heizungen, Bädern, Küchen und Fassaden im Werk vorgefertigt. Die schlüsselfertigen Raummodule werden auf bauseits vorbereitete Fundamente aufgestellt. Dabei entsprechen die Abmessungen der Wohneinheiten mit 12,0 m x 2,70 m den maximalen LKW-Transporten. Im Zuge der Montage der Modulbauten vor Ort werden Laubengänge, Treppen und die äußere Holzverkleidung montiert sowie die Anschlüsse der Medien an das öffentliche Netz hergestellt.

 

Die Brettsperrholzplatten stellen dabei eine sehr dauerhafte Holzbaumassivbauweise dar und erfüllen zusätzlich die Anforderungen an die EnEV. Um den hygienischen und bauphysikalischen Luftwechsel sicherzustellen, werden in den Fensterrahmen Frischluftelemente angeordnet.

 

Die Räume sind durch hell lasierte Holzoberflächen der vorgefertigten Elemente geprägt. Die Fußböden der Wohneinheiten werden mit Linoleum ausgelegt, die Nassbereiche mit Fliesen oder einer wasserabweisenden Beschichtung versehen. Alle Gebäude erhalten eine Satellitenempfangsanlage sowie ein WLAN-Netz‘.

 

Nach der Beschlussdrucksache der Region Hannover ist für den Standort Burgdorf eine zweigeschossige Wohnanlage geplant.

 

Wie bereits in der Einwohnerversammlung am 27.01.2016 ausgeführt wurde, wird es zeitnah (Teil-)Einwohnerversammlungen bezogen auf die einzelnen Standorte, die für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen sind, geben. Die Einladungen hierzu werden kurzfristig auf den Weg gebracht.

 

Die Kosten für die Wohnanlage werden von der Region Hannover auf ca. 5,6 Mio. € geschätzt, die zusätzlichen Kosten für Grundleitungen, Hausanschlüsse, Bodenplatte und Nebenkosten belaufen sich auf rd. 2,6 Mio. €.

 

Die Realisierung von Wohnraum für Flüchtlinge durch die Region Hannover bedeutet für die Verwaltung der Stadt Burgdorf eine erhebliche Entlastung, was Begründung dafür war, dass die Erklärung erfolgte, von dem Angebot der Region Hannover Gebrauch machen zu wollen.

 

Der Rat wird hiermit gebeten, die Erklärung des Bürgermeisters gegenüber der Region zu bestätigen sowie die Standorte für die von der Region zu errichtenden Wohnanlagen für Flüchtlinge und die Reihenfolge der Bebauung festzulegen.