Betreff
M i t t e i l u n g; Gewährleistung der Unterbringung von Asylbewerbern;
Bezugsvorlage: 2014 0735
Vorlage
2014 0735/1
Aktenzeichen
50
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Auf der Grundlage der Vorlage 2014 0735 hatte der Rat ein mehrstufiges Konzept zur Gewährleistung der Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen.

 

In der ersten Stufe sollten am Standort Friederikenstraße Wohnmodule für 40 Personen zum 01.03.2015 bereitgestellt werden. Es ist absehbar, dass sich die Fertigstellung der Wohnanlage mindestens bis Juli 2015 verzögert.

 

Ebenso ist aufgrund der nochmals gestiegenen Flüchtlingszahlen davon auszugehen, dass bereits in der ersten Stufe Unterkünfte für mindestens 70 Personen benötigt werden. Die Planungen für die Friederikenstraße wurden daher auf 70 Personen ausgeweitet.

 

Parallel dazu werden die Planungen für die Standorte Drei Eichen sowie Eseringer Straße beschleunigt fortgeführt.

 

Das Land Niedersachsen hat Ende letzten Jahres per Erlass die Verteilquote für die Stadt Burgdorf bis zum 30.09.2015 auf 131 Personen festgesetzt. Zusätzlich zu dieser Quote sind Asylfolgeantragsteller aufzunehmen, sofern sie ursprünglich nach Burgdorf verteilt wurden.

 

Mittlerweile sind alle Asylbewerber aus den Westbalkanländern, die 2014 freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt waren, als Folgeantragsteller wieder in Burgdorf.

 

Die Stadt Burgdorf hat seit dem 01.01.2015 bereits 28 Personen von der Quote (Restquote: 103) und 10 Folgeantragsteller aufgenommen.

 

Insgesamt hat die Stadt Burgdorf aktuell 78 Personen im Flüchtlingswohnheim und 86 Personen in 18 (angemieteten oder stadteigenen) Wohnungen untergebracht.

 

Im Wohnheim können lediglich noch 6 Personen aufgenommen werden. Es wird weiterhin versucht, geeigneten Wohnraum für die Unterbringung anzumieten. Konkret kann derzeit keine weitere Anmietung verzeichnet werden.

 

Sofern der Stadt mehr Personen zugewiesen werden als Unterkunftsplätze vorhanden sind und eine vorübergehende Unterbringung in Hotels nicht möglich ist, muss bis zur Fertigstellung der Unterkünfte in Modulbauweise eine Notunterbringung in einer Sammelunterkunft erfolgen. Zuweisungen haben eine Vorlaufzeit von nur einer Woche, Folgeantragsteller werden ohne Vorankündigung weitergeleitet.

 

Mangels Alternativen wäre in diesem Fall die Mehrzweckhalle in Schillerslage für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten.

 

Die Verwaltung wird über die Entwicklung weiter berichten.