Bezugsvorlagen: 2013 0515 und 2014 0691
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag:
1. Für die
Unterbringung von Flüchtlingen werden die Standorte Friederikenstraße
(gegenüber den vorhandenen Unterkünften), Drei Eichen und Eseringer Straße in
der Reihenfolge der Nennung vorgesehen.
In der
ersten Stufe wird am Standort Friederikenstraße ein angemieteter mobiler
Wohnkomplex für 40 Personen errichtet.
2. Bei sich
ergebendem Bedarf wird eine weitere Wohnanlage auf Mietbasis auf dem Grundstück
Drei Eichen errichtet.
Die
Gremien sind hierüber rechtzeitig vorher zu informieren.
3. Für den
Standort Friederikenstraße werden im Haushalt 2015 folgende Aufwendungen
eingestellt:
Miete (bei einer
Mietzeit von 5 Jahren) |
|
für ein Gebäude
auf dem Grundstück Friederikenstraße |
82.800,00
€ |
Aufwand für
Fundament und Hausanschlüsse |
154.000,00
€ |
Abschreibungen
für Zaun |
2.200,00
€ |
Transport- und
Aufbaukosten |
16.500,00
€ |
Bewirtschaftungskosten |
16.700,00
€ |
Gesamt |
272.200,00
€ |
Dem
gegenüber stehen Erträge aus Nutzungsentschädigungen von 132.600,00 €.
Im Investitionshaushalt werden für 2015 Kosten für
die Einzäunung des Grundstücks in Höhe von 13.000,00 € aufgenommen.
Für den Standort Drei Eichen werden im Haushalt
2015 folgende Aufwendungen eingestellt:
Miete (bei einer
Mietzeit von 5 Jahren) |
16.600,00
€ |
Aufwand für
Fundament und Hausanschlüsse |
139.000,00
€ |
Transport- und
Aufbaukosten |
16.500,00
€ |
Bewirtschaftungskosten |
3.300,00
€ |
Gesamt |
175.400,00
€ |
Dem gegenüber stehen Erträge (bei Bezug ab November 2015)aus Nutzungsentschädigungen von 25.600,00 €.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Vorlage
2014 0691 habe ich Sie über den Sachstand bei der Zuweisung und Unterbringung
von Flüchtlingen informiert. Ergänzend hierzu teilte ich in der Sitzung des Ausschusses
für Soziales und Integration am 18.09.2014 mit, dass die Stadt Burgdorf seit
dem 01.07.2014 insgesamt 33 Flüchtlinge aus der festgesetzten Quote von 95
Zuweisungen aufgenommen hat. Darüber hinaus war die Unterbringung von 11
Asylfolgeantragstellern (keine Anrechnung auf die Quote) notwendig.
Abgänge
(Anerkennung, Abschiebung in das Herkunftsland oder in einen sicheren
Drittstaat, freiwillige Rückkehr oder Untertauchen) waren in diesem Zeitraum
nicht zu verzeichnen. Aktuell hat die Stadt Burgdorf 46 Flüchtlinge in den
Wohnheimen Friederikenstraße und 44 Personen in angemieteten Wohnungen
untergebracht.
Am 06.10.2014 werden
6 weitere Flüchtlinge erwartet, die in einer Wohnung untergebracht werden. Es
verbleiben aus der derzeitigen Quote somit noch 56 aufzunehmende Flüchtlinge.
Es ist absehbar,
dass die Kapazitäten für die Unterbringung von zunächst weiteren 56 Personen
nicht ausreichen und dass nach Erfüllung der Quote weitere Zuweisungen erfolgen
werden. Im August 2014 verzeichnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
bundesweit 15.138 Erstanträge und 2.557 Folgeanträge.
Durch die
Herrichtung des dritten Gebäudes Friederikenstraße werden voraussichtlich ab
Dezember Räumlichkeiten für 20 Personen zur Verfügung stehen. Durch Anmietung
von Wohnungen bzw. Neubelegungen werden wohl weitere 10 bis 13 Personen
untergebracht werden können. In den genutzten Wohnheimen können noch 4 Personen
unterkommen.
Um die Unterbringung der zugewiesenen Menschen zu
gewährleisten, ist kurzfristig als erste Stufe die Bereitstellung einer
Unterkunft für 40 Personen erforderlich. Zeitnah lässt sich der Bedarf nur
durch die Anmietung von Wohnmodulen abdecken.
Angesichts der nicht vorhersehbaren Zahl an unterzubringenden Asylbewerbern ist
eine flexibel erweiterbare Lösung unabdingbar.
