Betreff
Entwurf Stellenplan 2015
Vorlage
2014 0729
Aktenzeichen
10 - Vie
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplans 2015 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Als Anlage zu dieser Vorlage überreiche ich den Entwurf des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2015. Er ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NkomVG). Entsprechend § 5 der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen für den Stellenplan 2015 gegenüber dem Stellenplan 2014 sind nachfolgend aufgeführt. Die Planstellen entwickeln sich wie folgt:

 

Jahr

2013

2014

2015

Veränderung gegenüber Vorjahr

Planstellen Beamte

34

35

34

- 1

Planstellen Beschäftigte

314,5

320

348,75

+ 28,75

Planstellen gesamt

348,5

355

 

382,75

+ 27,75

davon Kindertagesstätten

81,75

93,75

115,5

+ 21,75*

*dv. 13 Stellen aufgrund formeller Änderungen (s. I.2.3.10 sowie I.3.1.2 - keine Personalmehrung) – ohne finanzielle Auswirkungen

 

Entwicklung der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2011

2012

2013

Personalkosten

15.644.511 €

16.105.222 €

16.591.982 €

Anstieg gegenüber Vorjahr

661.953 €

460.711 €

486.760 €

dv. Besoldungs- / Tarif-erhöhung

260.553 €

484.140 €

392.242 €

 

Entwicklung der Personalkosten bei den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2011

2012

2013

Personalkosten

3.080.738 €

3.195.944 €

3.349.708 €

Anstieg gegenüber Vorjahr

280.376 €

115.206 €

153.765 €

dv. Besoldungs- / Tarif-erhöhung

47.326 €

98.584 €

75.744 €

 

Der Personalrat ist angeschrieben mit der Bitte, das Benehmen zum Entwurf des Stellenplanes 2015 herzustellen. Der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Entwurf bekannt gegeben.

 

Hinweis: Als Berechnungsgrundlage für die Personalkosten für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Bei unbesetzten Stellen grundsätzlich die Stufe 2 und bei besetzten Stellen grundsätzlich die Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, VBL). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamte wurde der Status „35 Jahre, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt.

 

 

I Änderungen im Stellenumfang

 

I.1 Stabsstellen

 

I.1.1 Rechnungsprüfungsamt (Abt. 14)

Im Rechnungsprüfungsamt ist die ¼ Stelle einer Schreibkraft der Vergütungsgruppe BAT VII /EG 5 TVöD entbehrlich und kann gestrichen werden. Die Schreibarbeiten werden von den Rechnungsprüfern selbst wahrgenommen.

 

I.1.2 Projektsteuerung (Abt. 16)

Eine ½ Stelle Projektsteuerung wurde über den Stellenplan 2012 mit einer Befristung von zwei Jahren beschlossen. Die Befristung läuft zum 31.10.2014 aus. Die ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT III/II Fallgruppe 1/1b / EG 12 TVöD kann gestrichen werden. Die in der Projektsteuerung gebündelten Aufgaben werden künftig wieder in der Stadtplanungsabteilung (Abt. 61) wahrgenommen.

 

I.2 Fachbereich Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales (FB 1)

 

I.2.1 Abteilung für Schulen, Kultur und Sport (Abt. 40)

 

I.2.1.1 - Schulsachbearbeitung

Die Schulsachbearbeitung wird in weiten Teilen von der Abteilungsleitung wahrgenommen. Daneben steht eine ½ Stelle zur Verfügung, die den Bereich Schulsachbearbeitung und Projektarbeit ergänzt.

 

Nach der Neuorganisation in diesem Bereich ist die Abteilungsleitung seit dem 01.11.2013 neu besetzt. Die ½ Stelle konnte zum 01.05.2014 mit einer Beschäftigten besetzt werden. Im Stellenplan 2014 war hierfür eine 1 Stelle für Beamte (Besoldungsgruppe A 10 BBesG) vorgesehen (je eine ½ in der Abteilung für Schulen, Kultur und Sport und in der Personalreserve). Die Beamtenstelle kann nunmehr gestrichen werden. Im Gegenzug wird eine ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT V b Fallgruppe 1a / EG 9 TVöD eingestellt.

 

Im Bereich Schulen sind derzeit zwei Großprojekte (Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule sowie Einführung der IGS) eng zu begleiten. Diese Projekte binden derzeit nahezu konstant die Personalkapazitäten. Dadurch können die laufenden Arbeiten der Schulsachbearbeitung nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Dies führt zu einem Rückstau in der Bearbeitung von Aufgaben. So werden z. B. Beschaffungen für Schulen nur schleppend durchgeführt. Andere Aufgaben wie z. B. die Einführung von Alarmierungssystemen werden fortlaufend geschoben. Weitere Projekte stehen auch in der Zukunft an: Ersatz der Turnhalle der Gudrun-Pausewang-Grundschule bzw. Errichtung einer Sporthalle für Vereinssport, Inklusion, Erarbeitung einer Schulentwicklungskonzeption (Antrag der SPD-Fraktion aus 2012). Die Abteilungsleitung ist derzeit zudem eng eingebunden in den Freibadumbau.

 

Aus diesen Gründen wird ein zusätzlicher Stellenbedarf von einer ¼ Stelle der Vergütungsgruppe BAT V b Fallgruppe 1a / EG 9 TVöD angemeldet. Die Personalkosten hierfür betragen jährlich rd. 13.900 €.

 

I.2.1.2 Astrid-Lindgren-Grundschule (Abt. 40) - Schulsozialarbeit

Die ½ Stelle der OGS-Koordinatorin in der Astrid-Lindgren-Grundschule kann gestrichen werden. Die Stelleninhaberin ist bereits ausgeschieden. Die Aufgabe wurde von der Schule gegen Zahlung von Sachkosten übernommen.

 

I.2.2 Sozialabteilung – Asylbewerberleistungsgesetz (Abt. 50)

Für diese Aufgaben steht eine ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT Vc/V b Fallgruppe 1b / 1c / EG 9 ku 8 TVöD zur Verfügung, die entsprechend besetzt ist.

