Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen einstimmig dem Beschlussvorschlag zu 1. der Vorlage 2009 0617 zu.


Herr Joos erläuterte die Vorlage ausführlich.

 

Frau Weilert-Penk begrüßte die Ansiedlung eines Lebensmittelnahversorgers auch im Namen der SPD-Fraktion an dieser Stelle sehr. Die für sie wichtige fußläufige Erreichbarkeit sei an dieser Stelle besonders gegeben. Sie gehe davon aus, dass der Markt an diesem Standort sehr gut angenommen werde. Sie machte darauf aufmerksam, dass der nördliche Ausgang aus ihrer Sicht etwas zu nah an der Laderampe vorgesehen sei und schlug deshalb vor, die genaue Lage dieser Zugangsmöglichkeit eventuell zu überdenken.

 

Herr Joos erwiderte, dass der nördliche Ausgang derzeit lediglich informationshalber dargestellt werde, da es noch keine Wohnbebauung nördlich des geplanten Supermarktes gebe. Die genaue Lage des Ausganges werde die künftige Planung ergeben.

 

Herr Hunze befürwortete ebenfalls den gefundenen Standort und sprach gleichzeitig die Befürchtungen der Anwohner hinsichtlich zu erwartender Lärmbelästigungen an. Er machte jedoch deutlich, dass man es nicht immer jedem Recht machen könne und der nun gefundene Standort die beste Alternative sei, um das Nahversorgungsdefizit zu reduzieren. In Sachen „nördlicher Ausgang“ stimmte Herr Hunze den Ausführungen von Frau Weilert-Penk zu.

 

Herr Schrader hielt den gefundenen Standort ebenfalls für sehr gut, insbesondere deshalb, weil dieser Standort äußerst zentral im Nahversorgungsdefizitgebiet liege. Herr Schrader ging auf die auf Seite 24 der Vorlage angegebenen Lautstärkeangaben der Kühlanlagen ein, und erklärte, dass hier mit 75 dB bzw. 80 dB zwei verschiedene Lautstärkeangaben gemacht worden seien. Er fragte, welche Angabe denn nun der Realität entspreche.

 

Herr Trappmann antwortete, dass hier die vom Gutachter angenommenen Werte dargestellt worden seien. Genaue Lärmangaben würden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Diese würden aber den Vorgaben entsprechen, die in einem Wohngebiet angemessen seien.

 

Herr Joos ergänzte, dass der Schallgutachter von den höheren Werten ausgegangen sei und diese in die Berechnung eingestellt habe.

 

Herr Fleichmann merkte an, dass er den Standort für nicht richtig halte und erklärte, dass er den Standort „An der Mösch“ immer noch für besser halte. Er stellte die Frage, ob die vorgesehene 1,80 m hohe Schallschutzwand zur Wohnbebauung nicht länger und höher ausgestaltet werden könne, um die Bewohner des Zilleweges noch besser zu schützen.

 

Herr Trappmann erwiderte, dass der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Wand aufgrund der zu erwartenden Lärmpegel eigentlich nicht erforderlich sei, um die Grenzwerte im Wohngebiet einzuhalten. Insofern stelle die Wand bereits eine zusätzliche schallreduzierende Maßnahme dar.

 

Frau Weilert-Penk merkte dazu an, dass durch die Wand eine Schalldämmung von ca. 15 dB erreicht werde.

 

Herr Schrader ergänzte, dass die Lärmreduzierung durch die Wand einer Reduzierung auf ein Zehntel gleichkomme.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Dr. Zielonka über die Vorlage abstimmen. Der Bauausschuss fasste den folgenden