Betreff
Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft (4. Änderung) - Gemeinschaftsunterkunft "Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)"
Vorlage
BV 2024 0708
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)      Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „4. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ in Burgdorf wird beschlossen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Flüchtlingsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ wurde seitens der     Finanzabteilung die Kalkulation neu berechnet.

Neu in der Kalkulation sind die Kosten für einen Sicherheitsdienst.

Zur Anpassung der Entgelte ist es notwendig, die Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ zu ändern. Die übrigen Bestimmungen der Ursprungsentgeltordnung bleiben unberührt.

In der Gemeinschaftsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 603,69 € (vorher 265,85 €).

Die von der Region Hannover geltend gemachten Baukosten, die ebenfalls über die Entgeltordnung geltend zu machen sind, ergeben umgelegt auf die Nutzungsdauer je Platz und Monat gerundet 383,00 €.

Mithin ergibt sich ein Gesamtentgelt von 986,69 € pro Wohnplatz und Monat.

Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.

 

(Pollehn)