 

Aktuell erhalten knapp 100 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bis voraussichtlich 06/2015 sind noch weitere 81 Flüchtlinge aufzunehmen. Bei gleichbleibender Flüchtlingszahl ist auch ab 07/2015 mit Zuweisungen von rd. 100 Personen im Jahr zu rechnen. Die Region Hannover empfiehlt für die Leistungsgewährung (in der Sozialhilfe) einen Personalschlüssel von 1:100 für einen Singulärarbeitsplatz. Neben der reinen Leistungsgewährung ist die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz arbeitsintensiver. Gespräche dauern aufgrund der Verständigungsprobleme länger; Krankenscheine sind auszugeben, spezielle Behandlungen sind genehmigungspflichtig, die Einrichtung der Unterkünfte ist zu stellen usw. Um den steigenden Fallzahlen Rechnung zu tragen, ist die Ausweisung einer weiteren ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT V c/V b Fallgruppe 1b/1c / EG 9 ku 8 TVöD erforderlich. Die Personalkosten hierfür betragen jährlich rd 22.200 €.

 

I.2.3 Jugendverwaltungsabteilung (Abt. 51.1)

In der Jugendverwaltungsabteilung wurden umfangreiche organisatorische Untersuchungen durchgeführt und sämtliche Stellen neu beschrieben. Für alle Stellen wurden Vertretungsregelungen eingeführt und die Stellen zudem bemessen. Im Ergebnis ergeben sich dadurch vielfältigen Änderungsvorschläge für den Stellenplan. Im Einzelnen:

 

I.2.3.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Für die Wahrnehmung der Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe steht eine ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT Vc /V b Fallgruppe 1b / 1c / EG 9 ku 8 TVöD zur Verfügung. Die Aufgabenwahrnehmung ist zunehmend komplexer und umfangreicher geworden. Nicht nur steigende Fallzahlen, sondern auch eine geänderte Rechtsprechung und die abnehmende Bereitschaft der zahlungsverpflichteten Eltern, ihre Zahlungsverpflichtung durch Kostenbeitrag anzuerkennen und ihr nachzukommen, erhöhen den Verwaltungsaufwand. Für die wirtschaftliche Jugendhilfe wurde im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs ein Personalbedarf von 1,2 Stellen berechnet. Zur Berechnung des Personalbedarfs wurden die Personalkapazitäten aller regionsangehörigen Jugendämter sowie der Region Hannover in Vergleich gesetzt. Zudem ist auf dieser Stelle auch die Vertretung für die Aufgabe Unterhaltsvorschuss (I.2.3.2) zu leisten. Der erforderliche Stellenanteil beträgt somit 1,25.

 

Es wird vorgeschlagen, eine weitere ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT V c/V b Fallgruppe 1b/1c / EG 9 ku 8 TVöD einzurichten, so dass insgesamt 1 Stelle zur Verfügung steht. Die Personalkosten für den zusätzlichen Stellenanteil betragen jährlich rd. 24.000 €. Die höherwertigen Aufgaben bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe (u. a. Klagen) sollen künftig von einer Stelle im gehobenen Dienst wahrgenommen werden. Entsprechend wird der fehlende Anteil von einer ¼ Stelle dort eingerichtet (siehe I.2.3.3).

 

I.2.3.2 Unterhaltsvorschuss

Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Unterhaltsvorschussstelle steht eine ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT V c/V b Fallgruppe 1b / 1c / EG 9 ku 8 TVöD zur Verfügung. Derzeit werden rd. 200 laufende Unterhaltsvorschussfälle bearbeitet, hinzu kommen weitere Fälle, die hinsichtlich des Leistungszeitraums abgeschlossen sind, in denen jedoch noch rückständige und an das Land Niedersachsen übergegangene Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden müssen.

 

Eine Umfrage bei den umliegenden Jugendämtern hat ergeben, dass bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 200 Fällen ca. 0,75 – 1 Stelle für die Sachbearbeitung zur Verfügung stehen. Für die genaue Bemessung der Stelle soll das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes genutzt werden. Auf dieser Stelle soll auch die Vertretung der wirtschaftlichen Jugendhilfe (I.2.3.1) erfolgen.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgabe erhält die Stadt von der Region Hannover einen pauschale Zuweisung in Höhe von 27.611 € (Grundlage für die Bemessung ist die Einwohnerzahl). Die Fachabteilung geht davon aus, dass sich durch die Stundenerhöhung auch die Rückholquote, sprich die Einnahme durch die Durchsetzung übergegangener Unterhaltsansprüche gegenüber unterhaltsverpflichteten Elternteilen, erhöhen wird. Derzeit wird lediglich bei monatlichen Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von rd. 29.500 € eine Einnahme in Höhe von rd. 4.500 € erzielt. Die Rückholquote liegt damit bei rd. 15 %. Diese vergleichsweise geringe Rückholquote hat den Landesrechnungshof zur überörtlichen Prüfung veranlasst. Mit zunehmender Rückholquote verringert sich der Eigenanteil der Stadt Burgdorf an den Sachkosten. Ab einer Rückholquote von 30 % besteht kein Eigenanteil mehr. Eine Erhöhung der Rückholquote um 5 % entspricht einer Mehreinnahme in Höhe von rd. 1.500 € monatlich.

 

Es wird vorgeschlagen, eine weitere ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT V c/V b Fallgruppe 1b / 1c / EG 9 ku 8 TVöD einzurichten, so dass insgesamt 1 Stelle zur Verfügung steht. Die Personalkosten für den zusätzlichen Stellenanteil betragen jährlich rd. 24.000 €. Eine Bewertung dieser Stelle steht noch aus. Ggf. wird die Stelle über einen Nachtrag oder im kommenden Stellenplan der Entgeltgruppe 9 zugeordnet.

