Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
ca. 29.540 € (Satzung gem. Anlage 1) ca. 42.200 € (Satzung gem. Anlage 2) |
12200.442100/ 12600.442100 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Schiedspersonen der Stadt Burgdorf wird in der sich aus der Anlage _______ der Vorlage BV 2023 0636/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 30.11.2023 war im Zuge der Beratung der Ursprungsvorlage gebeten worden, den Entwurf der Satzung mit dem Stadtkommando abzustimmen.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Schiedspersonen der Stadt Burgdorf ist am 11.01.2024 feuerwehrintern erörtert worden. Die dort formulierten Änderungswünsche/ Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sind am 27.02.2024 als Protokoll/ Mitschrift (Anlage 4) übermittelt worden. Die entsprechenden Begründungen sind der Anlage zu entnehmen. Die Änderungswünsche/ Hinweise sind in die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Schiedspersonen der Stadt Burgdorf (Anlage 2 - Variante nach feuerwehrinterner Überarbeitung) eingearbeitet worden. Folgende begleitende Hinweise sind seitens der Stadtverwaltung anzuzeigen:
§ 2 Abs. 1 und 2 (Aufwandsentschädigung):
Die Änderungswünsche hätten zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 10.080 € zur Folge.
Folgende Staffelungen bestehen derzeit in den Ortsfeuerwehren (§ 2 Abs. 2):
Atemschutzgerätebeauftragte
- 1 bis 5 Atemschutzgeräte: Ortsfeuerwehren Hülptingsen sowie Weferlingsen (1x Atemschutzgerätebeauftragte*r),
- 6 bis 12 Atemschutzgeräte: Ortsfeuerwehren Dachtmissen, Heeßel, Otze, Ramlingen-Ehlershausen sowie Schillerslage (1x Atemschutzgerätebeauftragte*r sowie 1x stellv. Atemschutzgerätebeauftragte*r),
- Ab 13 Atemschutzgeräte: Ortsfeuerwehr Burgdorf (2x Atemschutzgerätebeauftragte*r).
Gerätebeauftragte
- 1 bis 2 Fahrzeuge: Ortsfeuerwehren Dachtmissen, Hülptingsen, Schillerslage sowie Weferlingsen (1x Gerätebeauftragte*r),
- 3 bis 6 Fahrzeuge: Ortsfeuerwehren Heeßel, Otze sowie Ramlingen-Ehlershausen (1x Gerätebeauftragte*r sowie 1x stellv. Gerätebeauftragte*r),
- Ab 7 Fahrzeugen: Ortsfeuerwehr Burgdorf (2x Gerätebeauftragte*r).
§ 2 Abs. 3 (Aufwandsentschädigung; Doppelfunktionen):
Die Minder- und Mehraufwendungen dieser gewünschten Regelung können weiterhin nicht hinreichend kalkuliert werden, da das Wahlverhalten der Angehörigen der Stadt- und Ortsfeuerwehren nicht beeinflusst werden kann.
§ 2 Abs. 6 (Aufwandsentschädigung; Brandsicherheitswachen):
Gem. § 26 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) dürfen Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen im Fall eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache durchgeführt werden.
Aufgaben einer Brandsicherheitswache sind
u.a.:
·
die
Überprüfung und Freihaltung der Notausgänge sowie der Aufstell- und
Bewegungsflächen für die Feuerwehr (Falschparker u.a.),
·
Überprüfen
der Funktionsfähigkeit der Alarmierungseinrichtungen und der Technik für
Durchsagen an alle Anwesenden,
·
Überprüfung
der Zugänglichkeit von Feuerlöschern und Wandhydranten,
·
Die
Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen wie
Feuerlöscher, Schutzvorhänge, Brandmeldeanlage u.a.,
·
Überprüfung
der Zugänglichkeit und Kennzeichnung der Rettungs- und Fluchtwege,
·
die
Alarmierung der Feuerwehr und/oder Rettungsdienste bei konkreter Brandgefahr
oder bei Hilfeleistungsbedarf,
·
die
Brandbekämpfung in der Entstehungsphase,
·
Vermeidung
einer Massenpanik durch geeignete Durchsagen zum Verhalten der Anwesenden und
zu den Fluchtwegen.
Die Aufgaben einer Brandsicherheitswache
sollten regelmäßig mindestens zwei Angehörige der Einsatzabteilung wahrnehmen.