In einem
verwaltungsinternen Abstimmungsgespräch wurden verschiedene Standorte für die
Wohnmodule geprüft. Es verblieben drei geeignet erscheinende Möglichkeiten, die
ich in der Reihenfolge der Geeignetheit aufführe:
Standort Friederikenstraße gegenüber den
vorhandenen Unterkünften
Die
planungsrechtliche Zulässigkeit wird für eine Asylbewerberunterkunft nach
§ 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilt. Die unmittelbare
Umgebung wird von Wohngebieten und ihnen zugeordneten Grünanlagen am
Dachtmisser Weg und am Langen Mühlenfeld, von direkt im Osten benachbarten
Wohnhäusern sowie der vorhandenen Anlage südlich der Friederikenstraße geprägt.
Damit ist der
Standort befristet vorstellbar und wegen der angrenzenden Bebauung, der Nähe
zum Siedlungsbestand und zur bereits vorhandenen Anlage geeignet.
Auf dem Flurstück
(153) unmittelbar westlich der bestehenden Unterkünfte liegt der Tierfriedhof
– eine Bebauung ist dort nicht möglich.
Die geplante
Modulbauweise bietet grundsätzlich funktionale Raumkonzepte (mit flexibler
Raumaufteilung für Einzelpersonen bzw. 2-Personen-Haushalte) und schnelle
Realisierbarkeit, um die benötigten räumlichen Kapazitäten zu schaffen. Möglich
ist auch eine individuelle und bedarfsgerechte Ausstattung einschließlich der
Kücheneinrichtung.
Bereits Ende 2013
wurden bei verschiedenen Firmen Preise und Rahmenbedingungen abgefragt.
Angedacht ist eine Unterbringung von 40
Personen in 6 Doppelzimmern à 15 m² und 28 Einzelzimmern à 8 m²
Das Objekt soll mit folgenden
Gemeinschaftseinrichtungen ausgestattet werden:
-
Aufenthaltsraum je Geschoss
-
Küchen mit entsprechender Einrichtung
(Kochgelegenheiten, Kühlschrank usw.)
-
Sanitärräume Damen & Herren/ WC/ Dusche
-
Waschmaschinenanschluss/ Trockenraum
-
Technik- /Heizungsraum
Alle Gebäude sollten nach der EnEV 2014
erstellt werden.
Das Objekt soll
auf mindestens die doppelte Kapazität erweiterbar sein.
Der seinerzeit
günstigste Anbieter nannte folgende Mietpreise:
Brutto-Mietpreis
je Monat bei einer Mindestmietzeit von 60 Monaten 8.270,50 €
Brutto-Mietpreis
je Monat bei einer Mindestmietzeit von 120 Monaten 7.140,00 €
Bei einer Mietzeit
von 5 Jahren ergeben sich somit Mietkosten in Höhe von 99.246,00 € brutto pro
Jahr. Bei einer mindestens 10-jährigen Mietzeit liegt der Mietzins bei
85.680,00 € brutto pro Jahr.
Geringere
Mietzeiten erhöhen den Mietzins pro Jahr.
Für den Transport
und Montage/Demontage der Module sind noch folgende Kosten zu berücksichtigen:
Antransport per
LKW mit Ladekran 9.282,00
€
Montage der Anlage 7.140,00
€
Demontage nach
Nutzungsende 9.282,00
€
Abtransport der
Anlage 6.545,00
€
Hinzu kommen noch
die einmaligen Aufwendungen für Fundament, Anschlüsse für Strom, Gas, Wasser
und Abwasser, Einzäunung des Grundstückes und Wege auf dem Grundstück in Höhe
von grob geschätzt 167.000,00 €. Für den Betrieb der Unterkünfte sind dazu noch
jährliche Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser usw.) in Höhe von rund
20.000,00 € zu berücksichtigen.
Die tatsächlich
anfallenden Kosten für die Erstellung der Wohnmodule hängen aber vom Ergebnis
der erforderlichen Ausschreibung ab.
Die Ausschreibung
wird unmittelbar nach Beschlussfassung und Mittelbereitstellung erfolgen. Die
öffentliche Ausschreibung wird ca. 4 Wochen nach Beschlussfassung in Anspruch
nehmen. Nach Prüfung der Angebote kann voraussichtlich Ende November dann der
Auftrag erteilt werden. Die Lieferzeit einschließlich technischer Klärung
beträgt ca. 8 Wochen nach Auftragserteilung. Insofern ist mit einer
bezugsfertigen Erstellung der Anlage nicht vor Februar 2015 zu rechnen.
