Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Als Bestandteil des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2023/2024 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Für die beiden Ingenieurstellen im Bereich Tiefbau besteht ein Besetzungsvorbehalt des Verwaltungsausschusses.
Sachverhalt und Begründung:
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:
Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
2024 Nachtrag |
+/- 2023/24 |
+/- 2024/24 |
Planstellen Beamte |
46,00 |
49,00 |
49,00 |
50,00 |
+/- 0,00 |
+ 1,00 |
Planstellen |
509,25 |
515,25 |
520,75 |
520,75 |
+5,5 |
+/- 0,00 |
Planstellen |
555,25 |
564,25 |
569,50 |
570,50 |
+5,5 |
+1,00 |
davon |
184,00 |
184,00 |
184,00 |
184,00 |
+/-0,00 |
+/-0,00 |
Entwicklung
der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss
Jahr |
2019 |
2020 |
2021 |
Personalkosten |
26.595.495,33 |
28.537.597,94 |
29.408.627,19 |
Veränderung |
+2.678.638,66 |
+1.942.102,61 |
+871.029,25 |
Entwicklung
der Personalkosten in den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss
Jahr |
2019 |
2020 |
2021 |
Personalkosten |
6.908.885,66 |
7.224.847,52 |
7.437.043,42 |
Veränderung |
+625.606,06 |
+315.961,86 |
+212.195,90 |
Anmerkungen:
Nach wie vor gilt: Burgdorf ist eine wachsende Stadt mit wachsenden Aufgaben und Herausforderungen.
Die Fachkräftesicherung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung in Zeiten des Fachkräftemangels findet sich in den empfohlenen Stellenplanveränderungen genauso wieder wie die Komponente „Aufgabensicherung“. Die ausführliche Begründung ist der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Allgemeine Hinweise:
· Als Berechnungsgrundlage für die Jahrespersonalkosten der beantragten Stellen für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „Stufe 5, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt. Die Personalkosten sind grds. für den beantragten Stellenumfang berücksichtigt, auch wenn die tatsächliche Besetzung unter dem Stellenanteil bleibt. Rückstellungen sind in den Personalkosten berücksichtigt.
· Die Beschäftigtenstellen sind in 0,25 Schritte eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden. Für Beamte ist grundsätzlich eine 1,0 Stelle einzurichten.
· Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach der Tätigkeit, die auf Dauer auszuüben ist (sog. Tarifautomatik). Entsprechend ist die Eingruppierung der Beschäftigten nicht von dem Beschluss zum Stellenplan abhängig. Der Stellenplan der Stadt Burgdorf wird seit 2017 über eine Fachanwendung, die Teil des Personalverwaltungsprogramms ist, abgebildet. Seitdem werden die tarifrechtlichen Änderungen zum Änderungszeitpunkt eingepflegt.
Bei Beamtinnen und Beamten ist hingegen eine Beförderung erst möglich, wenn eine entsprechende Stelle im Stellenplan ausgewiesen ist.
· Die Tabellen zum Entwurf des Nachtragsstellenplanes 2024 werden entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.
Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:
Anlage 1 Übersicht Anmeldungen Nachtragsstellenplan 2024
Anlage 2 Erläuterungen zu den Stellenplananmeldungen 2024
(Pollehn)