Die Dienstpflicht der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und der
entsprechende Freistellungsanspruch umfassen auch die Mitwirkung in der gemeindlichen
Feuerwehr an einer Brandsicherheitswache. (vgl. Scholz/ Runge,
Niedersächsisches Brandschutzgesetz, Kommentar, 9. Aufl. 2020, § 26 Randnummern
2, 3 und 4)
Für das Jahr 2023 erfolgte eine Einsatzauswertung. Nachstehende Brandsicherheitswachen wurden gestellt und haben/hätten folgende Aufwendungen ausgelöst:
Datum |
Einsatzdauer
in Stunden |
abrechenbare
Stunden |
alte
Fassung |
Entwurfsfassung
gem. Anlage 1 |
Entwurfsfassung
gem. Anlage 2 |
14.02.2023 |
03:30 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
17.02.2023 |
02:45 |
3 |
15,00 € |
15,00 € |
37,23 € |
12.03.2023 |
03:15 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
18.03.2023 |
03:15 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
19.03.2023 |
02:30 |
3 |
15,00 € |
15,00 € |
37,23 € |
31.03.2023 |
04:45 |
5 |
15,00 € |
30,00 € |
62,05 € |
24.03.2023 |
03:45 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
24.03.2023 |
03:10 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
12.04.2023 |
03:55 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
21.04.2023 |
03:05 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
09.06.2023 |
03:00 |
3 |
15,00 € |
15,00 € |
37,23 € |
18.06.2023 |
03:00 |
3 |
15,00 € |
15,00 € |
37,23 € |
17.06.2023 |
03:45 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
20.06.2023 |
04:11 |
5 |
15,00 € |
30,00 € |
62,05 € |
27.06.2023 |
03:00 |
3 |
15,00 € |
15,00 € |
37,23 € |
09.09-10.09.2023 |
07:35 |
8 |
15,00 € |
30,00 € |
99,28 € |
22.09.2023 |
03:20 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
03.11.2023 |
03:45 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
11.11.2023 |
04:00 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
14.11.2023 |
03:18 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
15.12.2023 |
03:15 |
4 |
15,00 € |
15,00 € |
49,64 € |
19.12.2023 |
00:55 |
1 |
15,00 € |
15,00 € |
12,41 € |
19.12.2023 |
04:22 |
5 |
15,00 € |
30,00 € |
62,05 € |
22.12.2023 |
05:25 |
6 |
15,00 € |
30,00 € |
74,46 € |
|
|
|
|
|
|
Aufwandsentschädigung pro
Person |
360,00 € |
435,00 € |
1.203,77 € |
In der Regel werden die Brandsicherheitswachen durch drei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf durchgeführt. Auf Basis der Einsatzberichte aus dem Jahr 2023 ist von folgendem (Mehr-)Aufwand auszugehen:
- Satzung v. 16.06.2016 in der derzeit gültigen Fassung: 1080,00 €,
- Neufassung der Satzung gem. Anlage 1: 1.305,00 € (+ 225,00 €) sowie
- Neufassung der Satzung gem. Anlage 2: 3.611,31 € (+ 2.531,31 €).
Das Michael Patrick Kelly Konzert am 09.09. – 10.09.2023 ist aus Vereinfachungsgründen mit drei Angehörigen der Einsatzabteilung berücksichtigt worden. Die damalige Brandsicherheitswache ist jedoch mit sechs Angehörigen der Einsatzabteilung sichergestellt worden.
Der Mindestlohn beträgt derzeit 12,41 € (brutto).
§ 3 Abs. 1 und 2 (Aufwandsentschädigung für überörtliche
Ausbilder*innen der Stadt(jugend)feuerwehr):
Die Ausführungen werden als unproblematisch betrachtet.
§ 11 (Datenverarbeitung):
In Absprache mit der Datenschutzkoordination der Stadt Burgdorf ist in beiden Entwürfen § 11 – Datenverarbeitung gleichlautend eingearbeitet worden.
(Pollehn)
Anlagen:
Anlage 1 Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Schiedspersonen der Stadt Burgdorf (Vorschlag der Arbeitsgruppe)
Anlage 2 Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Schiedspersonen der Stadt Burgdorf (Vorschlag nach feuerwehrinterner Überarbeitung)
Anlage 3 Gegenüberstellung des alten und der neuen Satzungstexte (Synopse)
Anlage 4 Änderungsvorschläge/ Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf gem. Anlage 2