Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK); Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 01.07.2011
Vorlage
2011 0911
Aktenzeichen
054-12
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 1.000 €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen außerplanmäßig zur

Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) und b):     Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / der Verwaltungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) an.

 

Zu c):                  Die Stadt Burgdorf und die Region Hannover gründen gemeinsam mit weiteren Kommunen nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage anliegenden Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung eine gemeinsame kommunale Anstalt HannIT mit Wirkung zum 01.07.2011.

 

                            Die Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie die dieser Beschlussvorlage beigefügte Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung werden auch für den Fall beschlossen, dass in einzelnen der übrigen aufgeführten Trägerkommunen eine entsprechende Beschlussfassung nicht oder nur mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Zur Vorbereitung einer interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie (IT) erarbeitete eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Region Hannover und regionsangehörigen Kommunen, einen Vorschlag für eine gemeinsame Neuausrichtung der IT aller regionsangehörigen Kommunen und der Region Hannover. Dieser Vorschlag sieht vor, dass eine gemeinsame kommunale Anstalt gegründet werden soll. Grundlage für die geplante Zusammenarbeit ist das Nds. Gesetz über die Interkommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Zusammenarbeit hat zum Ziel, eine langfristig wettbewerbsfähige gemeinsame kommunale Anstalt (gkA) ohne Anschluss- und Benutzungszwang unter kommunaler Steuerung zu bilden.

 

Aufgabe der gkA ist es, die öffentliche Verwaltung ihrer Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik vornehmlich bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen.

 

Neben der Region haben fast alle regionsangehörigen Kommunen signalisiert, sich an der gkA zu beteiligen. In der Anlage sind der Entwurf der Gründungsvereinbarung sowie der Entwurf der Anstaltssatzung beigefügt.

 

Die Stadt Burgdorf beteiligt sich – wie alle anderen Regionskommunen – am Stammkapital der Anstalt mit einer Einlage von 1.000 €. Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Eine Haftung der Anstaltsträger für die Verbindlichkeiten der Anstalt wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Jede Trägerkommune ist durch ihren Hauptverwaltungsbeamten im Verwaltungsrat der gemeinsamen Anstalt vertreten.

 

Auf die weiteren im Entwurf der beigefügten Regionsvorlage angegebenen Gründe wird hingewiesen.

 

Zur Anlage 3:

 

Lt. Mitteilung Region wird es noch zu Änderungen im Satzungsentwurf kommen:

§ 3 Abs. 1 fehlerhafter Verweis auf die §§ 4 -6 bzw. 7

Anlage zu § 4 Abs. 1 vorletzter Satz fehlt

§ 14 Abs. 3 Verweis auf § 13 statt § 12

 

Sobald mir von der Region der überarbeitete Entwurf vorliegt, werde ich ihn nachreichen.

 

Gemäß § 113 e Abs. 3 Satz 4 NGO bedürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates zum Erlass von Satzungen sowie der Beteiligung der Anstalt an anderen Unternehmen (siehe § 5 Abs. 3 b) des Satzungsentwurfes) der Zustimmung des Rates. Ein Weisungsvorbehalt des Rates gem. § 113 e Abs. 3 Satz 5 für bestimmte andere Fälle ist in der Unternehmenssatzung nicht vorgesehen.

 

 

Anlagen:

 

Beschlussvorlage der Region Hannover

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“

Satzung „Hannoversche Informationstechnologie AöR“