Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK); Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 01.07.2011
Vorlage
2011 0911/1
Aktenzeichen
054-12
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) und b):       Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) an.

 

Zu c):                    Der Rat beschließt:

 

                               Die Stadt Burgdorf und die Region Hannover gründen gemeinsam mit weiteren Kommunen nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage anliegenden Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung eine gemeinsame kommunale Anstalt HannIT mit Wirkung zum 01.07.2011.

 

                               Die Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie die dieser Beschlussvorlage beigefügten Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung wird auch für die Fälle beschlossen, dass in einzelnen der übrigen aufgeführten Trägerkommunen eine entsprechende Beschlussfassung nicht oder nur mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt oder die Dienstherrnfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen wird.

Sachverhalt und Begründung:

 

Wie bereits in der Vorlage 2011 0911 angekündigt, sind noch Änderungen in den Satzungsentwurf und den Entwurf der Gründungsvereinbarung eingeflossen (siehe Anlage 1).

 

In der Anlage 2 ist der neue Entwurf der Gründungsvereinbarung beigefügt. Die in § 1 angeführte Anlage „Übertragungsvereinbarung zur Konkretisierung der Vermögensgegenstände“ betrifft allein die Region Hannover und wurde von daher nicht beigefügt. Soweit die Dienstherrenfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen wird, wird die in dem Vertragsentwurf kursiv gedruckte Regelung in § 2 Satz 1 („bei der Wahrnehmung ihrer insbesondere hoheitlichen Aufgaben“) gestrichen.

 

In der Anlage 3 ist der neue Satzungsentwurf beigefügt. Hier ist die Anlage zu § 4 Abs. 1 vorletzter Satz nicht beigefügt. Lt. Rücksprache mit der Region wird die Anlage erst zur Vorlage der Satzung an die Aufsichtsbehörde erstellt. Soweit die Dienstherrenfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen wird, werden die in dem Satzungsentwurf kursiv gedruckten Regelungen in § 1 Abs. 1 Satz 1 („mit Dienstherrenfähigkeit“) und § 13 Abs. 6 nicht in Kraft gesetzt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde seitens der Region ebenfalls geändert, so dass der Ratsbeschluss entsprechend der Empfehlung dieser Vorlage 2011 0911/1 erfolgen soll.

 

Das RPA der Stadt Burgdorf hat keine Bedenken gegen die Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt vorgetragen.

 

 

 

Anlagen