 

I.2.3.3 Beistandschaften

Für die Wahrnehmung der Aufgaben Beistandschaften stehen 1 ¼ Stellen (50 Wochenstunden) der Besoldungsgruppe A 10 BBesG zur Verfügung. Anhand der Fallzahlen wurden die Stellen neu bemessen. Der Stellenbedarf erhöht sich insgesamt auf 56 Wochenstunden, mithin ist eine zusätzliche ¼ Stelle auszuweisen.

 

Wie unter I.2.3.1 bereits ausgeführt, ist eine ¼ Stelle für Teilbereiche der wirtschaftlichen Jugendhilfe erforderlich. Dieser Bedarf soll bei diesen Stellen mit dargestellt werden.

 

Insgesamt ist somit eine ½ Stelle erforderlich, die mit 16 Wochenstunden besetzt werden soll. Hierfür steht eine Mitarbeiterin zur Verfügung, die nach der Elternzeit ihre Arbeit wieder aufnimmt. Von daher wird vorgeschlagen, eine ½ Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG von der Personalreserve in die Jugendverwaltungsabteilung zu verschieben. Die Personalkosten für 16 Wochenstunden belaufen sich jährlich auf rd. 24.100 €.

 

I.2.3.4 Elterngeld / Betreuungsgeld

Für die Aufgaben Elterngeld und Betreuungsgeld stehen 26,5 Wochenstunden einer Beamtenstelle A9 BBesG im gehobenen Dienst zur Verfügung. Auch hier wurde anhand der Personalschlüssel der Umlandkommunen der Bedarf geprüft. Danach besteht anhand der Fallzahlen ein Stellenbedarf von 35 Wochenstunden. Die Stelleninhaberin muss zudem weitere Aufgaben wahrnehmen. Seit Jahresbeginn 2013 ist sie zuständig für die Beantragung der Finanzhilfen nach §§ 16 und 16 a KitaG, seit 2014 werden die Dienst- und Einsatzpläne für die Kitas in der Fachabteilung erstellt (vorher Personalabteilung). Ab 2015 wird mit dem ElterngeldPlus eine weitere Aufgabe übernommen werden.

 

Von daher wird vorgeschlagen, eine ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT Vc Fallgruppe 1 a / EG 8 TVöD einzurichten. Diese Stelle soll in einem Rahmen von 8 -15 Wochenstunden besetzt werden. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich hierfür auf rd. 17.100 € (bei 15 Wochenstunden).

 

Für die Wahrnehmung der Eltern- und Betreuungsgeldsachbearbeitung erhält die Stadt Burgdorf von der Region Hannover eine pauschale Zuweisung in Höhe von 33.335 € (Bemessungsgrundlage ist die Einwohnerzahl).

 

I.2.3.5 Familienbüro

Die im Familienbüro eingesetzte Mitarbeiterin hat ihre Arbeitszeit von 29,25 auf 13 Wochenstunden reduziert. Die pädagogischen Aufgaben sind auf der Stelle verblieben. Entsprechend kann die vorhandene ¾ Stelle der Entgeltgruppe S 8 auf eine ½ Stelle reduziert werden.

 

Im Gegenzug hat eine bereits in der Abteilung eingesetzte Mitarbeiterin ihre Arbeitszeit um 16,25 Stunden aufgestockt. Für die Verwaltungsmitarbeiterin ist die bestehende ½ Stelle um eine ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT VII/VI b Fallgruppe 1b / 1b / EG 6 ku 5 TVöD aufzustocken. Durch die unterschiedlichen Tarifverträge ist im Ergebnis der Stellenplan um eine ¼ Stelle zu erweitern. Tatsächlich erfolgt aber keine Stundenausweitung.

 

I.2.3.6 ErzieherInnen in Kitas

Für die Einrichtung der neuen Krippe in Otze sind 2 Stellen für ErzieherInnen erforderlich. Die Gesamtzahl der in der Kita Otze betreuten Gruppen erhöht sich durch die Krippe von derzeit drei auf vier Gruppen. Dies wirkt sich stundenerhöhend auf die Anzahl der in der Einrichtung vorzuhaltenden Leitungsstunden aus. Das Nieders. Kindertagesstättengesetz sieht je Gruppe fünf Leitungsstunden vor. Werden vier oder mehr Gruppen in einer Einrichtung betreut, von denen mind. eine Gruppe ganztags betreut wird, sind 10 Leitungsstunden hinzuzurechnen. Die Leitungsstunden für die Kita Otze erhöhen sich damit von derzeit 15 Stunden auf 30 Stunden. Diese 15 Wochenstunden fehlen damit im Gruppendienst, so dass als Ersatz hierfür 1 Stelle ErzieherIn notwendig ist.

 

Zum Kindergartenjahr 2015/2016 sollen die Hortgruppen der Kita Gartenstraße in die Räume der Grund- und Hauptschule I verlegt werden. Dadurch wird die Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe mit 18 Kindern ermöglicht. Hierfür werden 2 Stellen für ErzieherInnen erforderlich. Auch hier ist eine weitere Stelle für den Hort notwendig, da die Kindertagesstättenleitung aufgrund des gestiegenen Leitungsstundenanteils keinen Gruppendienst mehr übernehmen kann.

 

Insgesamt werden somit 6 ErzieherInnenstellen der Entgeltgruppe S 6 TVöD beantragt. Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 256.800 €.

 

I.2.3.7 Sozialassistenten/Sozialassistentinnen

Für die Einrichtung der neuen Krippe in Otze ist 1 Stelle SozialassistentIn erforderlich.

 

Zum Kindergartenjahr 2015/2016 sollen die Hortgruppen der Kita Gartenstraße in die Räume der Grund- und Hauptschule I verlegt werden. Dadurch wird die Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe mit 18 Kindern ermöglicht. Hierfür wird 1 Stelle SozialassistentIn erforderlich.

 

Insgesamt werden somit 2 Stellen SozialassistentInnen der Entgeltgruppe S 3 TVöD beantragt. Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 75.400 €.

