Bezug: M 2023 0471/1
Umseitige Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.
Ein Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung zu erstellen und so dazu beizutragen, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken.
Im aktuellen Jahr 2023 wird ein
neuer Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Im
Frühjahr dieses Jahres fand bereits die erste Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung statt (siehe Mitteilungsvorlage M 2023 0471), im
Rahmen derer auch die Stadt Burgdorf Stellung genommen hat (siehe
Ergänzungsvorlage M 2023 0471/1). Zu
den weiteren Hintergründen siehe M 2018 0475 vom 05.02.2018.
Mit Mail vom 23.10.2023 teilte das Eisenbahnbundesamt den baldigen Beginn der 2. Phase der Bürgerbeteiligung mit:
„Am
20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar
2024 haben Sie dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung
zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu
geben. Hierzu schalten wir erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der
Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de frei.
Während
der ersten Phase haben Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 13. März 2023 und
dem 24. April 2023 insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim
Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Für die Teilnahme möchten wir uns erneut bei
Ihnen bedanken. Wir arbeiten aktuell an der abschließenden Auswertung der
zahlreichen Beiträge. Die Ergebnisse der Befragung sind ein Teil des
Lärmaktionsplan-Entwurfes, den wir passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase
am 20. November 2023 veröffentlichen.
Die
Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des
Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Bereits jetzt finden Sie auf der
Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über das Verfahren und den
weiteren Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung.“
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage waren
noch keine entsprechenden Unterlagen auf der Seite des Eisenbahnbundesamtes
hochgeladen. Demzufolge kann auch noch keine veranschaulichende Darstellung
einzelner Sachverhalte oder eine Einordnung der Ergebnisse erfolgen.
Dies wird ggf. mittels Ergänzungsvorlage nachgereicht.
(Pollehn)