Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Herbst gab einen kurzen Sachstandsbericht zum Einzelhandelskonzept. Am 18.10.2007 habe die Einwohnerversammlung und vom 22.10. bis 05.11.2007 die öffentliche Auslegung stattgefunden. Es seien Stellungnahmen hierzu von der Raiffeisenwarengenossenschaft sowie vom Team Regionalplanung der Region Hannover eingegangen, die in der Vorlage mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen dargestellt sind.

 

Auf Nachfragen zur Rechtssicherheit des Einzelhandelskonzeptes erklärte Herr Trappmann, dass das Einzelhandelskonzept selbst nicht angreifbar sei, weil es sich nicht um eine kommunale Satzung handele. Im weiteren diene das Einzelhandelskonzept als Abwägungsgrundlage für die Änderung und Aufstellung von Bebauungsplänen. Bei einer evtl. Klage gegen diese Bebauungspläne sehe er keine Probleme.

 

Nach weiterer Diskussion fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft- und Finanzen empfiehlt dem Rat, den nachfolgend  formulierten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat

- nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren (Einwohnerversammlung am 18.10.2007 und öffentliche Auslegung vom 22.10.07 bis 05.11.07)
und beschließt die in dieser Vorlage dargelegten Abwägungsvorgänge.

- beschließt das der Vorlage 2007 0215 anliegende Einzelhandelskonzept einschließlich der dieser Vorlage anliegenden Austauschseiten als städtebauliches Entwicklungskonzept - im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.