 

I.2.3.8 Drittkraft

Für die Einrichtung der neuen Krippe in Otze ist eine ½ Stelle der Entgeltgruppe S 2 TVöD erforderlich. Die Besetzung erfolgt mit 10 Wochenstunden. Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 8.800 €.

 

I.2.3.9 Küchenhilfe

Für die Einrichtung der neuen Krippe in Otze ist eine ¼ Stelle Küchenhilfe der Lohngruppe 1 / 1a Fallgruppe 1.1 / EG 2 ku 1 TVöD erforderlich. Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 7.100 €.

 

I.2.3.10 ErzieherInnen in Kitas / Springer

Durch das Nieders. Kultusministerium wurde jüngst darauf hingewiesen, dass in jeder Gruppe neben der Gruppenleitung eine zweite geeignete Fach- und Betreuungskraft tätig sein muss. Von dieser Regel kann nur in Ausnahmefällen (bspw. kurze Elterngespräche) abgewichen werden. Durch geeignete Maßnahmen hat der Träger sicherzustellen, dass die personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gesichert sind. Der Betrieb einer Gruppe, in der die Personalanforderungen des Nds. Kindertagesstättengesetzes nicht eingehalten werden, ist rechtswidrig.

 

In Anlehnung an die im Stellenplan 2014 aufgenommene Stellenplanregelung, für jede Gruppenkraft eine ganze Stelle im Stellenplan zu hinterlegen, um flexibel auf Betreuungszeitenausweitungen reagieren zu können, sollen auch für Vertretungskräfte ganze Stellen im Stellenplan aufgenommen werden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Vertretungsstellen ist abhängig vom jeweiligen Dienstplan der Kindertagesstätte und dem ermittelten und erforderlichen Vertretungsbedarf. Unter dieser Voraussetzung ist es künftig auch bei Vertretungskräften möglich, flexibel auf Betreuungszeiten- und Gruppenausweitungen sowie unvorhergesehene z. B. krankheitsbedingte Ausfälle zu reagieren. Insgesamt stehen derzeit 9 Stellen für Vertretungskräfte im Stellenplan. Diese sind um 5 Stellen zu erweitern. Zusätzliche Personalkosten sind nicht zu hinterlegen, da der Einsatz weiterhin entsprechend den Erfordernissen der Dienstpläne erfolgt.

 

Die Stellen für Vertretungskräfte werden durchgängig als Erzieherstellen (S 6) bereitgestellt. Können Sozialassistenten / Sozialassistentinnen eingesetzt werden, erfolgt eine tätigkeitsgerechte Eingruppierung nach S 3.

 

Es werden somit 5 Stellen der Entgeltgruppe S 6 TVöD beantragt.

 

I.3 Fachbereich Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung (FB 2)

 

I.3.1 Personalabteilung (Abt. 11)

 

I.3.1.1 Personalsachbearbeitung

Mit dem Stellenplan 2008 fand die letzte personelle Anpassung in der Personalabteilung statt. Seitdem ist die Gesamtzahl der Stellen von 326,5 (Stellenplan 2008) auf 355 (Stellenplan 2014) gestiegen (+9%). Mit der steigenden Zahl der Stellen ist auch der Aufwand in der Personalverwaltung gestiegen. Die stetig steigende Komplexität und neue, sich aus Rechtsprechung und Gesetzgebung ergebende Anforderungen erfordern einen höheren personellen Ressourceneinsatz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufgabenerledigung werden trotz häufig anderslautender Zielsetzungen des Gesetzgebers und der Tarifvertragsparteien stetig unübersichtlicher. Personalauswahlverfahren sind zeitlich aufwendiger geworden. Zwar sind die Bewerberzahlen vielfach gesunken, jedoch kann die fachliche und persönliche Eignung, aber auch die individuelle Erwartungshaltung der Bewerber häufig nur schwerlich mit den Anforderungen der Stelle in Einklang gebracht werden. Immer häufiger muss ein weiteres Auswahlverfahren gestartet werden: z. B. Stellenbesetzungen für die Kindertagesstätten oder für den technischen Bereich (Gebäudewirtschaft).

 

Aus der Personalreserve soll eine ½ Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG in die Personalabteilung verschoben werden. Zeitgleich wird eine ¼ Stelle der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1a / EG 9 TVöD bei den Beschäftigten gestrichen. Im Ergebnis wird eine ¼ Stelle beantragt. Die tatsächliche Besetzung soll zunächst mit 2,75 Wochenstunden erfolgen. Die jährlichen Personalkosten hierfür betragen rd. 3.800 €.

 

I.3.1.2 Personalreserve

Für die in Elternzeit bzw. Sonderurlaub verweilenden Erzieherinnen / Sozialassistentinnen in Kitas wurden früher befristet Vertretungen eingestellt. Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage erhalten die Vertretungskräfte inzwischen unbefristete Verträge. Auch nach Rückkehr der beurlaubten MitarbeiterInnen ist diese Regelung unproblematisch, da immer wieder MitarbeiterInnen in den Kitas ausscheiden, Personal für neue Kitagruppen gesucht wird bzw. andere MitarbeiterInnen in Elternzeit oder Sonderurlaub gehen.

 

Da die Stadt allerdings durch entsprechende Arbeitsverträge an die beurlaubten MitarbeiterInnen gebunden ist, sind hierfür auch entsprechende Stellen im Stellenplan zu hinterlegen. Derzeit befinden sich 8 MitarbeiterInnen in Elternzeit bzw. Sonderurlaub. Personalkosten sind nicht zu hinterlegen. Sobald ein/e MitarbeiterIn den Dienst wieder aufnimmt, wird sie / er entsprechend den Dienstplänen auf den zur Verfügung stehenden Stellen eingesetzt.

 

Für die Personalreserve werden 8 Stellen der Entgeltgruppe S 6 TVöD beantragt. Finanzielle Auswirkungen sind mit dieser Stellenausweisung nicht verbunden.

