Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 5 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-   der in der Zeit vom 06.11.2017 bis 22.11.2017 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 27.10.2017 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-   der in der Zeit vom 26.11.2018 bis 07.01.2019 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 15.11.2018 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapiteln 5 und 6 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

B)  Satzungsbeschluss:

Die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld"  (Bebauungsplan Nr. 0-03/8) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 08.07.2019 als Satzung sowie die Begründung, ebenfalls in der Fassung vom 08.07.2019, beschlossen.

 


Herr Fleischmann kritisierte die Sanierung der Gudrun-Pausewang-Grundschule. Seiner Meinung nach sei ein Neubau und keine Sanierung notwendig. Mit dem Neubau der Schule am angestammten Standort würde auch der bereits vor zwei Jahren gefasste Ratsbeschluss umgesetzt. Herr Fleischmann stellte den Antrag, auf eine Sanierung der Schule zu verzichten und die Schule neu zu bauen.

 

Frau Weilert-Penk wies Herrn Fleischmann darauf hin, dass es sich bei der Beschlussvorlage um eine Änderung im Bebauungsplan handele und nicht die Sanierung Gegenstand des Beschlusses sei.

 

Herr Nijenhof äußerte sein Unverständnis über die Aussagen von Herrn Fleischmann. Zudem sei vor zwei Jahren der Beschluss gefasst worden, die Grundschule neben dem jetzigen Standort zu bauen.

 

Herr Schulz erklärte, dass Herr Fleischmann den Inhalt der Beschlussvorlage nicht verstehe. Die Beschlussvorlage lege fest, an welchem Standort der Neubau der Grundschule erfolgen solle.

 

Herr Fleischmann machte deutlich, dass er die in der Vorlage vorgesehene Wirtschaftlichkeitsprüfung für unnötig halte.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass eine solche Prüfung verpflichtend sei.

 

Herr Nijenhof erklärte, dass der von Herrn Fleischmann gewünschte Änderungsantrag nicht von der Vorlage abweiche.

 

Frau Weilert-Penk bat Herrn Fleischmann darum, seinen Änderungsantrag zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Herr Fleischmann erklärte, dass er die Beschlussvorlage dahingehend verändert haben wolle, dass diese auch beinhalte, dass ein Neubau der Grundschule am angestammten Standort erfolgen solle.

 

Frau Vierke erklärte, dass Inhalt der Beschlussvorlage der Bebauungsplan der Gudrun-Pausewang-Grundschule und nicht Neubau der Grundschule sei.

 

Frau Weilert-Penk ließ über den von Herrn Fleischmann gestellten Antrag abstimmen.

 

Der Antrag „Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule am angestammten Ort“ von Herrn Fleischmann wurde vom Rat mit 33 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme abgelehnt.