Betreff
Untersuchung Straßenreinigung und Winterdienst
Vorlage
M 2018 0568
Art
M i t t e i l u n g

Ausgangslage

Die Stadt Burgdorf führt die Straßenreinigung und den Winterdienst mit eigenem Personal und Fahrzeugen durch, wobei es beim Winterdienst Ausnahmen gibt: In Ramlingen und Ehlershausen wird der Winterdienst durch den Maschinenring durchgeführt.

Beide Aufgaben unterlagen im Laufe der vergangenen Jahre und Jahrzehnte vielfältigen Veränderungen und Erweiterungen, z.B. durch neue Baugebiete, Veränderungen bei den Reinigungsklassen, veränderte Rechtsprechung, neue Fahrzeuge etc..

Die Reinigungs- und Räumpläne wurden immer wieder diesen neuen Gegebenheiten angepasst.

Laufende Anpassungen und (kleinere) Korrekturen der Reinigungs- und Räumpläne über mehrere Jahre hinweg können jedoch dazu führen, dass aus ursprünglich sachgerechten und wirtschaftlichen Abläufen mit der Zeit wenig praktikable und unwirtschaftliche Abläufe werden.

Daher wurde im Jahr 2017 die Firma ATUS GmbH aus Hamburg beauftragt, die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes zu untersuchen und Optimierungspotentiale zu identifizieren.

Zugleich hatte die ATUS GmbH die Aufgaben, die Durchführung des Winterdienstes im Hinblick auf die Implementierung einer zusätzlichen Einsatzstufe zu überprüfen sowie eine allgemeine rechtliche Prüfung der städtischen Straßenreinigungssatzung vorzunehmen.

Seitens der Stadtverwaltung wurde begleitend eine Arbeitsgruppe mit den zuständigen Fachleuten für die Straßenreinigung, der Abteilung für Finanzen und Steuern sowie dem Controller gebildet.

Vorgehensweise

In der Stadt Burgdorf werden für die Straßenreinigung eine große und eine kleine Kehrmaschinen eingesetzt, wobei die kleine Kehrmaschine die Straßen bzw. Straßenabschnitte reinigt, die von der großen Kehrmaschine nicht befahren werden können. Hierdurch entsteht ein gewisser Aufwand, der sich in der Gebühr entsprechend niederschlägt.

Bei der Untersuchung der Durchführung der Straßenreinigung kamen in beiden Kehrmaschinen sogenannte GPS-Logger zum Einsatz, die die jeweiligen Kehrtouren der Kehrmaschinen protokolliert und in ein geografisches Informationssystem übertragen haben. Auf diese Weise lassen sich mögliche Optimierungspotentiale besser erkennen.

Der Personalrat der Stadt Burgdorf hat für den Einsatz der GPS-Logger die erforderliche Zustimmung gegeben.

Im Oktober 2017 lag der Entwurf des Gutachtens vor. Er beinhaltete diverse Vorschläge und Hinweise, die größtenteils jedoch nur einzelne Straßen oder Straßenabschnitte  betrafen.

Die Fachleute der Tiefbauabteilung und der Bauhöfe haben alle vorgeschlagenen Optimierungen auf Stichhaltigkeit und Umsetzbarkeit geprüft.

Dabei konnten die meisten Vorschläge verworfen werden, weil es gute Gründe für die gewählte Vorgehensweise gibt.

Für den Winterdienst schlägt die ATUS GmbH die Einführung einer zusätzlichen Gebührenklasse vor, weil diese dem Vorgehen in der Praxis entspricht: Zunächst werden der Streu- und Schneeräumdienst für alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen usw. durchgeführt und im Nachgang – sofern die Kapazitäten ausreichen – die übrigen Straßen.

Dieses Vorgehen ist bislang in der Gebührenstruktur nicht abgebildet. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer entsprechenden Neugestaltung der Gebührenklassen.

Das Gutachten stellt der Stadtverwaltung insgesamt ein sehr günstiges Urteil bzgl. der Durchführung der Straßenreinigung aus. Im Fazit schreibt der Gutachter u.a.:

„Beim Kehrdienst bietet die Stadt Burgdorf seinen Bürgern nach unserem Dafürhalten einen hohen Servicegrad. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen großer und kleiner Kehrmaschine stellt sich aus unserer Sicht bis auf wenige Ausnahmen als sachgerecht dar.

Der Aufbau der Fegepläne ist unseres Erachtens ausgereift; die Planung bietet – insbesondere in der Fegefreiwoche – noch ausreichend Kapazitäten, um auch bei der weiteren Stadtentwicklung Schritt zu halten.

Bezüglich der GPS-Fahrspuren kommen wir zu dem Eindruck, dass im Laufe der Jahre die Strukturen des Fegeplans und die Erfahrungen der Kehrmaschinenfahrer insgesamt zu einer ausgereiften Abfolge der Straßen geführt haben.

Punktuell wurden Anpassungsvorschläge zu einzelnen Touren unterbreitet, jedoch können keine grundsätzlichen Änderungen empfohlen werden. Die Fegepläne werden kontinuierlich von den Mitarbeitern der Verwaltung und den Fahrern der Kehrmaschinen weiterentwickelt.“

Das Gutachten der Firma ATUS GmbH ist dieser Mitteilungsvorlage beigefügt.