Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|
||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|
||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Zu a) und b): Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen /
Verwaltungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) an.
Zu c): Der
Rat beschließt:
Die
Stadt Burgdorf und die Region Hannover gründen gemeinsam mit weiteren Kommunen
nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage anliegenden Gründungsvereinbarung und
Anstaltssatzung eine gemeinsame kommunale Anstalt HannIT mit Wirkung zum
01.07.2011.
Die
Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie die dieser Beschlussvorlage
beigefügten Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung wird auch für die Fälle
beschlossen, dass in einzelnen der übrigen aufgeführten Trägerkommunen eine
entsprechende Beschlussfassung nicht oder nur mit Wirkung zu einem späteren
Zeitpunkt zustande kommt oder die Dienstherrnfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde
ausgeschlossen wird.
Sachverhalt und Begründung:
Wie bereits in der Vorlage 2011 0911 angekündigt, sind noch Änderungen in den Satzungsentwurf und den Entwurf der Gründungsvereinbarung eingeflossen (siehe Anlage 1).
In der Anlage 2 ist der neue Entwurf der Gründungsvereinbarung beigefügt. Die in § 1 angeführte Anlage „Übertragungsvereinbarung zur Konkretisierung der Vermögensgegenstände“ betrifft allein die Region Hannover und wurde von daher nicht beigefügt. Soweit die Dienstherrenfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen wird, wird die in dem Vertragsentwurf kursiv gedruckte Regelung in § 2 Satz 1 („bei der Wahrnehmung ihrer insbesondere hoheitlichen Aufgaben“) gestrichen.
In der Anlage 3 ist der neue Satzungsentwurf beigefügt. Hier ist die Anlage zu § 4 Abs. 1 vorletzter Satz nicht beigefügt. Lt. Rücksprache mit der Region wird die Anlage erst zur Vorlage der Satzung an die Aufsichtsbehörde erstellt. Soweit die Dienstherrenfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen wird, werden die in dem Satzungsentwurf kursiv gedruckten Regelungen in § 1 Abs. 1 Satz 1 („mit Dienstherrenfähigkeit“) und § 13 Abs. 6 nicht in Kraft gesetzt.
Der Beschlussvorschlag wurde seitens der Region ebenfalls geändert, so dass der Ratsbeschluss entsprechend der Empfehlung dieser Vorlage 2011 0911/1 erfolgen soll.
Das RPA der Stadt Burgdorf hat keine Bedenken gegen die Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt vorgetragen.
Anlagen