Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
a) Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.
b)
Die
dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „4. Änderung
der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51
(Östlich FTZ)“ in Burgdorf wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Für die
Flüchtlingsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ wurde seitens
der Finanzabteilung die Kalkulation
neu berechnet.
Neu in der Kalkulation sind
die Kosten für einen Sicherheitsdienst.
Zur Anpassung der Entgelte
ist es notwendig, die Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem
Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ zu ändern. Die übrigen Bestimmungen der
Ursprungsentgeltordnung bleiben unberührt.
In der
Gemeinschaftsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ betragen die
Kosten pro Platz und Monat nunmehr 603,69 € (vorher 265,85 €).
Die von der Region Hannover
geltend gemachten Baukosten, die ebenfalls über die Entgeltordnung geltend zu
machen sind, ergeben umgelegt auf die Nutzungsdauer je Platz und Monat gerundet
383,00 €.
Mithin ergibt sich ein
Gesamtentgelt von 986,69 € pro Wohnplatz und Monat.
Die Einzelheiten der
Kalkulation sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.
(Pollehn)