Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Burgdorf beschließt die Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf. Die
Richtlinien sollen rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.
Eine
Ausfertigung der Richtlinien wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.
Sachverhalt und Begründung:
Als Anlage übersende ich den Entwurf der Sportförderrichtlinien 2013 in der Fassung des Beratungsstandes des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport. Dieser hat Veränderungen in Ziffern 4 und 5 vorgeschlagen.
Bei Ziffer 4 soll die Bagatellgrenze entfallen, die ermittelten Zuschussbeträge unter 100,00 € sollen auf die jeweils nächsten 10,00 € aufgerundet werden.
Über die Entscheidungsbefugnis gem. Ziffer 5.1 der Richtlinien soll im Verwaltungsausschuss abschließend entschieden werden.
Zu Ziffer 5.2 bestand Einvernehmen im Fachausschuss, hinsichtlich der zu gewährenden Darlehen eine Obergrenze nicht festzusetzen.
Anlage