Betreff
Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes - 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bezug: M 2023 0471/1
Vorlage
M 2023 0649
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Umseitige Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


 

Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.

 

Ein Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung zu erstellen und so dazu beizutragen, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken.

 

Im aktuellen Jahr 2023 wird ein neuer Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Im Frühjahr dieses Jahres fand bereits die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt (siehe Mitteilungsvorlage M 2023 0471), im Rahmen derer auch die Stadt Burgdorf Stellung genommen hat (siehe Ergänzungsvorlage M 2023 0471/1). Zu den weiteren Hintergründen siehe M 2018 0475 vom 05.02.2018.

 

Mit Mail vom 23.10.2023 teilte das Eisenbahnbundesamt den baldigen Beginn der 2. Phase der Bürgerbeteiligung mit:

 

„Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 haben Sie dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu schalten wir erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de frei.

Während der ersten Phase haben Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 13. März 2023 und dem 24. April 2023 insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Für die Teilnahme möchten wir uns erneut bei Ihnen bedanken. Wir arbeiten aktuell an der abschließenden Auswertung der zahlreichen Beiträge. Die Ergebnisse der Befragung sind ein Teil des Lärmaktionsplan-Entwurfes, den wir passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlichen.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Bereits jetzt finden Sie auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über das Verfahren und den weiteren Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung.“

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage waren noch keine entsprechenden Unterlagen auf der Seite des Eisenbahnbundesamtes hochgeladen. Demzufolge kann auch noch keine veranschaulichende Darstellung einzelner Sachverhalte oder eine Einordnung der Ergebnisse erfolgen.

 

Dies wird ggf. mittels Ergänzungsvorlage nachgereicht.

 

 

 

 

 

(Pollehn)