 

 

I.3.2 Gebäudewirtschaftsabteilung (Abt. 25)

In der Gebäudewirtschaft werden zurzeit folgende Projekte bearbeitet:

 

Projekt

Kostenumfang

Beginn/vorauss. Ende

Brandschutz Aula Gymnasium

220.000 €

Sommer 2011/Winter 2014

Anbau Krippe Weststadt

895.000 €

Sommer 2011/Winter 2014

Erweiterung FW-Haus Weferlingsen

239.000 €

Sommer 2012/Winter 2014

Asylbewerberunterkünfte Sanierung

375.000 €

Sommer 2012/Winter 2014

Erweiterung FW-Haus Schillerslage

161.000 €

Sommer 2012/Winter 2015

Sanierung Gymnasium Trakte A und B

670.000 €

Sommer 2012/Sommer 2015

Verlegung GPGS Trakt C

8.100.000 €

Sommer 2012/Sommer 2016

Sporthalle Prinzhornschule Sanierung

305.000 €

Sommer 2012/Winter 2016

Sporthalle Otze Sanierung

305.000 €

Sommer 2012/Winter 2016

Rathausneuorganisation*

9.000.000 €

Sommer 2012/Winter 2018

Kita Ehlershausen Dachsanierung

155.000 €

Sommer 2013/Winter 2014

Hallenbad Dachsanierung / Fassade

700.000 €

Anfang 2013/Sommer 2015

Sanierung Freibad

2.500.000 €

Sommer 2013/Sommer 2015

Neubau Sporthalle (Ersatz für TSV)

2.500.000 €

Sommer 2013/Winter 2018

Gärtnerbauhof (Ertüchtigung)*

1.000.000 €

Winter 2013/Sommer 2016

Umbau Verwaltungsstelle Otze zur Krippe

295.000 €

Frühjahr 2014/Sommer 2015

Summe

27.420.000 €

 

* Entscheidung steht noch aus, grob geschätzte Sanierungskosten

 

Im Bereich der größeren Projekte hat eine Konzentration auf einen Mitarbeiter stattgefunden. Zur Entlastung wurden einige Projekte auf andere Mitarbeiter, zum Teil sogar auf Bautechniker, übertragen. Dadurch werden aber andere fachliche Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen, so z. B. E-Checks der städtischen Liegenschaften, Funktionserhaltung der Blitzschutzanlagen, Maßnahmen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bauordnung, Sicherheit, Hygiene.

 

Wie bereits auch an anderer Stelle (z. B. über den Entwurf Stellenplan 2014) berichtet, erlaubt die derzeitige Personalkapazität kein vorausschauendes Arbeiten. Eine systematische Bauunterhaltung findet nicht statt. Als Beispiel wird auf den Bericht zum baulichen Zustand der Schulgebäude (Vorlage 2012 0163/1) verwiesen. Die dort aufgeführten Mängel konnten bislang nur punktuell beseitigt werden, eine Fortschreibung der Aufstellung ist nicht zuletzt durch viele unvorhergesehene und nicht planbare Maßnahmen nur sehr eingeschränkt möglich. Viele städtische Gebäude sind älter als 40 Jahre und aus finanziellen Gründen in den letzten Jahrzehnten nur sehr dürftig baulich unterhalten worden. Der Sanierungsstau in diesen Gebäuden ist hoch.

 

Ende 2006 wurde ein Facility-Management-Programm angeschafft (CAFM-Programm). Eine wesentliche Voraussetzung für den effektiven Softwareeinsatz ist eine umfassende und verlässliche Gebäudedatenbasis, die seinerzeit nicht vorhanden war. 2008/2009 erfolgte über eine Fremdfirma die Grunddatenerfassung und Implementierung in das System. Die Aufnahme weiterer Daten sowie die notwendige Pflege des sich ständig ändernden Datenbestandes konnte in den Folgejahren nicht erreicht werden. Ein effektiver Softwareeinsatz ist von daher derzeit nicht möglich. Einzelne Aufgaben, wie z. B. die Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen wurden daher in 2012 und 2013 für insgesamt rd. 40.000 € vergeben. Für den Haushalt 2015 ist ein Betrag in Höhe von 30.000 € angemeldet, um dringend notwendige Gebäudedaten für die seit Einführung der Doppik gesetzlich vorgeschriebene Inventarisierung aufzunehmen. Eine zeitnahe Aktualisierung des Datenbestandes ist Grundlage aller weiteren Aufgaben in der Gebäudewirtschaft und führt insgesamt zu kürzeren Bearbeitungszeiten (z. B. Ausschreibung der Gebäudereinigung – einfachere Flächenermittlungen).

 

Folgende Änderungen werden für den Bereich Gebäudewirtschaft vorgeschlagen:

 

I.3.2.1 Gebäudetechnik

Über den Stellenplan 2012 wurde für zwei Jahre befristet eine zusätzliche Stelle für eine/n Bautechniker/in mit der Vergütungsgruppe BAT V c/V b Fallgruppe 17/16a / EG 9 ku 8 TVöD eingerichtet. Bereits über den Stellenplan 2014 wurde die Entfristung dieser Stelle vorgeschlagen. Auf die ausführliche Begründung (siehe Vorlage Nr. 2013 0457) wird verwiesen. Beschlossen wurde eine Verlängerung der Befristung bis zum 30.06.2016.

 

Die dort dargestellte Situation hat sich seitdem verschärft, da seit Anfang 2014 die Ingenieurstelle Gebäudetechnik mit dem Ausscheiden eines langjährigen Mitarbeiters zum Herbst 2013 nicht dauerhaft neu besetzt werden konnte. Erst zum 13.10.2014 konnte nunmehr ein Mitarbeiter auf dieser Stelle eingestellt werden.

 

Die Entfristung der Stelle Gebäudetechnik wird beantragt. Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 48.000 €.

