Betreff
Grundsatzentscheidung zur Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule
Vorlage
2013 0420
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag (Grundsatzentscheidung):

 

Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird als weiterhin eigenständig zu führende Schule in den Trakt C des Gymnasiums verlegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. Dazu gehört zunächst die Beauftragung von Architekten- und Fachingenieurleistungen für das anstehende Vergabeverfahren.

 

Dieser Beschluss ergeht aufgrund folgender Prämissen:

·         Es wird angestrebt, den Umzug der Gudrun-Pausewang-Grundschule zum Schuljahresbeginn 2015/2016 umzusetzen.

·         Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird grundsätzlich dreizügig geführt.

·         Es wird ein prozessbegleitender Ausschuss mit Vertretern beider Schulen, der Eltern, der Politik sowie der Verwaltung eingerichtet, welcher die fortschreitenden Planungen und die Umsetzung begleitet.

·         Zentrale Fragestellungen, wie z.B. zur Schulhofgestaltung und Pausenorganisation, Sicherstellung ausreichender Parkmöglichkeiten für Lehrer und Schüler, Gewährleistung der Versorgung (Mensa) werden unter Berücksichtigung und Einbindung der Interessen von Schulen und Schülern gelöst.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Vorlage 2013 0371 am 25.06.2013 beauftragt, eine vertiefte Grundlagenermittlung und Vorplanung für die künftige Unterbringung der Gudrun-Pausewang-Grundschule (GP-GS) anhand der Variante II (Umzug in den sanierten C-Trakt des Gymnasiums) erstellen zu lassen. Derzeit laufen die Untersuchungen am Trakt C insb. hinsichtlich statischer, brandschutzrechtlicher und sonstiger Fachbelange als Grundlage für die weiteren architektonischen Planungen.

 

Im Zuge der Planung des weiteren Prozessverlaufs wurde deutlich, dass nicht alle der von der SPD-Fraktion eingereichten Fragestellungen ohne die Erstellung zweier aufeinander abgestimmter Gesamtkonzepte für die Trakte A+B (Gymnasium) sowie Trakt C (GP-GS) beantwortet werden können. Alle Antworten könnten frühestens Mitte/Ende 2014 vorliegen. Damit wäre eine Fertigstellung der notwendigen Gesamtmaßnahmen unter Fortführung des Schulbetriebs im Jahr 2015 nicht mehr möglich.

 

Vor dem Hintergrund des im Rahmen der Bereisung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport deutlich gewordenen desolaten baulichen Zustands der PG-GS sieht die Verwaltung dringlichen Handlungsbedarf. Mit dieser Vorlage wird daher vorgeschlagen, eine politische Grundsatzentscheidung zu treffen, um den Planungsprozess zügig vorantreiben und eine tragbare Lernsituation in einer zukunftsfähigen GP-GS im Jahr 2015 wiederherstellen zu können. Dabei sind insbesondere aus den pädagogisch-konzeptionellen Grundsätzen erwachsenden Interessen beider Schulen, Gymnasium und GP-GS, angemessen zu berücksichtigen.

 

Aus diesem Grund empfiehlt sich die Einrichtung eines planungs- und baugleitenden Ausschusses, in dem die zu beteiligenden Personengruppen (Vertreter beider Schulen, der Eltern der Politik und der Verwaltung) vertreten sind.

 

Das mit Vertretern der Gudrun-Pausewang-Grundschule abgestimmte Raumkonzept, das in Teilen noch verfeinert werden muss, geht von einer Dreizügigkeit dieser Grundschule aus. Eine dauerhaft höhere Zügigkeit ist vor dem Hintergrund gesunkener Kinderzahlen nicht zu erwarten; höhere Kinderzahlen in einem Schulbezirk müssten durch insgesamt veränderte Schulbezirke gelenkt werden.

 

Daneben ist im Raumkonzept die Unterbringung des (derzeit einzigen) Schulkindergartens vorgesehen, der einen eigenen Raum (Flächenbedarf: allgemeiner Unterrichtsraum) benötigt. Der Schulkindergarten kann auch an jedem anderen Grundschulstandort vorgehalten werden.

 

Des Weiteren sieht das Raumkonzept vor, dass die Angebote der ‚Offenen Ganztagsschule‘ (mit Ausnahme der Mittagsverpflegung) im C-Trakt abgebildet werden können. Die aus der Inklusion erwachsenden Bedarfe - soweit derzeit erkennbar - haben in dem Raumkonzept ebenfalls Berücksichtigung gefunden.

 

Ein klassisches Hortangebot (in der Schulzeit täglich vier Stunden von Montag - Freitag im Anschluss an die Schulzeit, in den Sommerferien ganztags von Montag - Freitag) ist an diesem Standort perspektivisch nicht vorgesehen. Hierzu trifft die aktuelle Kindertagesstättenplanung folgende Aussage:

 

Schulkinderbetreuung/Hort/Offene Ganztagsschule

 

Seit dem 01.08.2011 wird die Offene Ganztagsschule an allen Grundschulen für die Jahrgänge 1 - 4 angeboten. Dieses Angebot hat dazu geführt, dass sich die Hortnachfrage verringert hat.

 

Die Auswertung von Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Hort und Ganztagsschule hat ergeben, dass hier ein einheitliches Angebot an den jeweiligen Schulen erforderlich ist. Mittelfristig sollen deshalb die Hortgruppen weitgehend aufgegeben und ein Teil des pädagogischen Personals der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Lösung könnte der Stamm der Betreuungskräfte an der Offenen Ganztagschule geringfügig erweitert werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, den Betreuungsbedarf (ohne Ferienbetreuung) ab 7.00 Uhr bis zum Schulbeginn sowie ab Schluss der Offenen Ganztagsschule bis 17.00 Uhr abzudecken.

 

Die konkrete Ausgestaltung einer erforderlichen Betreuung der an der OGS teilnehmenden Kinder über 15.30 Uhr hinaus und in den Schulferien müsste im weiteren Verfahren geklärt werden; der künftig vorhandene Raumbestand wird hierfür als ausreichend angesehen.