Betreff
Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren zwischen dem Deutschen Tierschutzbund - Ortsverein Hannover e.V. und der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2022 0185/4
Aktenzeichen
32.072.002
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss vom 29.06.2023 zur Vorlage BV 2022 0185/3 lit. b) wird aufgehoben.

2.    Dem Deutschen Tierschutzbund – Ortsverein Burgdorf e.V. (Tierschutzverein) werden ab dem 01.01.2024 die für die Unterbringung der der Stadt Burgdorf zuzurechnenden Fundtiere nachgewiesenen Kosten im Rahmen einer Spitzabrechnung monatlich nachträglich erstattet.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Tierschutzverein auf der Grundlage der in 2023 und 2024 erstatteten Kosten eine vertragliche Regelung für die Zeit ab 2025 auszuhandeln mit dem Ziel einer pauschalierten Abrechnung; Gegenstand des Vertrages soll auch sein, dass nicht vermittelte Fundtiere nach Ablauf der 6-Monatsfrist gegen Leistung eines angemessenen Ablösebetrages durch die Stadt aus der Kostentragungspflicht der Stadt entlassen werden.

 

       

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Ausführungen der Referenzvorlagen haben weiterhin Bestand.

 

Für die Unterbringung der Fundtiere sind dem Tierschutzverein für das Jahr 2023 Aufwendungen von 60.255,96 €, exklusive der Tierarztkosten aus November und Dezember 2023 (Abrechnung des Tierarztes noch ausstehend), entstanden.

 

Um belastbare Zahlen für die Berechnung einer angemessenen Pauschale zu erhalten, sollte die Spitzabrechnung ein weiteres Jahr durchgeführt werden.

 

Mit E-Mail vom 09.12.2023 hat der Tierschutzverein – vertreten durch die 1. Vorsitzende – den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Uetze sowie der Städte Burgdorf und Sehnde ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Dabei soll die Spitzabrechnung durch eine pauschale Abrechnung der internen medizinischen Versorgung verschlankt werden. Die interne medizinische Versorgung (z.B. kleine Wundversorgung, Abgabe von (Regel-)Medikamenten) wird durch tierheimeigenes Personal sichergestellt und erfolgt in eigener Verantwortung. Mit dieser Pauschalisierung soll der Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand für den Tierschutzverein und der Stadtverwaltung reduziert werden.

 

Die Stadt Lehrte hat mit dem Tierschutzverein bereits einen (Spitzabrechnungs-)Vertrag, mit der o.g. Verschlankung des Verfahrens, für das Jahr 2024 geschlossen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Uetze sowie der Städte Burgdorf und Sehnde befürworten einen gleichlautenden bzw. analogen Vertragsschluss für das Jahr 2024 mit dem Tierschutzverein.   

 

 

(Pollehn)