 

I.3.2.2 Neu-/Umbau-/Sanierungsmaßnahmen

Aufgrund des laufenden Arbeitsdrucks wurde neben den bereits vorhandenen umfangreichen Mehrstunden auch in erheblichem Maß Urlaub aus dem Jahr 2013 mit in das Jahr 2014 übernommen, der bis heute nicht abgebaut ist. Der aktuell noch nicht in Anspruch genommene Urlaub für das laufende Jahr beläuft sich auf 202 Tage in der Gebäudewirtschaft (Stand 19.08.14). Zum Vergleich: Die Jahresarbeitszeit einer Vollzeitstelle beträgt 232 Tage.

 

Zur Sicherstellung der Durchführung der laufenden Projekte und auch künftig zu erwartenden weiteren Projekte wird vorgeschlagen, eine zweite Stelle Bauingenieur/Architekt der Vergütungsgruppe BAT IV a/III Fallgruppe 1 / 1c / EG 11 TVöD einzustellen. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf rd. 54.900 €.

 

Darüber hinaus wird der Bedarf für eine weitere einzurichtende Stelle Bauingenieur / Architekt der Vergütungsgruppe BAT IV b/IV a Fallgruppe 1 / 1c / EG 10 TVöD gesehen zur Begleitung der kleineren Projekte und der im Moment hinsichtlich des Arbeitaufwandes nicht planbaren Baumaßnahmen (z. B. Inklusion, Einrichtung IGS, Neu-/Anbau Kindergarten oder Krippe). Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf rd. 52.900 €.

 

I.3.2.3 CAFM-Programm

Seit dem 30.06.2010 ist eine ½ Stelle Schreibkraft der Vergütungsgruppe BAT VII / EG 5 TVöD nicht mehr besetzt. Die Position einer Schreibkraft ist nicht erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, die ½ Stelle Schreibkraft zu streichen und im Gegenzug eine Stelle VermessungstechnikerIn/BauzeichnerIn der Vergütungsgruppe BAT Vc Fallgruppe 19 / EG 8 TVöD einzustellen, so dass im Ergebnis der Stellenplan um eine ½ Stelle erweitert wird.

 

Auf dieser Stelle sollen die Bestandspflege sowie die operative und administrative Vorgangsbearbeitung im CAFM-Programm wahrgenommen werden. Zudem sollen die technischen MitarbeiterInnen von der/dem StelleninhaberIn bei den umfangreichen Arbeiten im Zuge von Vergaben unterstützt werden.

 

Die jährlichen Personalkosten für die Stelle betragen rd. 44.300 €.

 

 

I.4 Fachbereich Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt (FB 3.1)

 

I.4.1 Stadtplanungsabteilung (Abt. 61) – Stadtplanung

Wie unter I.1.2 bereits ausgeführt, fallen die Aufgaben der Stabsstelle Projektsteuerung wieder in die Stadtplanungsabteilung zurück. Daneben weist die Fachabteilung auf weitere wichtige Projekte, die eine mindestens befristete Ausweisung einer weiteren Stelle Stadtplanung der Vergütungsgruppe BAT IV a / III Fallgruppe 1b / 1b / EG 11 TVöD erfordern.

 

Weitere größere Projekte (siehe auch Projektliste, Stand vom 22.01.14 – vorgestellt in der Sitzung des Bauausschusses am 27.01.2014):

·         Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

·         Wohnbebauung S 3 im Südosten der Kernstadt

·         Gewerbepark Nordwest, 2. Abschnitt

·         Neue Wohnbaugebiete in den Ortschaften Ehlershausen und Schillerslage

·         B-Plan Gärtnerbauhof am vorhandenen Standort bzw. B-Plan für neuen Standort Bauhöfe

·         Windenergienutzung

·         Aktualisierung des kommunalen Einzelhandelkonzeptes

 

Die jährlichen Personalkosten hierfür betragen rd. 64.900 €.

 

 

I.5 Fachbereich Tiefbau, Straßen, Grünflächen (FB 3.2)

 

I.5.1 Tiefbauverwaltungsabteilung (Abt. 66.1) - Straßenrecht

Im Stellenplan steht für die Bearbeitung von Beitragsabrechnungen u. a. eine Stelle der Vergütungsgruppe  BAT Vc Fallgruppe 1b / EG 9 ku 8 TVöD mit einem kw-Vermerk 31.12.2014 zur Verfügung. Diese Stelle läuft somit aus.

 

Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen gegen die Stadt Burgdorf wurde festgestellt, dass alle straßenrechtlichen Widmungen zwischen 1984 und 2009 nicht den förmlichen Vorschriften bei der amtlichen Bekanntmachung entsprachen und somit nicht wirksam geworden sind. Daneben erfolgten in dem Zeitraum auch zahlreiche Widmungen sog. „unerheblicher“ Flächen, die ohne gesonderten Ratsbeschluss, sondern per Aktenvermerk als gewidmet eingestuft wurden. Auch hier verlangt die aktuelle Rechtsprechung, ein förmliches Verfahren zur Widmung nachzuholen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit (z. B. für die Erhebung von Beiträgen oder Straßenreinigungsgebühren) ist eine Überarbeitung dringend erforderlich. Mit der Überprüfung kann zeitgleich eine verlässliche Grundlage für das Liegenschaftskataster ALKIS sowie das Straßenkataster Tifosy geschaffen werden. Für die Prüfung, förmliche Widmung, Neuanlage Straßenbestandsverzeichnis, dessen Führung rechtlich gefordert ist, Erfassung in den Katastern besteht ein Zeitbedarf von rd. 7 Std / je Fall. Bei rd. 450 Straßen ergibt sich somit ein Arbeitsbedarf von rd. 3.150 Stunden, der einem Vollzeitarbeitsplatz für einen Zeitraum von 2 Jahren entspricht.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, eine befristete Stelle der Vergütungsgruppe BAT VII / VI b Fallgruppe 1b / 1b / EG 6 ku 5 TVöD (entsprechende Neubewertung) für zwei Jahre einzustellen.

