Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
a) Von der als Anlage 1 beigefügten
Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor
51 (Östlich FTZ)“ für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf
wird Kenntnis genommen.
b) Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem
Originalprotokoll beigefügte „4. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung
der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ in Burgdorf wird
beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung hat sich in seiner Sitzung am 06.02.2024 mit der Ursprungsvorlage befasst und nach eingehender Diskussion eine abweichende Beschlussempfehlung (zu den Zeiten der Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes) unterbreitet, die mit dieser Ergänzungsvorlage umgesetzt wird. Der Fachausschuss hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz eines Sicherheitsdienstes auf zunächst 6 Monate zu begrenzen. Demzufolge wird die Entgeltordnung zu gegebener Zeit erneut in die Gremien eingebracht werden.
Für die Flüchtlingsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“
wurde seitens der Finanzabteilung die
Kalkulation neu berechnet.
Neu in der Kalkulation sind die Kosten
für einen Sicherheitsdienst in Höhe von 210.760,68 € (4.053,09 € wöchentlich).
In der Erprobungsphase ab 01.04.2024
wird der beauftragte Sicherheitsdienst zunächst mit einem
Sicherheitsmitarbeiter zu folgenden Zeiten präsent sein:
Montags bis Donnerstag |
00.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr |
Freitag |
00.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr |
Samstag und Sonntag |
00.00 Uhr bis 24.00 Uhr |
Sollte sich während der Erprobungsphase
die Notwendigkeit eines zweiten Sicherheitsmitarbeiters ergeben, würden
zusätzliche Kosten entstehen. Die Entgeltordnung wäre in diesem Fall erneut
anzupassen.
Zur Anpassung der Entgelte ist es
notwendig, die Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler
Tor 51 (Östlich FTZ)“ zu ändern.
Die übrigen Bestimmungen der
Ursprungsentgeltordnung bleiben unberührt.
In der Gemeinschaftsunterkunft „Vor dem
Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr
384,52 € (vorher 265,85 €).
Die von der Region Hannover geltend
gemachten Baukosten, die ebenfalls über die Entgeltordnung geltend zu machen
sind, ergeben umgelegt auf die Nutzungsdauer je Platz und Monat gerundet 383,00
€.
Mithin ergibt sich ein Gesamtentgelt
von 767,52 € pro Wohnplatz und Monat.
Die Einzelheiten der Kalkulation sind
der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.
(Pollehn)