Betreff
Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft (4. Änderung) - Gemeinschaftsunterkunft "Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)"
Vorlage
BV 2024 0708/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)       Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)      Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „4. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ in Burgdorf wird beschlossen.

 

     

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung hat sich in seiner Sitzung am 06.02.2024 mit der Ursprungsvorlage befasst und nach eingehender Diskussion eine abweichende Beschlussempfehlung (zu den Zeiten der Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes) unterbreitet, die mit dieser Ergänzungsvorlage umgesetzt wird. Der Fachausschuss hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz eines Sicherheitsdienstes auf zunächst 6 Monate zu begrenzen. Demzufolge wird die Entgeltordnung zu gegebener Zeit erneut in die Gremien eingebracht werden.

 

Für die Flüchtlingsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ wurde seitens der     Finanzabteilung die Kalkulation neu berechnet.

Neu in der Kalkulation sind die Kosten für einen Sicherheitsdienst in Höhe von 210.760,68 € (4.053,09 € wöchentlich).

In der Erprobungsphase ab 01.04.2024 wird der beauftragte Sicherheitsdienst zunächst mit einem Sicherheitsmitarbeiter zu folgenden Zeiten präsent sein:

Montags bis Donnerstag

00.00 Uhr bis 07.00 Uhr und

16.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Freitag

00.00 Uhr bis 07.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Samstag und Sonntag

00.00 Uhr bis 24.00 Uhr

 

Sollte sich während der Erprobungsphase die Notwendigkeit eines zweiten Sicherheitsmitarbeiters ergeben, würden zusätzliche Kosten entstehen. Die Entgeltordnung wäre in diesem Fall erneut anzupassen.

Zur Anpassung der Entgelte ist es notwendig, die Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ zu ändern.

Die übrigen Bestimmungen der Ursprungsentgeltordnung bleiben unberührt.

In der Gemeinschaftsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 384,52 € (vorher 265,85 €).

Die von der Region Hannover geltend gemachten Baukosten, die ebenfalls über die Entgeltordnung geltend zu machen sind, ergeben umgelegt auf die Nutzungsdauer je Platz und Monat gerundet 383,00 €.

Mithin ergibt sich ein Gesamtentgelt von 767,52 € pro Wohnplatz und Monat.

Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.

 

(Pollehn)