 

Die jährlichen Personalkosten hierfür betragen rd. 42.800 €.

 

I.5.2 Tiefbauabteilung (Abt. 66) – Gärtnerbauhof

In 2013 wurde auf Grundlage der Vorlage 2013 0424 die Rekommunalisierung der Friedhofspflege zum 01.11.2015 beschlossen. Für die Übernahme der Pflege- und Bestattungsarbeiten ist es erforderlich, zwei weitere Gärtnerstellen zu schaffen.

 

Die tatsächliche Besetzung ist zum 15.09.2015 geplant.

 

Die jährlichen Personalkosten für zwei Stellen der Lohngruppe 4 / 5 / 5a / EG 5 TVöD belaufen sich auf rd. 78.200 €.

 

I.5.3 Tiefbauabteilung (Abt. 66) – Bauhof

Eine Stelle Straßenbauer der Lohngruppe 5 / 6 / 6a Fallgruppe 1.1 / 2 / EG 6 ist mit einem Kw-Vermerk versehen. Der bisherige Stelleninhaber hat im Frühjahr 2014 die Stelle innerhalb des Bauhofs gewechselt, so dass diese Stelle frei wurde. In diesem Zuge wurde seitens der Fachabteilung darauf verwiesen, dass eine Wiederbesetzung dieser Stelle dringend erforderlich ist. Auf der Stelle liegen Aufgaben im Bereich der Straßenunterhaltung sowie die Durchführung des Winterdienstes. Ohne erneute Stellenbesetzung konnte die Verkehrssicherungspflicht nicht weiter gewährleistet werden. Deshalb bat die Fachabteilung, die Stelle unbefristet einzurichten und wiederzubesetzen. Unter Einbeziehung der Mehrheitsgruppe wurde die Stelle zum 01.07.2014 neu besetzt. Es wird somit vorgeschlagen, den kw-Vermerk nunmehr zu streichen.

 

Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf rd. 44.600 €.

 

 

II Tarifrechtliche Anpassungen und tatsächliche Auswirkungen

 

II.1 Fachbereich Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales (FB 1)

 

II.1.1 Abteilung für Schulen, Kultur und Sport (Abt. 40)

Die ½ Sachbearbeitungsstelle mit der Hauptaufgabe „Verwaltung und Betrieb Sportstätten“ (bisher Vergütungsgruppe BAT VI b, Fallgruppe 1a / EG 6 TVöD) wurde neu bewertet. Die Stelle ist nunmehr nach der Vergütungsgruppe BAT VII, Fallgruppe 1 a / EG 5 TVöD eingestuft. Die jährlichen Personalkosten senken sich damit um rd. 900 € auf rd. 21.400 €.

 

II.1.2 Abteilung für Schulen, Kultur und Sport - Hallenfreibad (Abt. 40)

Die bislang unter dem Waldbad Ramlingen geführte ½ Stelle der Vergütungsgruppe BAT VI b / Vc Fallgruppe 1 / 3 / EG 8 ku 6 ist zum Hallenfreibad zu verschieben. Der Personaleinsatz erfolgt tatsächlich im Hallenfreibad. Für das Waldbad Ramlingen wird kein Personal gestellt.

 

II.1.3 Sozialabteilung (Abt. 50)

Über den Stellenplan 2014 wurden weitere 0,5 Stellenanteile für den Bereich Eingliederungshilfe / ambulante Hilfe zur Pflege geschaffen. Im Textteil der Stellenplanvorlage war die korrekte Wertigkeit nach Vergütungsgruppe BAT V c/ V b Fallgruppe 1b / 1c / EG 9 ku 8 TVöD genannt. In der an die Kommunalaufsicht übersandten Übersicht waren die Stellenanteile jedoch der Vergütungsgruppe BAT Vc Fallgruppe 1 a / EG 8 TVöD zugeordnet. Dieser Übertragungsfehler ist über den Stellenplan 2015 zu korrigieren.

 

II.1.4 Sozialabteilung (Abt. 50)

Eine Sachbearbeitungsstelle für die Grundsicherung ist als Beamtenstelle A 9 BBesG im gehobenen Dienst ausgewiesen. Tatsächlich ist die Stelle besetzt mit einem Beamten aus dem mittleren Dienst. Von daher wird vorgeschlagen, die Stelle entsprechend auch für den mittleren Dienst auszuweisen.

 

II.1.5 Jugendverwaltungsabteilung (Abt. 51.1)

Die Sachbearbeitungsstelle Elterngeld/Betreuungsgeld ist als Beamtenstelle A 9 BBesG im gehobenen Dienst ausgewiesen. Tatsächlich besetzt ist die Stelle mit einer Beamtin aus dem mittleren Dienst. Von daher wird vorgeschlagen, die Stelle entsprechend auch für den mittleren Dienst auszuweisen.

 

Im Zuge der Neuorganisation der Aufgaben in dieser Abteilung wird die Bewertung dieser Stelle auch geprüft. Die Stelle wird evtl. nach Besoldungsgruppe A 9 BBesG im mittleren Dienst mit Zulage bewertet. Die jährlichen Personalkosten erhöhen sich damit um rd. 4.800 € auf rd. 61.800 €.

 

II.1.6 Jugendverwaltungsabteilung (Abt. 51.1) / Jugendamt (Abt. 51.2)

Für die Aufgabe Erziehungsbeistandschaften in Kindergärten steht eine Stelle der Entgeltgruppe S 12 TVöD zur Verfügung. Eine ¾ Stelle ist dabei dem Jugendamt zugeordnet und eine ¼ Stelle der Jugendverwaltungsabteilung. Aus organisatorischen Gründen soll die ¼ Stelle auch dem Jugendamt zugeordnet werden, so dass die gesamte Aufgabe unter einer Abteilungsleitung ausgeführt wird.

