Betreff
Stellungnahme Stadt Burgdorf zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms
Vorlage
2007 0102
Aktenzeichen
6112-01
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unter 2.

formulierten Beschluss zu fassen.

2.    Der Verwaltungsausschuss

-          beschließt, die Stellungnahme der Stadt zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms entsprechend dieser Empfehlung an das zuständige Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weiter leiten zu lassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt eine grundlegende Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP). Das Aufstellungsverfahren für diese Programmänderung wurde mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 13.04.2005, veröffentlicht im Nds. MBl. Nr. 15 vom 04.05.2005 eingeleitet. Im Beteiligungsverfahren wurde auch die Stadt Burgdorf gebeten, bis zum 15.02.2007 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der vollständige Änderungstext des LROP umfasst 116 Seiten, der zugehörige Umweltbericht 101 Seiten. Aufgrund dieses Umfangs liegt dieser Sitzungsvorlage nur ein Auszug mit den wesentlichen, die Stadt Burgdorf betreffenden Inhalten bei (Anlage 2). Die vollständige Version der geplanten Änderung des LROP mit den zugehörigen Karten ist im Internet einsehbar unter:

www.ml.niedersachsen.de/master/C302531_N14739_L20_D0_I655.html ; der entsprechende Pfad ist: niedersachsen.de > Landesregierung & Ministerien > Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz > Themen > Raumordnung und Landesplanung > Landes-Raumordnungsprogramm.

 

Zusammenfassung der wesentlichen beabsichtigten Änderungen:

 

Inhaltlich ergeben sich durch die geplante Änderung und Ergänzung des LROP insbesondere folgende Änderungen, die von Interesse für die Stadt Burgdorf sind:

-         Die alten Gebietskategorien „Ordnungsraum“ und „ländlicher Raum“ werden aufgegeben zugunsten eines „integrativen Ansatzes“ mit „partnerschaftlichen Regelungen“ zu den „ländlichen Regionen“ und den „Metropolregionen“. Das LROP arbeitet also mit zwei neuen Begriffen („ländliche Regionen“ und „Metropolregionen“), allerdings ohne diese genauer zu definieren. Eine entsprechende zeichnerische Darstellung unterbleibt ebenso wie eine Konkretisierung der Aufgaben und Funktionen bzw. eine eindeutige Abwägung der sich daraus ergebenden unterschiedlichen Interessen und Raumansprüche dieser Regionen.

-         Die Regelungen über die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsstandorte außerhalb städtebaulich integrierter Lagen in Oberzentren werden gelockert.

-         Die Stadt Celle wird von einem Mittelzentrum zu einem Oberzentrum heraufgestuft.

 

Insofern ergibt sich eine Betroffenheit der Stadt Burgdorf von den anstehenden Änderungen im LROP auf insgesamt drei Planungsebenen:

-         Ebene 1: Stadt Burgdorf als unmittelbar Betroffene,

-         Ebene 2: Stadt Burgdorf als mittelbar Betroffene innerhalb der Region Hannover und

-         Ebene 3: Stadt Burgdorf als mittelbar Betroffene innerhalb eines Ballungsraums bzw. der „Metropolregion Hannover – Braunschweig – Göttingen“.

 

Stellungnahme der Stadt Burgdorf:

 

Die Stellungnahme der Stadt Burgdorf ist der Sitzungsvorlage in Anlage 1 beigefügt. Darin werden die beabsichtigten Änderungen des LROP analysiert und bewertet. Für die weitere Entwicklung der Stadt Burgdorf sind dabei die geplanten Festlegungen des LROP zu folgenden Themenbereichen relevant:

-         Landesentwicklung: Stadtregionen – ländliche Räume

-         Einzelhandel

-         Zentrale Orte

 

Im Sinne einer konstruktiven Kritik werden in der Stellungnahme Änderungsvorschläge zu den einzelnen Punkten des LROP formuliert, die aus Sicht der Stadt Burgdorf zu überarbeiten wären. Dabei werden auch die Aussagen der u.a. die Stadt Burgdorf zum Thema „Factory-Outlet“ vertretenden Anwaltskanzlei Dr. Rüping, Karoff & Kollegen eingebunden.

 

Nach der Behandlung in den politischen Gremien wird die eigentliche Stellungnahme der Stadt Burgdorf auf die Ausführungen aus Kapitel 4 (Anlage 1) konzentriert; die Kapitel 1 bis 3 werden zur Erläuterung der Stellungnahme der Stadt als Anhang angefügt.

 

Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms

Anlage 2: Auszug aus dem Änderungstext des LROP

Anlage 3: Stellungnahme Dr. Rüping zum Thema Einzelhandel