Betreff
Grundsatzentscheidung zur Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule - Bezugsvorlage 2013 0420
Vorlage
2013 0420/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird als weiterhin eigenständig zu führende Schule in den Trakt C des Gymnasiums verlegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. Dazu gehört zunächst die Beauftragung von Architekten- und Fachingenieurleistungen für das anstehende Vergabeverfahren.

 

Dieser Beschluss ergeht aufgrund folgender Prämissen:

·         Es wird angestrebt, den Umzug der Gudrun-Pausewang-Grundschule zum Schuljahresbeginn 2015/2016 umzusetzen.

·         Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird grundsätzlich dreizügig geführt.

·         Es wird ein prozessbegleitender Ausschuss mit Vertretern beider Schulen, der Schülervertretung des Gymnasiums, der Eltern, der Politik sowie der Verwaltung eingerichtet, welcher die fortschreitenden Planungen und die Umsetzung begleitet.

·         Zentrale Fragestellungen, wie z.B. zur Schulhofgestaltung und Pausenorganisation, Sicherstellung ausreichender Parkmöglichkeiten für Lehrer und Schüler, Gewährleistung der Versorgung (Mensa) werden unter Berücksichtigung und Einbindung der Interessen von Schulen und Schülern gelöst. Es soll geprüft werden, ob ein zusätzlicher Bewegungsraum für die GPGS eingerichtet werden kann.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 02.09.2013 wurde die Vorlage mit folgenden zwei Ergänzungen empfehlend beschlossen:

 

  1. Im prozessbegleitenden Ausschuss soll ebenfalls eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter des Gymnasiums vertreten sein.
  2. Bei den in der Vorlage genannten zentralen Fragestellungen soll ebenfalls die Schaffung eines zusätzlichen Bewegungsraums für die GPGS berücksichtigt werden.