 

 

II.2 Fachbereich Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung (FB 2)

 

II.2.1 Berufsanfänger (Abt. 11)

Im Haushaltsjahr 2015 werden voraussichtlich 4 Auszubildende ihre Ausbildung beenden.

 

3 Verwaltungsfachangestellte                                                                   EG 5

1 Stadtinspektorenanwärterin                                                                  EG 9

 

Allen Auszubildenden soll – wie in der Vergangenheit – die Möglichkeit gegeben werden, Berufserfahrungen in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Berufsanfänger/in zu sammeln. Gem. § 16a TVAöD werden Auszubildende bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“ im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe ent­gegenstehen.

 

Zum Zeitpunkt der Stellenplanaufstellung ist im Regelfall nicht absehbar, ob entsprechende Stellen zur Verfügung stehen werden. Da eine befristete Weiterbeschäftigung auch unter sozialen Gesichtspunkten ermöglicht werden soll, stehen dafür im Anhang des Stellenplans (Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte) entsprechende Kapazitäten zur Verfügung.

 

Die Stadtinspektorenanwärterin steht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, so dass der TVAöD keine Anwendung findet. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll der Anwärterin im Anschluss an den Vorbereitungsdienst die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung geboten werden. Freie Beamtendienstposten stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

Je Berufsanfänger bei EG 5 TVöD ist von jährlichen Personalkosten von rd. 35.500 € auszugehen, bei EG 9 TVöD belaufen sich die jährlichen Kosten auf rd. 42.400 €. Insgesamt betragen die jährlichen Personalkosten rd. 148.900 €.

 

II.2.2 Stadtkasse (Abt. 21)

Eine Stelle Buchhaltung wurde neu bewertet (bisher Vergütungsgruppe BAT Vc Fallgruppe 1a / EG 8 TVöD). Die Überprüfung der Bewertung aufgrund geänderter Tätigkeiten ergab eine Einstufung in die Vergütungsgruppe BAT VI b Fallgruppe 1 a / EG 6 TVöD. Da die Stelle besetzt ist, wird vorgeschlagen, dieser Stelle einen ku-Vermerk beizufügen (EG 8 ku 6 TVöD bei Neubesetzung). Die Personalkosten ändern sich derzeit nicht.

 

II.2.3 Gebäudewirtschaftsabteilung (Abt. 25)

Die Technikerstelle Gebäudeunterhaltung (bisher Vergütungsgruppe BAT V b, Fallgruppe 16 / EG 9 TVöD) wurde bereits 2012 neu nach der Vergütungsgruppe BAT V c / V b, Fallgruppe 17 / 16a / EG 9 ku 8 TVöD bewertet. Aufgrund der Altersteilzeit des damaligen Stelleninhabers kann diese Änderung erst zum jetzigen Stellenplan umgesetzt werden. Der neue Stelleninhaber erhält von Anfang an die neu festgesetzte Eingruppierung. Die jährlichen Personalkosten senken sich damit um rd. 2.600 € auf rd. 44.300 €.

 

II.2.4 Gebäudewirtschaftsabteilung (Abt. 25)

Die Ingenieurstelle Gebäudetechnik (bisher Vergütungsgruppe BAT IV b / IV a, Fallgruppe 1a / 1 b / EG 10 TVöD) wurde neu bewertet. Die Stelle ist nunmehr nach der Vergütungsgruppe BAT IV a / III, Fallgruppe 1 / 1c / EG 11 TVöD eingestuft. Die Zustimmung der Kommunalaufsicht liegt vor. Die jährlichen Personalkosten steigen damit um rd. 2.000 € auf rd. 54.900 €.

 

 

II.3 Fachbereich Tiefbau, Straßen, Grünflächen (FB 3.2)

 

II.3.1 Tiefbauabteilung (Abt. 66)

Zwei Ingenieurstellen Straßenbau (bisher Vergütungsgruppe BAT IV b / IV a, Fallgruppe 1a / 1 b / EG 10 TVöD) wurden neu bewertet. Die Stellen sind nunmehr nach der Vergütungsgruppe BAT IV a / III, Fallgruppe 1 / 1c / EG 11 TVöD eingestuft. Die Zustimmung der Kommunalaufsicht liegt vor. Die jährlichen Personalkosten steigen damit je Stelle um rd. 4.000 € auf rd. 64.900 €.

 

III Nachrichtliche Informationen

 

III.1 Abteilung für Schulen, Kultur und Sport (Abt. 40)

Für das neu zu besetzende Schulsekretariat IGS werden die erforderlichen Stundenanteile über die vorhandenen Stellen Schulsekretariate der Vergütungsgruppe BAT VII / EG 5 TVöD abgedeckt. Die Schaffung weiterer Stellenanteile ist nicht notwendig.

 

III.2 Jugendverwaltungsabteilung (Abt. 51.1)

Für den Bereich Amtsvormundschaften steht eine ¾ Stelle der Vergütungsgruppe BAT IV b Fallgruppe 1 a / EG 9 TVöD zur Verfügung. Besetzt wurden ursprünglich 19,5 Wochenstunden. Seit dem 01.09.2014 wurden aufgrund höherer Fallzahlen 25 Wochenstunden zur Verfügung gestellt. Regionsweit wird von den Stelleninhabern die Anpassung des Personalschlüssels von derzeit 1:50 auf 1:40 gefordert. Soweit bei der Abrechnung im Zuge des Jugendhilfekostenausgleichs die Region Hannover diesen Personalschlüssel erhöht, ist eine entsprechende Anpassung auch für den Bereich der Stadt Burgdorf vorgesehen.

 

III.3 Teil B Sonderübersicht über die Planstellen der Beamten

In der Tiefbauverwaltungsabteilung ist eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 10 bis auf Weiteres mit einer Beschäftigten besetzt. Entsprechend wird diese Stelle in der Sonderübersicht über die Planstellen der Beamten, die mit Beschäftigten besetzt sind, ausgewiesen.

 

 

Anlage: Entwurf Stellenplan 2015