Von den Bewohnern
wird eine Nutzungsentschädigung erhoben. Die Kalkulation dieser Nutzungsentschädigung
wird neben der Miete der Wohnmodule und der Betriebskosten auch die umgelegten
Kosten für das Fundament nebst Zinsen, An- und Abtransport, Montage und
Personalkosten für den Hausmeister enthalten. Die Nutzungsentschädigung wird
durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gedeckt.
Standort Drei Eichen
Da damit gerechnet
werden muss, dass in naher Zukunft noch mehr Asylbewerber unterzubringen sein
werden, wurde der Standort Drei Eichen in die Überlegungen einbezogen.
Nach Abriss des
hintenliegenden, rückwärtigen Gebäudes ist hier ein vergleichbarer Neubau bzw.
die Errichtung von Wohnmodulen zur Unterbringung von Flüchtlingen
planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB zulässig. Die Umgebung ist hier eindeutig
als allgemeines Wohngebiet einzuordnen. Demgemäß richtet sich die Zulässigkeit
nach § 34 (2) BauGB.
Hinsichtlich
Rüstungsaltlasten wurde eine Abfrage bei der Stelle für Luftbildauswertung gestellt,
um den Verdacht auf Kampfmittel zu klären – eine Rückmeldung liegt bis dato
noch nicht vor. Vermutlich gelten für die Untergrundverhältnisse die, die auch
für das B-Plan Nr. 0-86-Gebiet „Eseringen“ vorgefunden wurden (Altlasten). Die
entsprechenden Untersuchungen stehen bei jeglichem Neubau an diesem Standort
an.
Aufgrund der
Erfahrungen mit dem Grundstück Eseringer Straße ist das Grundstück vermutlich
durch eine Kampfmittelbeseitigungsfirma zu sondieren. Für Abbruch des Gebäudes
und Sondierung des Grundstückes sind bereits 85.000,00 € für den Haushalt 2015
angemeldet worden.
Für die Errichtung
einer Wohnanlage in Modulbauweise entstehen dann die o. g. Kosten. Eine
Fertigstellung der Unterkunft ist wegen der aufgezeigten Vorarbeiten nicht vor
Ende 2015 möglich.
Standort Eseringer Straße
Das Gelände liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0-86 „Eseringen“: Der B-Plan liegt im
Entwurf vor (vgl. Vorlage Nr. 2014 0697) und setzt Allgemeine Wohngebiete (WA)
fest. Damit ist grundsätzlich die Errichtung von Wohnmodulen oder von
2-geschossiger Bauweise zulässig.
Zu berücksichtigen
sind die festgesetzten Baufelder und außerdem die festgesetzten Maße der
baulichen Nutzung, die mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 bzw. 0,35 sowie
maximale Gebäudehöhen, die als Trauf- und Firsthöhen bestimmt sind.
Befreiungen von diesen Festsetzungen sind gemäß § 31 (2) BauGB möglich.
Solange der B-Plan
noch nicht in Kraft ist – die sogenannte Planreife gemäß § 33 (1) BauGB liegt
vom Grundsatz her nach der öffentlichen Auslegung (ca. Mitte November 2014) vor
– ist die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da
auch an diesem Standortbereich die Umgebung als allgemeines Wohngebiet (WA)
einzuordnen ist, kann die Errichtung von Unterkünften nach § 34 (2) BauGB
zugelassen werden. Die baulichen Anlagen haben sich dann hinsichtlich des
Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der Umgebung einzufügen.
Hinsichtlich des
Flurstücks 33/36 an der Eseringer Straße ist zu berücksichtigen, dass diese
Fläche über den B-Plan 0-86 „Eseringen“ als WA-Gebiet ausgewiesen und ab dem
kommenden Jahr vermarktet werden sollte. Für die hier vorgesehenen vier
Baugrundstücke und die zugehörige Fläche der als Privatstraße vorgesehenen
Erschließungsstraße rechnet die Liegenschaftsabteilung mit Einnahmen aus dem
Grundstücksverkauf von insgesamt mindestens ca. 310.000 €, je nach Höhe des an
diesem Standort angelehnt an den Bodenrichtwert erzielbaren Preises, und zzgl.
eines Ausbaukostenersatzes für die zu erstellende Privaterschließungsstraße.
Aufgrund der Priorisierungen ist es nicht ausgeschlossen, dass – sofern diese
Fläche nicht mehr benötigt werden sollte – diese Einnahmen noch erzielt werden
können. Offen ist aber in jedem Fall der Zeitpunkt; bislang waren die
Einnahmen verteilt auf die Haushaltsjahre 2015 und 2016 erwartet worden.