Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Meyer findet es sehr gut, dass diese Untersuchung beauftragt wurde. Er erkundigt sich, warum die Pausen der Mitarbeiter bevorzugt an abgelegenen Orten abgehalten werden. Herr Herbst antwortet, dass die Kollegen dies bewusst machen, da sie sonst oftmals in ihrer Pause gestört werden. Es ist schon vorgekommen, dass sie von Bürgern gefragt werden, warum sie untätig im Auto sitzen. Und damit sich die Kollegen nicht für ihre Pausenzeiten rechtfertigen müssen, fahren sie lieber an abgelegene Orte.

 

Weiterhin bittet Herr Meyer darum, dass die Fahrzeuge den Hof mit vollem Tank und auch mit leerer Ladefläche verlassen. Damit kann man ggf. unnötige Fahrten vermeiden.

 

In Bezug auf den Winterdienst erkundigt sich Herr Meyer, bis wann die Stadt verpflichtete ist, die Straßen zu räumen. Jeder Bürger ist verpflichtet, werktags bis 7 Uhr und am Wochenende bis 8 Uhr seinen Gehweg zu räumen. Er hat allerdings beobachtet, dass die Stadt die Straßen oftmals erst gegen 11 Uhr räumt.

Herr Herbst berichtet, dass es unterschiedliche Einstufungen gibt. Verkehrswichtige Straßen, u.a. Busstrecken, und Unfallstellen muss auch die Stadt bis 7 Uhr geräumt haben. Alle anderen Straßen werden nachrangig geräumt. Herr Meyer teilt mit, dass die Worthstraße auch eine Busstrecke ist. Trotzdem wurde hier schon oft erst später geräumt.

 

Antwort über Protokoll:

Die Worthstraße in Otze befindet sich in der Winterdienststufe I. Die Winterdienstbetreuung der Straßen in der Winterdienststufe I ist in der Regel bis um 7 Uhr abgeschlossen. In der Worthstraße wurde in der Winterdienstsaison 2017/2018 an 24 Tagen Winterdienst durchgeführt, davon an 20 Tagen wie vorgesehen vor 7 Uhr. An den anderen 4 Tagen kam es zu einem späteren Zeitpunkt zu Glatteisbildung und/oder Schnellfall, sodass der Winterdienst witterungsbedingt nur im Anschluss daran bzw. als Reaktion darauf ausgeführt werden konnte. Am 03.12.2017 wurde im Laufe des Vormittags nach dem morgendlichen Einsatz aufgrund von Neuschnee ein 2. Mal die Stufe I gefahren.

 

Herr Meyer fragt nach, ob eine solche Untersuchung auch für den Gärtnerbauhof durchgeführt werden kann. Um entsprechende Einsparpotentiale zu ermitteln, ist diese Untersuchung sinnvoll. Herr Herbst teilt mit, dass es schon bei dieser Untersuchung nicht ganz einfach war. Durch die Anbringung von GPS-Signalen werden die Mitarbeiter kontrolliert und damit eingeschränkt. Der Personalrat wird daher nicht einfach einer solchen Untersuchung zustimmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr nehmen die Mitteilungsvorlage M 2018 0568 zur Kenntnis.