Betreff
8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld"
(Gudrun-Pausewang-Schule)
A) Beschluss über die Abwägung
B) Satzungsbeschluss
Bezugsvorlage: BV 2018 0719
Vorlage
BV 2019 0989
Aktenzeichen
61 26-00 03/8
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 5 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-  der in der Zeit vom 06.11.2017 bis 22.11.2017 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 27.10.2017 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 26.11.2018 bis 07.01.2019 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 15.11.2018 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapiteln 5 und 6 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)  Satzungsbeschluss:

Die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld"  (Bebauungsplan Nr. 0-03/8) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 08.07.2019 als Satzung sowie die Begründung, ebenfalls in der Fassung vom 08.07.2019, beschlossen.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung zu A.:

 

Anhand der Bezugsvorlage BV 2018 0719 ist über den Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld" (Gudrun-Pausewang-Schule) beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 13.11.2018 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 26.11.2018 bis 07.01.2019 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.11.2018. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld" (Gudrun-Pausewang-Schule) in den Kapiteln 5.4 und 5.5 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Sachverhalt und Begründung zu B.:      

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen erfolgten lediglich redaktionelle Klarstellungen und Ergänzungen in der Begründung. Diese sind grau hinterlegt.

In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld" (Gudrun-Pausewang-Schule) gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Anlagen:

-      8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld"; Stand 08.07.2019

-      Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 "Fünfviertelfeld"; Stand 08.07.2019

 

 

(i.V. Kugel)