Betreff
Lärmaktionsplanung LAP des Eisenbahnbundesamtes - 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stellungnahme der Stadt Burgdorf
Bezug: M 2023 0649 und M 2023 0471/1
Vorlage
M 2023 0649/1
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Auf die Bezugsvorlage M 2023 0649 sowie die Ergebnisse der 1. Beteiligungsphase (M 2023 0471/1) wird verwiesen.

 

Im Anhang gebe ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Burgdorf vom 18.12.2023 zum Lärmaktionsplan LAP des Eisenbahnbundesamtes EBA zur Kenntnis.

 

Zusätzlich verweise ich auf den Link

https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/?lang=de&topic=ulr_r4&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_web_grau_EU_EPSG_25832_TOPPLUS&catalogNodes=15,11,12,10,13&E=568870.33&N=5811258.46&zoom=13&layers_opacity=dc1a9fa1e93976e5af9fb2b0a845d4f1&layers=dbae47ea3163ecc55689ac647000b883&layers_visibility=69f36695462b025c596d6814616e7f96 ,

mithilfe dessen sich ein anschauliches, m.E. aber falsches Bild der tatsächlichen Lärmbelastung in Burgdorf ergibt:

Kernstadt Burgdorf:
Lärmbelastung nachts LAP 2018

Kernstadt Burgdorf:
Lärmbelastung nachts LAP 2023

 

Gesamtstadt:
Lärmkennziffer nachts LAP 2018

Gesamtstadt:
Lärmkennziffer nachts LAP 2023


Beide Darstellungen vermitteln den Eindruck, als sei es erheblich leiser geworden.

 

Ursache ist die Anwendung einer neuen Berechnungsvorschrift (CNOSSOS-DE), die dazu führt, dass in bebauten Bereichen (und auf die kommt es m.E. an) geringere Lärmwerte und daraus resultierend eine geringere Lärmkennziffer im Vergleich zum letzten Lärmaktionsplan ermittelt wurde – ohne aber dass die Belastung tatsächlich verringert wurde.

Demzufolge liegt der inhaltliche Schwerpunkt meiner Stellungnahme an das EBA auf der Kritik an der Diskrepanz zwischen den Ergebnissen des ersten Lärmaktionsplans und des nun vorliegenden.

 

Ein weiterer inhaltlicher Kritikpunkt meinerseits ist die fehlende Einbeziehung von städtebaulichen Potentialflächen im Innenbereich in die Priorisierungskennziffer. Dadurch bleibt die Schwierigkeit der Kommunen, zwar Flächen im Rahmen der Innentwicklung mittels Nachnutzung brachliegender oder untergenutzter Potentialflächen im Innenbereich (wohn-) baulich entwickeln zu wollen, aber aufgrund der Lärmbelastung der Bahn nicht zu können, gänzlich unbeachtet. Hier verweise ich auch auf die Stellungnahmen der Stadt vom 01.12.2015 und 05.03.2018 zu diesem Thema.

 

Anlage:

Stellungnahme der Stadt Burgdorf vom 18.12.2023

 

 

 

(Pollehn)